Schlagwortarchiv für: Kapitallebensversicherung

Ich erlebe es immer wieder, dass Anleger nicht verstehen, was mit der Garantieverzinsung bei Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Rürup-Verträgen gemeint ist. Naheliegend ist ja, den Garantiezins auf die eingezahlten Einlagen des Kunden zu beziehen. So wie man ja auch bei einem Tagesgeldkonto, sagen wir, 2% auf die eingebrachten Einlagen erhält. Naja, und wenn man beispielsweise 10.000 Euro einzahlt, dann hat man eben nach einem Jahr 10.200 Euro.

Diese simple Logik gilt aber nicht bei Versicherungsprodukten. Was dann natürlich zu Verwirrung führt. Denn hier wird von den Einlagen noch alles Mögliche abgezogen, beispielsweise Provisionen, Risikoanteil und andere Kosten, so dass am Ende ein sogenannter Sparanteil übrigbleibt. Werden zum Beispiel 100 Euro in eine Lebensversicherung eingezahlt, so kann es sein, dass der Sparanteil nur 80 Euro beträgt.

Und nur auf diesen Sparanteil bezieht sich der Garantziezins des Versicherungsproduktes….

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Ab dem 1. Januar 2012 soll der Garantiezins für Kapitallebensversicherungen sinken. Und zwar von derzeit 2,25 % auf 1,75 %. 

Bereits jetzt ist klar, dass der eine oder andere Versicherungsvertreter diese Senkung dazu nutzen wird, Kunden noch schnell in 2011 zum Abschluss einer Lebensversicherung zu überreden. Das Argument: „Man müsse jetzt noch schnell eine Lebensversicherung abschließen, um sich den höheren Garatniezins zu sichern. Denn ab 2012 wird ja der Garantiezins gesenkt.“

Nachfolgend erkläre ich, warum man sich durch dieses Argument nicht unter Druck setzen lassen sollte …

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Ich habe letztens einen Blog-Beitrag darüber veröffentlicht, dass viele Kapitallebensversicherungen vorzeitig gekündigt werden. Ein Leser hat daraufhin auf einem Kommentar darauf hingewiesen, dass man sich tunlichst vor sogenannten Rückkaufsgaunern in Acht nehmen sollte. So manch einer weiß vielleicht nicht, welche Masche ein Rückkaufsgauner verfolgt. Deswegen erkläre ich das kurz mit diesem Beitrag …

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Ich habe eben einen Artikel in FocusMoney-Online gelesen: „Scharfer Gegenwind für Versicherer„. Darin steht, dass in letzter Zeit die Versicherungsgesellschaften immer wieder herbe juristische Niederlagen einstecken mussten. Jüngst hat das Landgericht Stuttgart bestimmte Vertragsklauseln bei Allianz-Verträgen gekippt. Die Richter kritisieren, dass diese Klauseln unklar, unverstänlich und intransparent seien.

Konkret bedeutet dies, dass Verbraucher bei Kündigung ihrer Lebens- und Rentenversicherungen mehr bekommen können als den mageren Rückkaufswert, den die Versicherung freiwillig zahlen. Um dieses Mehr zu bekommen, das ist aber ziemlich klar, kommt ein Anleger im Falle einer Kündigung kaum daran vorbei, auch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Denn ohne Weiteres wird eine Versicherung sicher nicht mehr als notwendig bezahlen.

Ich habe mir eben ein Angebot für eine private Rentenversicherung für eine 51-jährige Frau angesehen. Der Vertrag sieht einen Einmalbeitrag heute in Höhe von 50.000 Euro vor. Nach 10 Jahren hat die Dame die Wahl zwischen

  1. einer lebenslangen Monatsrente, oder
  2. einer einmaligen Kapitalauszahlung.
  3. Handelsblatt: Rentenversicherung bringt immer weniger Rendite

Beidemale ist ein Betrag garantiert und ein anderer Betrag wird in Aussicht gestellt, sofern dei Überschussbeteiligungen so kommen wie vorgesehen:

  1. Monatsrente: 256 Euro garantiert, 403 Euro in Aussicht gestellt
  2. Kapital: 59.370 Euro garantiert, 73.384 Euro in Aussicht gestellt.

