j0403133Herr M. hat im Jahr 2000 Anteile an einem Flugzeugleasing-Fonds gekauft. Vor allem wegen der Nach-Steuer-Rendite erschien ihm die Beteiligung sehr interessant. Der Fonds war so konzipiert, dass der spätere Verkauf des vermieteten Objekts, bei ihm also des Flugzeugs, ermäßigt besteuert wird. Das war ein wesentlicher Aspekt, warum sich für Herrn M. dieses Investment lohnte
Jetzt hat er von einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin gehört, die auch noch von der Bundesfinanzbehörde (BFH) bestätigt wurde, und ist stark verunsichert …

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CB068304In einem meiner letzten Beiträge habe ich Herrn Steuerberater Manfred Zarte aus Nürnberg zitiert (www.kanzlei-zarte.de). Er sagte, dass normalerweise Bestandsprovisionen, die ein Finanzberater seinem Kunden weiterleitet, als wiederkehrende Bezüge der Einkommensteuer unterworfen sind. (Siehe Link) Dies führt dazu, dass das Geschäftsmodell beispielsweise der Quirin Bank, Bestandsprovisionen auszuzahlen und dafür ein Beratungshonorar in Rechnung zu stellen, für den Anleger mit steuerlichen Nachteilen verbunden ist. Jedenfalls nach dem aktuellen Stand der Rechtslage.

Neben den Bestandsprovisionen, die in regelmäßigen Abständen von der Fondsgesellschaft gezahlt werden, gibt es auch einmalige Vermittlungsprovisionen. Zum Beispiel in Form von Agios oder auch als Innenprovisionen bei geschlossenen Fonds.

Interessant ist nun, wie die Weitergabe solcher einmaligen Vermittlungsprovisionen steuerlich zu behandeln sind…

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j0316889Bei Investmentfonds ist es üblich, dass der Vermittler eine sogenannte Bestandsprovision bekommt. Davon weiß der normale Anleger meistens nichts. Wegen dieser Intransparenz ist diese Form der Entlohnung in letzter Zeit in die Kritik gekommen.

Ich bin ein großer Freund der Honorarberatung. Auch manche neuere Finanzdienstleister, wie beispielsweise die Quirin Bank werben damit. Bei der Honorarberatung werden Gebühren nicht verheimlicht, sondern klipp und klar offengelegt. Der Anleger bekommt eine Rechnung für eine Beratungsdienstleistung und die muss er begleichen. So wie man auch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt für seine Beratung bezahlen muss. Eigentlich die korrekteste und transparenteste Form der Entlohnung.

Schade nur, dass der Gesetzgeber die Honorarberatung steuerlich benachteiligt …

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