Finanzkrise Teil 3: Die Bloos-Regel

Ich habe dargelegt, dass US-Hypotheken regressfrei sind. D.h. ein amerikanischer Immobilienkäufer haftet nur mit der gekauften Immobilie, nicht aber darüber hinaus mit seinem sonstigen Privatvermögen. Dies hat zur Folge, dass seine Ertragschancen mit der Immobilie um so höher sind, je weniger er eigenes Kapital einbringt bzw. je höher die Fremdkapitalquote ist. Siehe dazu Finanzkrise Teil 1. Im Extremfall einer 100%igen Fremdfinanzierung, kann ein Amerikaner nur gewinnen, während die Bank ein erhöhtes Risiko eingeht.

Die Frage war dann: Warum lassen sich US-Banken dann überhaupt auf solche für sie schlechten Geschäfte ein?

Prof. Sinn antwortet, dass die US-Banken aus zwei Gründen mitmachen [„Kasino-Kapitalismus“, S. 118]:

  1. Wegen des gesetzlichen Zwangs resultierend aus Bill Clintons Gesetz von 1995. Siehe Finanzkrise Teil 2.
  2. Aufgrund der sog. Bloos-Regel: Da die Banken selbst nur ein Minimum an Eigenkapital einsetzen (2-8% der Bilanzsumme) haben sie eine künstliche Neigung, erhöhte Risiken einzugehen.

Mehr zur Bloos-Regel und deren Folgen in diesem Blog-Beitrag [oder bei Sinn S. 91 ff.] …

Im Englischen gibt es das Sprichwort: „You cannot get blood out of a stone“, zu deutsch etwa: „Wo nichts ist, kann man auch nichts holen.“ Mittels des massiven Einsatzes von Fremdkapital in Kombination mit Haftungsbeschränkung gelingt es den Banken trotzdem „Blood out of a stone“(=“Bloos“) zu pressen. Das geht wie folgt.

Moderne Kapitalgesellschaften konnten nur mit Haftungsbeschränkung zum Motor der industriellen Entwicklung werden.

Moderne Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften oder GmbHs) benötigen Eigenkapital, um ihr Geschäft beginnen zu können. Dieses Eigenkapital sammeln sie sich als Einlagen von bestimmten Personen ein, die dann Aktionäre oder Gesellschafter heißen. Laufen die Geschäfte schlecht und geht die Gesellschaft in den Konkurs, dann können diese Personen ihre gesamten Einlagen verlieren. GmbH-Gesellschafter und Aktionäre haften mit ihren Einlagen – aber nicht darüber hinaus. Also beispielsweise nicht mit ihrem sonstigen Privatvermögen. Das nennt man Haftungsbeschränkung.

Gibt es diese Haftungsbeschränkung nicht (wie das beispielsweise bei einer GbR der Fall ist), dann ist eine Beteiligung für einen Investor mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Im schlimmsten Fall wäre dann nicht nur die Einlage weg, sondern auch weiteres privates Vermögen.

Tatsächlich gab es beim ersten Aktienrecht, das 1844 in Großbritannien eingeführt wurde, noch keine Haftungsbeschränkung. Das führte aber dazu, dass sich das Interesse der Investoren für Aktien anfänglich stark in Grenzen hielt. So dass das Gesetz 1855 um die Haftungsbeschränkung ergänzt werden musste. Ab dann war es ein Erfolg [Sinn S. 86].

Aus heutiger Sicht ist klar, dass sich Kapitalgesellschaften nur in Kombination mit einer Haftungsbeschränkung als Motor der modernen Industrieentwicklung haben durchsetzen können.

Rechenbeispiel „Clever-Bank“

So nützlich die Haftungsbeschränkung bei modernen Kapitalgesellschaften ist, so kann sie doch leicht dazu führen, dass überhöhte Risiken eingegangen werden. Um das zu verdeutlichen, nachfolgend ein Rechenbeispiel [in Anlehnung an Sinn S. 92 ff.]:

Nehmen wir eine Bank namens Clever-Bank an, die eine Bilanzsumme von 100 Mio € hat. Das heißt, sie besitzt Anlagen in Form von vergebenen Krediten und anderen Investments in dieser Höhe. Davon sind 95% fremdfinanziert. Das Eigenkapital der Clever-Bank ist also 5 Mio €, das aufgenommene Fremdkapital 95 Mio €. Dafür muss sie 5% Zinsen zahlen.

