Aktuell findet eine Diskussion statt zwischen dem Finanzministerium unter Schäuble einerseits und dem Bundesverband BVI der Investmentfondsbranche andererseits. Dabei sind zwei Dinge strittig:
- Soll eine Kündigungsfrist für offene Immobilienfonds eingeführt werden? Und wenn ja, wie lange soll sie sein?
- Soll eine Mindestanlagedauer für offene Immobilienfonds eingeführt werden? Und wenn ja, wie lange soll sie sein?
Das Finanzministerium forder eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und eine Mindestanlagedauer von 2 Jahren. Beides ist dem BVI zu lange. Immerhin könnte man dann Anteile an offenen Immobilienfonds nicht mehr börsentäglich zurückgeben. Siehe auch den Handelsblatt-Artikel: „Wenn der Fonds zur Falle für den Anleger wird.“
Ich selbst stehe auf der Seite des Schäuble-Ministeriums. Denn offene Immobilienfonds haben derzeit eine sehr seltsame Zwitterposition, indem sie einerseits in ein extrem illiquides Segment investieren, eben Immobilien, auf der anderen Seite aber für den Anleger ein extrem liquides Anlagevehikel darstellen sollen. Das ist etwa so, als würde man ein Flugzeut konstruieren wollen, das ganz fest auf dem Boden steht und gleichzeitig 1000 m hoch fliegen kann.
Durch die Einführung von Kündigungsfristen und Mindestanlagedauern wird dem Anleger die Illussion genommen, dass es sich bei offenen Immobilienfonds um eine liquide Anlageform handelt. Wie gesagt: sie ist es ja derzeit irgendwie, irgendwie aber auch nicht. Eben ein hoch fliegendes Flugzeug, das gleichzeitig am Boden fest verankert ist.
Um das einmal etwas klarer zu machen, habe ich mir den hausInvest europa der commerzbank Gruppe herausgegriffen (WKN 980701)…
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