Wer seine LV gekündigt hat, bekommt vielleicht Geld zurück

Habe ich heute in der Süddeutschen Zeitung (S. 24) gelesen (Link dorthin):

„Das Oberlandesgericht Köln monierte bei einer Gesellschaft die Bedingungen in den versicherungsverträgen von 1995 bis Mitte 2001. Demnach ist ein Stornoabzug in keinem Fall zulässig. ‚Kunden können also mit Bezug auf das Urteil eine Rückerstattung des Stornoabzugs verlangen‘, sagt Rechtsanwalt Joachim Bluhm, der das Urteil in Köln erstritten hat (Aktentzeichen: 20 U 80/08). Außerdem wurde nach Auffassung des Gerichts der Mindestrückkaufswert falsch berechnet. Auch in diesem Fall dürften sämtliche Versicherungskunden, deren Ansprüche noch nicht schon verjährt sind, Anrecht auf einen weiteren ‚Nachschlag‘ haben.“

Wer also in letzter Zeit einen Lebensversicherungsvertrag gekündigt hat, hat eventuell Chancen darauf, noch etwas Geld von der Versicherungsgesellschaft zu bekommen. Wichtig ist vor allem, dass man in einem solchen Fall erst einmal an die Versicherung schreibt…

Hier ein möglicher Musterbrief (natürlich ohne Gewähr auf Erfolg):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meine Lebensversicherung mit der Vertragsnummer … am … gekündigt. Damals wurde mir der Rückkaufswert in Höhe von … Euro ausgezahlt. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist bei der Berechnung des Rückkaufswertes ein Stornoabzug nicht zulässig (Aktentzeichen: 20 U 80/08). Ich bitte Sie daher, mir in meinem Fall Auskunft über die Höhe des Stornoabzugs mitzuteilen. Ferner bitte ich Sie, mir diesen Stornoabzug umgehend auf folgendes Bankkonto gutzuschrieben. Mein Bankverbindung ist …

Mit freundlichen Grüßen

…“

Wie gesagt ist das nur ein Briefentwurf, ohne Garantie auf Erfolg. Im Zweifel sollte man sich hier als Betroffener an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden.

2 Kommentare
  1. Hermann
    Hermann sagte:

    Wow, sehr informativer Beitrag. Gut zu wissen das man sogar von dem Versicherer noch mehr Rausholen kann. Mein Vater hat noch eine LV von damals Hamburg Mannheimer. Diese will er verkaufen und natürlich bestmöglich. Danke

    Antworten
  2. Olaf C.
    Olaf C. sagte:

    Hallo Hermann,
    man sollte sich je nach Abschlußdatum der Versicherung auch auf die neueren Gerichtsurteile beziehen, die sind über die Verbraucherzentralen zu finden, dort gibt es auch Vordrucke.
    Mein früherer Lebensversicherer hat mir jetzt nochmal eine schöne Summe ausgezahlt.
    Viele Grüße

    Antworten

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