Nehmen wir an, die Geschäftsleitung der Clever-Bank steht ihre Geschäftspolitik betreffend vor zwei Alternativen:

  • Alternative A: Mit einer sicheren Strategie erzielt sie mit ihren Anlagen eine Rendite von 5%.
  • Alternative B: Mit einer risikoreichen Strategie erzielt sie mit ihren Anlagen eine Rendite von 6%, muss aber mit einer Wahrscheinlichkeit von 1% damit rechnen, alles zu verlieren.

Bei der Alternative A werden die Aktionäre eine sehr sichere Rendite von 5% auf ihre eingesetztes Kapital erhalten. Betrachten wir die Alternative B genauer.

Die zu erwartende Rendite der Anlagen ist bei A und B gleich, nämlich 5%

Der Erwartungswert für die Rendite r_a der Anlagen beträgt 5%. Denn in 99% der Fälle verdient die Bank 6% und in 1% der Fälle erleidet sie einen Totalverlust:

r_a = 99% x 6% + 1% x (–100%) = ca. 5%

Das heißt: die langfristige Renditeerwartung beider Anlagemöglichkeiten ist exakt gleich. Der einzige Unterschied ist, dass bei Alternative B das Risiko höher ist.

Während die zu erwartende Rendite für die Aktionäre bei A bei 5% liegt, ist sie bei B ca. 24%

Die zu erwartende Eigenkapitalrendite r_ek steigt aber auf 24%. Denn in 99% der Fälle ergibt sich eine Rendite von 25%:

  • Anlageergebnis: 6% x 100 Mio € = 6 Mio €
  • abzgl .Fremdkapitalzinsen: 5% x 95 Mio € = 4,75 Mio €
  • Netto-Ergebnis: 1,25 Mio €.
  • Bezogen auf das Eigenkapital von 5 Mio Euro = 25%.

Mit einer Wahrscheinlichkeit von 1% tritt der schlimmste Fall ein und die Aktionäre verlieren ihr gesamtes Eigenkapital. Somit ist der Erwartungswert für dei Eigenkapital-Rendite:

r_ek = 99% x (+25%) + 1% x (-100%) = ca.24%

Während die Aktionäre bei der sicheren Geschäftspolitik im Mittel eine Rendite von ca. 5% erwarten dürfen, dürfen sie bei der riskanteren Geschäftspolitik im Mittel eine Rendite von etwa 24% auf ihr eingesetztes Kapital erwarten.

Eigentlich ziemlich klar, welche Art von Geschäftspolitik sich die Aktionäre der Clever-Bank wünschen. Nämlich Alternative B.

Während die zu erwartende Rendite für die Fremdkapitalgeber bei A bei 5% liegt, ist sie bei B etwa 4%

Die eigentlichen Leidtragenden der Alternative B sind die Fremdkapitalgeber. Bei einer sicheren Anlagepolitik können sie im Mittel die 5% Verzinsung erwarten. Bei der riskanten Anlagepolitik hingegen sinkt ihre zu erwartende Rendite r_fk auf 4%. Denn nur in 99% der Fälle erhalten sie ihre 5% Kreditzinsen. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 1% werden sie einen Totalverlust erleiden. Somit ergibt sich:

r_fk = 99% x (+5%) + 1% x (-100%) = ca. 4%

Aus dieser Beispielrechnung geht klar hervor:

  1. Die Aktionäre der Clever-Bank haben ein Interesse an einer möglichst hohen Fremdkapitalquote, denn um so höher der Hebel für die EK-Rendite.
  2. Die Aktionäre der Clever-Bank haben ein Interesse an einer riskanten Geschäftspolitik, ohne dass hier die langfristig zu erwartende Rendite höher sein muss.
  3. Fremdkapitalgeber der Clever-Bank haben ein Interesse an einer möglichst sicherheitsorientierten Geschäftspolitik.

