Veräußerungsgewinne bei Leasingfonds sind zu versteuern
Herr M. hat im Jahr 2000 Anteile an einem Flugzeugleasing-Fonds gekauft. Vor allem wegen der Nach-Steuer-Rendite erschien ihm die Beteiligung sehr interessant. Der Fonds war so konzipiert, dass der spätere Verkauf des vermieteten Objekts, bei ihm also des Flugzeugs, ermäßigt besteuert wird. Das war ein wesentlicher Aspekt, warum sich für Herrn M. dieses Investment lohnte
Jetzt hat er von einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin gehört, die auch noch von der Bundesfinanzbehörde (BFH) bestätigt wurde, und ist stark verunsichert …
Steuerberater Thomas Fischer aus München sagt hierzu:
„Das BFH hat am 26.06.2007 die Entscheidung über einen Fall einer GmbH & Co OHG bestätigt. Dieser Flugzeugleasingfonds wird nun als gewerblich eingestuft, was für die Anleger schwerwiegende Folgen hat. Veräußerungsgewinne sind nicht mehr ermäßigt zu besteuern sondern unterliegen dem vollen persönlichen Steuersatz. Auch ähnliche Modelle rechnen sich dann nicht mehr.
Aufgrund BMF-Schreibens vom 01.04.2009 ist die Finanzverwaltung verpflichtet, dieses Urteil auf alle noch offenen Fälle auch rückwirkend anzuwenden, trotz Protestes der betroffenen Berufsverbände.“
Eine herbe Enttäuschung für Herrn M. Ob er mit seinem Fonds tatsächlich betroffen ist, will er seinen Steuerberater überprüfen lassen.
Quelle der in diesem Beitrag verwendeten Bilder: http://office.microsoft.com/de-de/clipart
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!