Für den Laien ist es schwer zu beurteilen, ob es sich um ein attraktives Angebot handelt oder nicht. Nachfolgend berechne ich die Renditen für dieses Versicherungsangebot nach der Methode des sog. Internen Zinsfußes…

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Ich habe eben einen Handelsblatt-Artikel gelesen. Titel: „Das teure Spiel mit den Rückkaufswerten„. Darin heißt es unter anderem:

„Verbraucherschützer gehen davon aus, dass nur ein Viertel aller Lebensversicherungen überhaupt das einmal vereinbarte Ende erreichen. Genaue Zahlen dazu gibt es nicht, doch die Schätzung entspricht der Erfahrung der Industirgesellschaften: Die Lebensumstände können sich sehr schnell ändern…“

Das Problem ist, dass man bei der Kündigung einer Lebensversichung fast immer Verluste macht. Dann nämlich, wenn der sog. Rückkaufwert geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge ist. Tatsächlich kann man aber auch so kündigen, dass man deutlich mehr herausbekommt …

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Habe ich heute in der Süddeutschen Zeitung (S. 24) gelesen (Link dorthin):

„Das Oberlandesgericht Köln monierte bei einer Gesellschaft die Bedingungen in den versicherungsverträgen von 1995 bis Mitte 2001. Demnach ist ein Stornoabzug in keinem Fall zulässig. ‚Kunden können also mit Bezug auf das Urteil eine Rückerstattung des Stornoabzugs verlangen‘, sagt Rechtsanwalt Joachim Bluhm, der das Urteil in Köln erstritten hat (Aktentzeichen: 20 U 80/08). Außerdem wurde nach Auffassung des Gerichts der Mindestrückkaufswert falsch berechnet. Auch in diesem Fall dürften sämtliche Versicherungskunden, deren Ansprüche noch nicht schon verjährt sind, Anrecht auf einen weiteren ‚Nachschlag‘ haben.“

Wer also in letzter Zeit einen Lebensversicherungsvertrag gekündigt hat, hat eventuell Chancen darauf, noch etwas Geld von der Versicherungsgesellschaft zu bekommen. Wichtig ist vor allem, dass man in einem solchen Fall erst einmal an die Versicherung schreibt…

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CB023953Gestern suchte mich Frau X auf. Sie ist 39 Jahre alt, alleinstehend und bei einem großen Konzern angestellt. Ein Versicherungsvertreter, Herr B.,  empfahl ihr, eine klassische Kapitallebensversicherung abzuschließen. Er bewarb diese Anlageform wortreich. Ihr Versicherungsvertreter stellte vor allem drei Dingen heraus:

  1. Eine Kapitallebensversicherung ist sicher.
  2. Eine Kapitallebensversicherung bringt eine gute Rendite.
  3. Eine Kapitallebensversicherung ist steuerfrei.

Dennoch traute sie dem Ganzen nicht. Deshalb kam sie zu mir, um das Angebot noch einmal durchrechnen zu lassen …

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Viele Finanzberater werben damit, dass sie „unabhängig“ beraten. Dieses Wörtchen „unbahängig“ bedeutet bei einigen nur, dass Sie quasi in eine Schublade mit Anlageprodukten verschiedener Anbieter greifen können.

Dem Kunden empfohlen aber wird dasjenige Produkt, bei dem der Berater entweder gut oder sogar sehr gut verdient. Kostengünstige Anlageformen oder solche, bei denen es gar keine Vermittlungsprovisionen gibt, werden  nicht empfohlen bzw. befinden sich erst gar nicht in dieser Schublade.

Ich wette, dass sich die meisten Anleger etwas anderes bei dem Wörtchen „unabhängig“ denken. Zu diesem Thema das aktuelle (humorvolle) Video zum Sonntag …

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42-16935308Heute (18.04.09) stand in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel über Kapitallebensversicherungen mit derbezeichnenden Überschrift: „Abkassiert und schöngerechnet – Die Verträge der Lebensversicherer sind verbraucherfeindlich: Die Kosten sind hoch und die Renditen schrumpfen in der Krise.“

Nachfolgend ein paar Zitate hieraus…

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