Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH

Impressum

Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH

Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Vermögensberater, Finanzberater

Söltlstraße 2 a
81545 München
Tel.: 089 / 28 70 29-70
Fax: 089 / 28 70 29-71
E-Mail: info@dr-peterreins.de

Handelsregister: HRB 138660 München

Geschäftsführer: Dr. Dr. Hannes Peterreins

USt-IdNr.: DE216789383

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung

Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH (kurz „Firma“) erbringt folgende Dienstleistungen:

  • nicht-erlaubnispflichtige Vermögensberatung, Vermögensstrukturberatung
  • Finanzplanung und Vermögens-Reporting
  • Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG
  • Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG
  • Abschlussvermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG
  • Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung) gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG

Die Erlaubnis für die genannten erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen hat die Firma gemäß § 15 Abs. 1 WpIG.

Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen

Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Das Unternehmen betreibt keinen Eigenhandel mit Finanzinstrumenten, darf aber gemäß § 15 Abs. 3 WpIG Finanzinstrumente im Anlagevermögen als Eigenbestand halten.

Die Firma arbeitet ferner mit gebundenen Agenten gemäß § 28 Abs. 1 WpIG.


Zuständige Behörden für erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach WpIG

Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH unterliegt, was die erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach WpIGbetrifft, der Aufsicht folgender Behörden:

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
  • Deutschen Bundesbank München, Hauptverwaltung, Bereich Banken Finanzaufsicht, 80281 München

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH gehört wie jede Vermögensverwaltung der Entschädigungseinrichtung der Wert­papier­han­dels­un­ter­neh­­men (EdW), 10865 Berlin, an. Die EdW ist eine durch das Ein­la­gen­si­cherungs- und An­legerentschädigungsgesetz (ESAEG) geschaffene Einrichtung zur Sicherung der An­sprü­che von An­legern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem ge­nann­ten Gesetz vor­nimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, ma­xi­mal jedoch jeweils 20.000 € pro Gläubiger schützt.

Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne des ESAEG sind die Verpflichtungen des Finanzdienstleisters aus Wertpapiergeschäften, einem Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern oder Fi­nanzinstrumenten (Aktien, Anleihen, Zertifikate, etc.) oder Rechten aus Finanzinstrumenten zu ver­schaffen. Ansprüche aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt.

Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen, sowie Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute, Finanz­dienst­­leister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften, sowie Un­ter­neh­men der öffentlichen Hand.

Beschwerdebearbeitung: Grundsätze und internes Verfahren

1.        Ein Kunde oder potenzieller Kunde (im folgenden „Beschwerdeführer“ genannt) kann sich jederzeit beschweren, entweder bei dem betreffenden Mitarbeiter des Instituts oder bei der Gechäftsleitung oder bei der sogenannten Beschwerdemanagementfunktion des Instituts. Der Kunde kann sich telefonisch oder schriftlich per Brief oder per E-Mail beschweren.

2.        Die Kontaktdaten der Beschwerdemanagementfunktion sind:

Mirjana Peterreins, mirjana@dr-peterreins.de, 089/ 28702970.

3.        Im Falle einer Kundenbeschwerde einem Insitutsmitarbeiter gegenüber, hat dieser Mitarbeiter umgehend die Beschwerdemanagementfunktion, sowie die Geschäftsleitung darüber informieren.

4.        Die Beswerdemanagementfunktion sorgt dafür, dass alle Beschwerden objektiv und angemessen im Einklang mit den Grundsätzen und Verfahren der Beschwerdebearbeitung untersucht werden und dass etwaige Interessenkonflikte identifiziert und eine Beeinträchtigung der Beschwerdebearbeitung durch Interessenkonflikte vermieden werden.

5.        Jede Beschwerde muss intern dokumentiert werden.

6.        Der Beschwerdeführer hat das Recht, jederzeit über den Stand der internen Bearbeitung seiner Beschwerde Auskunft zu erhalten. Diese Auskunft muss genau, eindeutig und aktuell sein.

