Mein Leitzins heißt Vertrauen. Ihr Finanzberater auf Honorarbasis. Dr. Hannes Peterreins aus München
Vermögensberatung mit Herz aus München
Beratung auf Honorarbasis durch Dr. Peterreins (München)
Finanzberatung auf Honorarbasis (keine Honorarberatung nach WpHG) aus München, ehrlich, kompetent und persönlich. Eine Honorarberatung im Sinne des § 31 Abs. 4c erbringe ich nicht.
Eine Finanzberatung auf Honorarbasis macht vor allem dann Sinn, wenn man bereits von anderen Finanzdienstleistern, Versicherungsvertretern oder einem Immobilienmakler ein Angebot vorliegen hat. Auf diese Weise kann man sich noch eine zweite, kompetente Meinung einholen, bevor man eine folgenschwere Entscheidung trifft.
Übrigens: Ich bin zwar in München ansässig, aber ich berate Kunden in ganz Deutschland.
Hier sind Beispiele für Fragestellungen für eine spezielle Honorarberatung:
- •Soll ich eine Immobilie kaufen oder lieber weiter zu Miete wohnen?
- •Mir liegt ein Angebot für eine Rürup-Versicherung vor. Lohnt sich ein Abschluss für mich?
- •Soll ich noch weiter in eine Lebensversicherung einzahlen, oder welche besseren Alternativen gibt es?
- •Lohnt sich für mich eine Riester-Rentenversicherung?
- •Ein Finanzberater empfiehlt mir einen geschlossenen Fonds. Was ist davon zu halten?
- •Mir wurde eine Private-Equity-Sparplan oder ein Hedgefonds angeboten, was ist davon zu halten?
Kosten der Finanzberatung auf Honorarbasis
Für die Finanzberatung erhalte ich ein Honorar in Höhe von 125 Euro pro Stunde. In den allermeisten Fällen benötige ich dafür zwischen einer und zwei Stunden. Somit belaufen sich die Kosten einer speziellen Finanzberatung auf Honorarbasis durch mich in der Regel auf 125 bis 250 Euro.
Mein Firmensitz ist zwar in München. Sehr häufig berate ich aber auch per Telefon bzw. per E-Mail, was genauso geht wie ein persönliches Treffen. Sollte ein Interessent also nicht aus München kommen, dann ist das überhaupt kein Problem.
Insbesondere habe ich Kunden unter anderem in folgenden Städten: Rosenheim, Nürnberg, Augsburg, Stuttgart, Würzburg, Mannheim, Köln, Aachen, Hannover, Hamburg, Berlin.
Abgrenzung von der Honorarberatung nach § 31 Abs. 4c WpHG
Bei meiner Finanzberatung mache ich immer Anlagevorschläge, die der Kunde, wenn er möchte, alleine und ohne weitere Unterstützung durch mich umsetzen kann. Gerne gebe ich dazu auch weitere Tipps.
Wünscht ein Kunde aber eine weitergehende und laufende Betreuung durch mich, kann ich monetäre Zuwendungen durch Dritte nicht generell ausschließen, die gegebenenfalls angenommen und, falls der Kunde zustimmt, einbehalten werden. Dies allerdings nur mit dem klaren Ziel, die Qualität meiner Finanzberatung für den Kunden zu verbessern und nur so lange kein Konflikt mit den Interessen des Kunden besteht. In diesem Fall verlange ich auch entweder einen deutlich niedrigeren oder gar keinen Honorarsatz für meine Finanzberatung. Wichtig ist mir ein faires, korrektes und transparentes Vergütungssystem.
Ein Honorarberater im Sinne des § 31 Absatz 4c WpHG bin ich allerdings nicht.
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