Zum Thema Altersvorsorge

Eines der wichtigsten Anlageziele ist die Altersvorsorge. Vielen ist klar, dass sie mit der in Aussicht gestellten Rente im Alter nicht genug Geld haben werden, um gut über die Runden zu kommen. Wie sorgt man hier vernünftig vor?

Ziemlich klar ist, dass die typischen Altersvorsorgeprodukte sehr ineffizient sind, weil sie schlicht zu teuer sind. Definitiv abraten kann ich von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen. Aber auch bei Rürup- und Riester-Produkten kommt, trotz der staatlichen Förderungen, in der Regel nicht viel heraus, wenn man nur gründlich nachrechnet. Das macht allerdings fast keiner, weil man sich durch die Zauberworte „staatliche Förderung“ und „Steuerersparnis“ hypnotisieren lässt.

Meiner Meinung nach geht man am besten so vor.

Erster Schritt. Als erstes versucht man abzuschätzen, welchen Monatsbetrag X man idealerweise im Alter brauchen wird. Hierfür muss man eine Annahme treffen, wie sich Inflation in den nächsten Jahren entwickeln wird, was natürlich sehr schwierig ist. Im Zweifel orientiert man sich einfach an der aktuellen Inflationsrate.

Zweiter Schritt. Man bestimmt alle Einnahmen, die man im Alter mit hoher Wahrscheinlichkeit haben wird, also z.B. die gesetzliche Rente, die Betriebsrente, evtl. Mieteinnahmen. Die Summe all dieser Einnahmen nennen wir Y. Der Betrag X-Y ist das, was man die „Rentenlücke“ nennen könnte. Nehmen wir als Beispiel an, dass das in einem konkreten Fall 1000 Euro pro Monat sind.

Dritter Schritt. Jetzt kommt der schwierigste Teil. Und zwar sollte man seine eigene Lebenserwartung grob abschätzen. Also wenn man annimmt, mit 65 in den Ruhestand zu gehen, sollte man sich die Frage stellen, ob man meint, von da ab noch 20, 25 oder 30 Jahre zu leben. Im Zweifel nimmt man an, länger als gedacht zu leben. Denn je länger man lebt, umso wahrscheinlich ist es, dass einem das Vermögen ausgeht. Nehmen wir im Folgenden 30 Jahre an.

Vierter Schritt. Nun kann man ausrechnen, wie hoch das Vermögen V sein muss, damit man den Betrag X-Y. Man kann es viel genauer rechnen, aber ganz grob überschlägig kann man so rechnen: 30 Jahre x 12 x 1000 Euro = 360.000 Euro.

Fünfter Schritt. Jetzt stellt sich die Frage, wie man diesen Betrag 360.000 Euro bis zum Beginn des Ruhestandes erreichen kann. Manchmal ist es so, dass man diesen Betrag tatsächlich schon hat. Das bedeutet, dass man sein Anlageziel bereits erreicht hat, und man keine hohe Rendite erzielen muss für die Anlage. Denn es gilt das Prinzip: Je weniger Rendite man braucht, um sein Anlageziel zu erreichen, umso besser. Natürlich kann man sein Geld auch mit einer höheren Zielrendite anlegen, als man eigentlich braucht, aber man muss sich über die zusätzlichen Risiken im Klaren sein. Denn höhere Renditen gibt es nur in Verbindung mit höheren Risiken. Ein unnötiges Risiko ist aber eigentlich ein unvernünftiges Risiko.

Sehr häufig kann man sein Zielvermögen nur durch entsprechende Sparpläne erreichen. Hierfür braucht man entsprechende Sparplan-Rechner, die den Zinseszins-Effekt korrekt berücksichtigen. Hier ein paar Beispiele:

Spart man 100 Euro pro Monat über 20 Jahre an, dann hat man

Spart man 100 Euro pro Monat über 30 Jahr an, dann hat man

Beim Sparen gilt die Regel: Sparen über eine lange Zeit mit einer geringeren Rendite bringt mehr als Sparen über eine kurze Zeit mit höherer Rendite. Man sollte also so früh wie möglich mit dem Sparen beginnen.

Sechster Schritt: Zum Schluss muss man natürlich wissen, mit welchen Finanzprodukten man am besten anspart. Meiner Meinung nach gibt es nur zwei Bausteine: Erstens Tagesgeld, falls man viel Wert auf Sicherheit legt und keine hohen Renditen braucht. Zweitens: ETFs. Oder natürlich eine Kombination aus beiden.

1 Kommentar
  1. Thinking
    Thinking sagte:

    Sehr geehrter Herr Dr. Dr. Peterreins. Könnten Sie noch zum „sechsten Schritt“ Ihre Meinung zu der aufgeschobenen Rentenversicherung sagen? Hier bestünde der Vorteil, dass nach Vollendung des 62. Lebensjahrs des Versicherten und einer ersten Auszahlung nach 12 Jahren Vertragsdauer das Halbeinkünfteverfahren eintritt, also nur noch 50% der Zinseinnahmen versteuert werden müssen – auf den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge werden zunächst 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie ggf. der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt vom Versicherer abgeführt – allerdings wird die Rückzahlung des hälftigen Betrags durch das Finanzamt erst im Folgejahr mit der Einkommensteuererklärung auf Antrag erfolgen.

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