7.        Die Geschäftsleitung zusammen mit der Beschwerdemanagementfunktion und dem betroffenen Mitarbeiter entscheiden, welche erste Reaktion dem Beschwerdeführer gegenüber adäquat ist. Das könnte beispielsweise das Angebot für ein klärendes Gespräch sein oder ein Anschreiben an den Kunden.

8.        Bei der Reaktion auf eine Kundenbeschwerde ist das Institut verpflichtet, eine eindeutige und verständliche Sprache zu verwenden.

9.        Jede abschließende Antwort an den Beschwerdeführer muss in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen, sofern der Beschwerdeführer nicht ausdrücklich eine nur mündliche Antwort verlangt. Abweichend davon können mündliche Beschwerden auch nur mündlich beantwortet werden, sofern der Beschwerdeführer damit einverstanden ist.

10.     Die Compliance-Funktion in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob eine Kundenbeschwerde auf Risiken und Probleme im Geschäftsablauf des Instituts hinweisen. Auf der Grundlage einer Kundenbeschwerde muss beurteilt werden, ob eventuell Veränderungen im Geschäftsbetrieb des Instituts oder personelle Konsequenzen notwendig sind.

11.     Die aus der Beschwerdebearbeitung gewonnenen Erkenntnisse sind in das Risikomanagment einzubeziehen und von der internen Revision zu berücksichtigen.

12.     Der Beschwerdeführer wird darüber informiert, dass er sich mit seinem Anliegen alternativ auch an folgende Stellen wenden kann:

    VuV-Ombudstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

Allgemeine Informationspflicht zur Ombudsstelle gemäß § 36 VSBG

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nummer 3/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

Die Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH ist Mitglied des VuV und aufgrund der Satzung des VuV verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:

VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main.

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Antragsformular, Verfahrensordnung, etc.) erhält man unter der Homepage der VuV-Ombudsstelle.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Dr. Hannes Peterreins


Mitwirkungspolitik des Instituts im Sinne des § 134 b AktG

Soweit die Gesellschaft Aktionärsrechte ausübt, tut sie dies im Rahmen und zur Umsetzung der von den Kunden vorgegebenen und mit diesen vereinbarten Anlagerichtlinien.

    1. Ausübung von Aktionärsrechten

Dividenden: Besteht bei einer etwaigen Ausschüttung die Wahlmöglichkeit zwischen Aktien und Cash, wird aus abwicklungstechnischen Gründen stets eine Cashdividende bevorzugt.

Bezugsrechte: Die Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen einer Kapitalerhöhung erfolgt lediglich nach vorheriger Prüfung und positiver Eignung der Aktien für das Portfolio entsprechend der Anlagerichtlinien. Bei positiver Einschätzung wird im Regelfall das Bezugsrecht ausgeübt. Sollte das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden, werden die Bezugsrechte interessewahrend für den Kunden veräußert.

Sonstige Kapitalmaßnahmen: Bei sonstigen Kapitalmaßnahmen erfolgt eine Teilnahme lediglich nach vorheriger Prüfung und Empfehlung durch die Aktienspezialisten. Bei positiver Einschätzung der vom Unternehmen beabsichtigten Maßnahme wird im Regelfall die Kapitalmaßnahme ausgeübt.

   2. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften

Die Beteiligungsunternehmen werden während des Investitionszeitraums beobachtet. Dabei werden sowohl die Entwicklung der Bilanzkennzahlen, insbesondere Ertrags- und Kapitalstruktur, als auch Unternehmensstrategie, Geschäftsmodell, Produkte und Marktpositionierung im Auge behalten. Verfügbare Nachrichten und Unternehmensveröffentlichungen werden hinsichtlich wesentlicher Risiken in Verbindung mit Corporate Governance und sozialen bzw. ökologischen Auswirkungen des Unternehmens gescreent. Für wesentlich erachten wir dabei Themen, welche das Potential des Unternehmens zur langfristigen Wertschöpfung erheblich beeinträchtigen können. Die Gesellschaft prüft regelmäßig die Eignung der Portfoliogesellschaften für die Umsetzung der mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien.

