Finanzkrise Teil 7: Bilanzierungsregeln

j0175467Prof. Sinn beschreibt in seinem Buch „Kasino-Kapitalismus“, dass die Bilanzierungsregeln der Banken die Finanzkrise verstärkten [S. 164 ff.]. Auch Prof. Hellwig sieht einen Teilschuld bei den Bilanzierungsvorschriften der Banken, worüber ich im April schon einmal geschrieben habe: „Erste Lehren aus der Finanzkrise„.

Prof. Sinn sieht vor allem die sog. Mark-to-Market-Methode kritisch. Es besteht kaum ein Zweifel, dass diese Bilanzierungsregel die Finanzkrise verstärkt hat …

Zunächst ein Ausflug in die Geschichte. Im Jahr 1861 wurden die Bilanzregeln des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) in Preußen festgelegt, die nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 in ganz Deutschland Gültigkeit hatten. Vor 1861 hatte es Debatten gegeben, wie die Vermögenswerte zum Bilanzierungsstichtag zu bewerten sind:

  1. nach Marktwerten („Mark-to-Market“), oder
  2. nach Niederstwerten.

Das Marktwertprinzip sieht vor, dass man zum Bilanzierungsstichtag jeden Vermögensgegenstand so bewertet, wie gerade die aktuellen Marktpreise sind. Nehmen wir beispielsweise eine Firma an, die ein Wertpapier X in den Büchern hat, das irgendwann einmal zum Kurs von 100 gekauft wurde, und zum Stichtag bei 120 steht. Dann kann sich die Firma über einen Gewinn in diesem Wertpapier von 20 Geldeinheiten freuen, der aber noch unrealisiert ist.

Nach dem Marktwertprinzip muss die Firma das Wertpapier X mit 120 in die Bilanz stellen und einen unrealisierten Gewinn in Höhe von 20 ausweisen.

Gemäß dem Niederstwertprinzip überprüft die Firma, ob der aktuelle Marktwert eines Vermögensgegenstandes höher als die Anschaffungskosten sind oder nicht. Liegt der Marktwert über dem Anschaffungskosten, dann muss die Firma mit den Anschaffungskosten bilanzieren. Im obigen Beispiel müsste die Firma also nach dem Niederstwertprinzip das Wertpapier X mit 100 bilanzieren und der unrealisierte Gewinn von 20 sind stille Reserven, die in der Bilanz nicht offen ausgewiesen werden.

Liegt der Marktwert eines Vermögensgegenstandes zum Bilanzierungsstichpunkt unter dem aktuellen Marktwert, dann muss die Firma auf den niedrigeren Marktwert abschreiben.

Der Vorteil der Markwertmethode ist, dass hier die aktuelle Finanzsituation einer Firma akurater dargestellt wird. Deswegen  wurde auch das Marktwertprinzip ab 1861 in Preußen als Standard festgelegt.

Marktsertprinzip und „Günderschwindel“

Nach der Gründung des deutschen Kaiserreichs 1871 kam es in Deutschland und Österreich zu einem enormen wirtschaftlichen Aufschwung, dem sog. Gründerboom. Das Ganze endete 1873 mit einem großen Börsencrash und einer wirtschaftlichen Krise. In deren Folge gingen sehr viele Firmen pleite, und zwar gerade solche Firmen, die in den guten Jahren davor besonders üppige Dividenden ausgeschüttet hatten.

Man stellte fest, dass sehr häufig auch unrealisierte Gewinne an die Aktionäre ausgeschüttet wurden, was ja möglich war nach der Marktwertmethode. Das prägte den Begriff „Gründerschwindel“: Kurzfristige Gewinne, die ja eigentlich nur auf dem Papier standen, wurden den Aktionären in barer Münze ausbezahlt – letztlich zu Lasten der Kreditgeber.

Das Niederstwertprinzip schützt Fremdkapitalgeber

Diese Erfahrung brachte die Deutschen dazu, ihr Handelsgesetz HGB und ihre Bilanzierungsrichtlinien 1884 zu reformieren, indem das Marktwertprinzip durch das Niederstwertprinzip ersetzt wurde. Hier steht der Gläubigerschutz im Vordergrund, weniger die Interessen der Aktionäre.

