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Was man bei ETFs beachten sollte

Allgemein

Immer mehr Anleger erkennen die Vorteile des passiven Managements und von ETFs. In der Presse findet man zahlreiche Artikel darüber. Was man dabei wirklich beachten sollte, will ich nachfolgend beschreiben.

Bereits der französische Mathematiker Lous Bachelier (1870-1946) stellte das Theorem auf, dass ein Anleger mit seinen Investments im Wesentlichen nur die Marktrendite erwarten dürfe, nicht mehr. Dem widersprechen die anhaltenden Versuche vieler Asset-Manager, den Markt „schlagen“ zu wollen, d.h. mittels sog. aktiver Anlageentscheidungen eine Überrendite zu erzielen. Immerhin können die meisten Manager auf eine hervorragende Ausbildung verweisen, sowie auf ein Team von Analysten und Research-Mitarbeitern. Auch sehr viele Privatanleger glauben, durch Marktanalysen und einem guten Bauchgefühl erfolgreich an der Börse sein zu können. So nahm man Bachelier über lange Zeit nicht ernst. Erst in den 1950er-Jahren begannen ein paar amerikanische Vermögensverwalter damit, auf aktives Management zu verzichten und einfach in ein Marktportfolio zu investieren. Dadurch konnten die Kosten der Geldanlage deutlich gesenkt werden. Und tatsächlich gab ihnen der Erfolg recht. Immer mehr, vor allem institutionelle Anleger setzten in der Folgezeit auf Index-Portfolios, bei denen also ein bekannter Börsenindex nachgeahmt wird.
In Deutschland war es für Privatanleger erst ab den 1990er-Jahren möglich in Indexprodukte zu investieren, damals in Form von Zertifikaten. Die Dresdner Bank nahm damals mit ihrem DAX-Partizipationsschein eine Vorreiterrolle ein. Erst in den 2000er-Jahren wurden die ersten ETFs aufgelegt. Seitdem wächst das Volumen dieser Anlageklasse beständig.

Worauf sollte man beim Erwerb von ETFs achten?

Ausschüttend statt thesaurierend
Zunächst rate ich dazu, ausschließlich ausschüttende ETFs zu wählen und keine thesaurierenden. Und zwar aus steuerlichen Gründen. An sich sollten beide Arten von ETFs steuerlich gleich behandelt werden. In der Praxis fällt aber bei thesaurierenden ETFs die sog. Vorabpauschale an. Das ist eine fiktive Ausschüttung, für die aber ein faktischer Steuerabzug fällig wird. Im Falle eines Verkaufs wird ja der Kursgewinne versteuert. Jetzt muss man darauf achten, dass dabei die bereits versteuerten fiktiven Vorabpauschalen nicht noch einmal versteuert werden. Normalerweise müsste die Depotbank über Jahre hinweg sich das korrekt abspeichern. Aber das Problem ist schon einmal, dass ein Anleger kaum eine Chance hat, das überhaupt zu überprüfen, weil die Berechnung sehr komplex ist und sich über einen langen Zeitraum hinweg erstrecken kann. Und sollte man tatsächliche einen Fehler finden, dann darf man sich mit dem Finanzamt herumschlagen und evtl. uralte Belege auftreiben. Bei ausschüttenden Fonds hingegen ist der Anleger jedes Jahr mit dem Finanzamt im Reinen und die Wahrscheinlichkeit, dass etwas schief geht ist deutlich geringer.

Swap-basiert oder replizierend?
Übrigens halte ich es für vollkommen belanglos, ob es sich um einen swap-basierten ETF oder um einen replizierenden ETF handelt. Merkwürdigerweise wird das in vielen Beiträgen über ETFs als wichtiges Kriterium aufgeführt. Das Argument ist, dass man bei swap-basierten ETFs ein hohes Emittentenrisiko hätte. Nun ist es so, dass die Gesetzgebung festgelegt hat, dass bei einem Investmentfonds das Emittentenrisiko niemals höher als 10% sein darf. So ist die Gesetzeslage. Bei swap-basierten ETFs ist es in der Regel deutlich niedriger. Denn die Bank, mit der die Fondsgesellschaft als Vertragspartner zusammenarbeitet, hat immer mindestens ein sog. collaterized Depot, das im Falle der Insolvenz der Bank an den Fonds übertragen wird. Und in diesem Depot sind genau die Wertpapiere enthalten, die notwendig sind, um den jeweiligen Index zu replizieren. Das einzige Risiko besteht darin, dass dieses Depot bei der Bank geringfügig weniger wert ist als das Fondsvermögen des ETFs. Aber wie gesagt, diese Differenz darf niemals größer als 10% werden, in der Regel liegt sie bei unter 2%.

Keine Zusätze
Als letzten Tipp rate ich, keine ETFs zu nehmen, bei denen es in der Fondsbezeichnung irgendwelche wohlklingende Zusätze gibt, wie z.B. „Growth“, „dividenden stark“, „Value“. Das ist nämlich eine Art und Weise, wie sich das aktive Management wieder in die ETFs einzschleichen versucht. Denn: Wer legt denn fest, was einen „Growth“- oder „Value“-Aktie ist? Dazu bedarf es in jedem Fall eine aktive Anlageentscheidung. Genau das will man aber bei ETFs aber nicht. Also bitte darauf achten, dass sich der ETF auf einen gängigen Index bezieht und sonst nichts. Am besten auch keine Branchenindizes, denn auch die Entscheidung hierfür ist im Prinzip eine aktive Anlageentscheidung.

12. Mai 2023/2 Kommentare/von Peterreins
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2 Kommentare
  1. MW
    MW sagte:
    19. August 2023 um 14:48

    Auch bei ausschüttenden Fonds fällt die Vorabpauschale an. Können Sie diese Stelle genauer erläutern?

    Antworten
  2. Peterreins
    Peterreins sagte:
    20. August 2023 um 13:33

    Bei ausschüttenden ETFs oder Investmentfonds gibt es normalerweise keine Vorabpauschale, sofern nämlich mehr ausgeschüttet wird als 0,7*Basiszins bezogen auf den Fondswert Anfang des Jahres. Eine gute Erklärung des Vorabpauschale findet man in wikipedia hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabpauschale

    Antworten

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