   3. Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft

Die Gesellschaft sucht keinen aktiven Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft. Sie nutzt daher keine vertraulichen Informationen der Portfoliogesellschaften, die nicht auch anderen Kapitalmarktteilnehmern zur Verfügung stünden. Sie ist nicht als sogenannter aktiver Aktionär tätig und beeinflusst nicht die tägliche Geschäftspolitik der Portfoliounternehmen. Dies schließt die allgemeine Nutzung von der Kapitalmarktöffentlichkeit zugänglichen Publikationen, wie Investorenkonferenzen und Roadshows, nicht aus.

   4. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

   5. Umgang mit Interessenkonflikten

Der Umgang mit Interessenkonflikten ergibt sich aus der Conflict of Interest Policy der Gesellschaft.

   6. Mitwirkungsbericht

Da die Gesellschaft keine aktive Mitwirkungspolitik in den Gremien der Portfoliounternehmen verfolgt, ist kein Bericht zur Mitwirkungspolitik erforderlich. In der Regel übt die Gesellschaft keine Aktionärsrechte in den Gremien, insbesondere der Hauptversammlung, aus.

Wichtigste Ausführungsplätze

Die allermeisten Wertpapiere, die wir für unsere Privatkunden kaufen oder verkaufen, sind Investmentfonds. Und diese erwerben oder verkaufen wir ausschließlich über die Fondsgesellschaft. Werden Wertpapiere für Privatkunden gekauft oder verkauft, die keine Investmentfonds sind, wählen wir in der Regel den Börsenplatz, den die beauftragte Depotbank als „Best Execution“ gekennzeichnet hat und nach ihren eigenen Ausführungsgrundsätzen auswählt.

Für die ETF-Dachfonds Orbis, Global Strategy und Total Return, wird fast ausschließlich der Börsenplatz Xetra für ETFs & ETPs verwendet.

Beim ampega Balanced 3 wird meistens Xetra verwendet. Bei ausländischen Aktien nehmen wir manchmal auch die Börse London.

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 4e BDSG

Das öffentliche Verfahrensverzeichnis des Instituts demäß § 4 e Satz 1 BDSG ist hier als pdf abrufbar:
Herunterladen des Verzeichnisses.

Auf Anfrage wird es jedem Interessiertem auch zugesendet. Aktuelle Datenschutzbeauftragte ist Frau Mirjana Peterreins.

Datenschutzhinweis

Ich weise darauf hin, dass ich Google Analystics verwende. Und zwar um folgendes zu erkennen:

  • Wie viele Besucher ich auf meinen Internet-Seiten habe.
  • Welche Seiten wie häufig aufgerufen werden etc.
  • Mit welchen Stichworten meine Internet-Sites häufig gefunden werden.

Was ich nicht erfahre und auch nicht erfahren will, ist, wer genau meine Internet-Seiten besucht.
Selbstverständlich bleiben also die Nutzer meiner Internet-Seiten anonym.

Nachfolgend noch der Informationstext von Google Inc.:

„Google Analytics verwendet sog. ‚Cookies‘, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“
Offenlegung des Vergütungssystems der Vermögensverwaltung gem. § 7 InstitutsVergV


Das Gehalt unserer Geschäftsleiter setzt sich aus einer fixen Vergütung und variablen Vergütungsbe­standteilen zusammen. Das Gehalt aller anderen Mitarbeiter ist ausschließlich eine fixe Vergütung, einen variablen Anteil gibt es hier nicht. Das Institut verfolgt mit der variablen Vergütung für die Geschäftsleiter einen ambitionierten Ansatz. Dadurch leistet die variable Vergütung ei­nen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele.

Je nach der finanziellen Lage des Instituts kann die variable Ver­gütung bis auf null reduziert werden.

Zur Vermeidung negativer Anreize für die Geschäftsleiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine zu starke Abhängigkeit der Geschäftsleiter von der variablen Vergütung besteht eine Obergrenze für die va­riable Vergütung: Die variableJahresvergütung der Geschäftsleiter darf nicht 20 Prozent der fixen Vergütungsbestandteilen im Jahr übersteigen.

Die Geschäftsleitergehälter entsprechen der marktüblichen Vergü­tung und der Lage des Instituts.