Ich war ja letzten Samstag in Stuttgart auf der Anelgermesse Invest. Diese Gelegenheit nutzte ich, um ein paar meiner Weblog-Leser persönlich kennenzulernen. Einer dieser Leser, die ich in Stuttgart getroffen habe, hat mich heute auf einen sehr nett geschriebenen Artikel über die aufmerksam gemacht.

Frank Meyer: Jagdsaison der Beuteltiere.

Während der Finanzkrise wurden ja einige Banken aus Not verstaatlicht. Und angesichts dieses Finanzdesasters fühlte sich so manch einer dazu berufen, überhaupt und dauerhaft eine Verstaatlichung zu fordern.

Ich selbst halte das für keine gute Idee. Vielmehr sollten, so meine Meinung, die durch den Staat geretteten Banken schnellstmöglich wieder reprivatisiert werden. Die Begründung ist erstens, dass in Deutschland gerade diejenigen Banken besonders sorglos und unkontrolliert mit riskanten Finanzprodukten umgingen, die bereits vor der Krise unter der Obhut des Staates standen. Siehe dazu meinen Beitrag „Olaf Henkel über die Finanzkrise„.

Zweitens ist aber auch interessant, was man beispielsweise aallgemein zu diesem Thema lesen kann…

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Der Leser „Manfred“ hat am 23. März 2010 in einem Kommentar seine Meinung geäußert, dass das Emittentenrisiko nicht bei Preisbildung von Zertifikatekursen einfließt.

Ich wollte der Sache auf den Grund gehen und habe deswegen ein Interview mit Herr Martin Waldmann von der UBS geführt. Herr Waldmann ist im Wealth Management der UBS Deutschland tätig und hier insbesondere für die Abteilung Product Solution Services. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist er kompetenter Anpsrechpartner für Vermögensverwalter, unter anderem was Zertifikate betrifft. Herr Waldmann besitzt eine 25-jährige Berufserfahrung im beratenden Kapitalmarktgeschäft bei diversen Bank.

Ich arbeite als Vermögensverwalter seit vielen Jahren mit der UBS als Depotbank zusammen.

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Aktuell findet eine Diskussion statt zwischen dem Finanzministerium unter Schäuble einerseits und dem Bundesverband BVI der Investmentfondsbranche andererseits. Dabei sind zwei Dinge strittig:

  1. Soll eine Kündigungsfrist für offene Immobilienfonds eingeführt werden? Und wenn ja, wie lange soll sie sein?
  2. Soll eine Mindestanlagedauer für offene Immobilienfonds eingeführt werden? Und wenn ja, wie lange soll sie sein?

Das Finanzministerium forder eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und eine Mindestanlagedauer von 2 Jahren. Beides ist dem BVI zu lange. Immerhin könnte man dann Anteile an offenen Immobilienfonds nicht mehr börsentäglich zurückgeben. Siehe auch den Handelsblatt-Artikel: „Wenn der Fonds zur Falle für den Anleger wird.“

Ich selbst stehe auf der Seite des Schäuble-Ministeriums. Denn offene Immobilienfonds haben derzeit eine sehr seltsame Zwitterposition, indem sie einerseits in ein extrem illiquides Segment investieren, eben Immobilien, auf der anderen Seite aber für den Anleger ein extrem liquides Anlagevehikel darstellen sollen. Das ist etwa so, als würde man ein Flugzeut konstruieren wollen, das ganz fest auf dem Boden steht und gleichzeitig 1000 m hoch fliegen kann.

Durch die Einführung von Kündigungsfristen und Mindestanlagedauern wird dem Anleger die Illussion genommen, dass es sich bei offenen Immobilienfonds um eine liquide Anlageform handelt. Wie gesagt: sie ist es ja derzeit irgendwie, irgendwie aber auch nicht. Eben ein hoch fliegendes Flugzeug, das gleichzeitig am Boden fest verankert ist.

Um das einmal etwas klarer zu machen, habe ich mir den hausInvest europa der commerzbank Gruppe herausgegriffen (WKN 980701)…

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Heute habe ich einmal in meinem Archiv gekramt und ein zwei SZ-Artikel gefunden, die schon über ein Jahr alt sind. Dennoch interessant. Am 11. März 2009 standen gleich zwei Artikel in der Süddeutschen Zeitung über die schlechte Qualität der Finanzberatung in Deutschland (Wirtschaftsteil S. 17 und S. 26).

Dort wird zum Beispiel die Geschichte des Herrn H. erzählt:

„Er wollte 100 Prozent Sicherheit für sein Geld … Seit 30 Jahren ist er Kunde bei der örtlichten Raiffeisenbank, seit Jahren bei der gleichen Beraterin … Und nun? Nut hat Herr H. 40.000 Euro verloren.“

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