Das Niederstwertprinzip hat in Deutschland bis heute Gültigkeit, nur nicht für Banken. Diese können nämlich nach dem sog. International Financial Reporting Standard (IFRS) bilanzieren. Dieses Regelwerk ist angelsächsisch geprägt und sieht die Marktwertmethode vor.

Prof. Sinn merkt an, dass wir heute leider ähnliche negative Erfahrungen machen mussten, wie Deutschland in den 1870er Jahren. Schade, dass man in diesem Punkt nicht aus der Geschichte gelernt hat. Denn das Martwertprinzip hat während der aktuellen Finanzkrise eine Krisen-verstärkende Wirkung gehabt. Darauf hat auch Prof. Hellwig hingewiesen. Siehe meinen Blog-Beitrag.

Denn die Marktwertmethode ermöglicht es, Aktionären Bankgewinne auszuschütten, auch wenn sie nicht tatsächlich realisiert worden sind, sondern nur von einer kurzfristigen Hausse herrühren. Fallen dann die Marktpreise wieder abprupt, dann gibt es keinen Puffer. Ein Crash trifft eine nach dem Marktwertprinzip bilanzierende Bank mit voller Wucht.

Beim Niederstwertprinzip hingegen können unrealisierte Gewinne nicht an die Aktionäre ausgeschüttet werden. In einer Hausse werden stattdessen stille Reserven gebildet.Diese sind dann ein Puffer für schlechtere Zeiten.

Das Marktwertprinzip begünstigt das kurzfristige Gewinnstreben im Sinne der Aktionäre und zu Lasten der Fremdkapitalgeber. Das Niederstwertprinzip ist langfristig orientiert, verhindert Dividendenausschüttungen aufgrund unrealisierter Gewinne, die nur auf dem Papier stehen, und ist eher im Sinne der Fremdkapitalgeber.

Man kann nur hoffen, dass eine der Lehren, die aus der aktuellen Finanzkrise gezogen werden, darin besteht, das Marktwertprinzip durch das Niederstwertprinzip zu ersetzen. Ähnlich wie es in Deutschland bereits in Folge der Gründerkrise 1884 geschah.

Die Marktwertmethode verschäfte die Krise

Ein weiterer Nachteil der Marktwertmethode tritt dann auf, wenn von einem Tag auf den anderen keine Marktpreise mehr gestellt werden. So geschehen im Laufe des Jahre 2008 für viele strukturierte amerikanische Wertpapiere. Lag der Kurs an dem einen Tag noch bei 50, steht er plötzlich am nächsten Tag bei Null.

Daher die extrem hohen Abschreibungen, von denen die Bankvorstände von mal zu mal überrascht wurden. Die Öffentlichkeit wunderte sich über die vermeintliche Unkenntnis oder Dummheit der Konzernführung. Das lag größtenteils an genau an dieser Mark-to-Market-Bilanzierungsregel.

Auch hier sieht man eine große Schwäche der Marktwertmethode: Nur deswegen, weil gerade kein Marktpreis festgestellt werden kann, heißt das noch lange nicht, dass das betreffende Investment überhaupt nichts mehr wert ist. Wer z.B. eine Häuschen verkaufen will und dafür über längere Zeit keinen Käufer findet, wird die Behauptung, dass der Wert seiner Immobilie bei 0 Euro liegt, unsinnig finden.

Es gibt keinen Zweifel, dass viele amerikanische CDOs und Mortgage-Backed-Securities intransparente Finanzprodukte sind. Und dass Anleger mit Recht einen großen Bogen um sie hätten machen sollen. Dass ihr Wert aber mit einem Mal bei Null liegen soll, ist auch nicht wirklich nachvolziehbar.

Diese drastischen Abwertungen verschäften aber letztes Jahr die Finanzkrise. Ein weiterer Grund, die Martwertmethode über Bord zu schmeißen.

Links zu früheren Ausführungen zum Thema Finanzkrise:

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