Und das genau bedeutet es Rendite aus dem Nichts zu zaubern, quasi Blut aus einem Stein zu pressen: Mit einer riskanten Anlagepolitik, die langfristig nicht einmal eine höhere Rendite generieren muss als eine sicherheitsorientierte Anlageploitik, können Banken eine hohe Eigenkapitalrendite schaffen, sofern nur ein genügend hoher Fremdkapitalhebel eingesetzt wird. Dieses Spiel wird auf Kosten der Fremdkapitalgeber bzw. auf Kosten des Staats betrieben.

Anmerkung zu 1.) Aktionärsinteresse am hohen Hebel

Vor dem Basel-I-System, also vor 1988, mussten Kreditinstitute eine Eigenkapitalquote von mindestens 4% haben. Die EK-Quote der Deutschen Bank lag beispielsweise zwischen 1985 und 1987 im Mittel bei 5,5% [Sinn S. 159].

Mit Basel I wurde die sog. Kernkapitalquote definiert und gefordert, dass diese Quote mindestens 4% beträgt. Die Folge war, dass die tatsächlichen EK-Quoten deutlich sanken. Hier ein paar Beispiele für das Geschäftsjahr 2007 [Sinn S. 160]:

  • Deutsche Bank. Bilanzielle EK-Quote = 1,9%
  • Dresdner Bank. Bilanzielle EK-Quote = 2,5%
  • Commerzbank. Bilanzielle EK-Quote = 2,6%
  • HypoVereinsbank. Bilanzielle EK-Quote = 5,7%
  • Hypo Real Estage. Bilanzielle EK-Quote = 1,5%
  • UBS. Bilanzielle EK-Quote = 1,9%

Die EK-Quoten in 2007 nach Regionen im Mittel

  • Deutsches Bankensystem: 4,0%
  • Banken im Euro-Raum: 6,7%
  • US-Banken: 10,5%

Anmerkungen zu 2.) Aktionärsinteresse an einer riskanten Geschäftspolitik

Genau das wollte Prof. Sinn mit dieser Beispielrechnung zeigen: Aktionäre haben ein Interesse an einer riskanten Anlagepolitik. Insbesondere dürfte es ihnen weitgehend egal sein, wenn ein Risiko eingegangen wird, das in 99 von 100 Jahren gut geht, aber einmal in 100 Jahren in die Katastrophe führt. Wird tatsächlich eine EK-Rendite von 25% erreicht, dann genügen 4 Jahre, um seinen Einsatz wieder drin zu haben.

Anmerkung zu 3.) Fremdkapitalgeber

Die eigentlich Dummen einer riskanten Geschäftspolitik der Clever-Bank sind die Fremdkapitalgeber. Das sind

  • Privatanleger mit ihren Spareinlagen
  • Firmen mit ihren Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten
  • Inhaber von Bankanleihen, die die Clever-Bank emittiert.
  • Andere Banken, die der Clever im Rahmen des Interbanken-Geldmarktes Geld leihen.

Wenn die Clever-Bank tatsächlich eine risikofreudige Anlagepolitik wählt, dann wäre es für die eben genannten Personen rational, einen entsprechenden Risikoaufschlag zu verlangen. Prof. Sinn argumentiert, dass das in der Theorie tatsächlich so sein müsste, dass das in der Praxis aber nicht geschieht. Denn für normale Privatpersonen oder auch Firmenkunden sind die Geschäfte ihrer Kreditinstitute nicht durchschaubar. Wer weiß schon genau mit welcher Eigenkapitalquote seine Hausbank arbeitet, und wie genau sie das eingesammelte Geld verwendet?

Immerhin scheint genau das der Grund dafür gewesen zu sein, dass in der heißen Phase der Krise im September und Oktober 2008 der Interbanken-Geldmarkt zusammenbrach.

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