Ich hatte an dieser Stelle vor ein paar Tagen über das Flexible VorsorgeKonto der CosmosDirekt geschrieben. Die CosmosDirekt bietet hier bei monatlicher Kündbarkeit die Möglichkeit zu einer Festgeld-ähnlichen Anlageform. Und zwar gemäß einer Zinsstaffel, bei der der Anleger im ersten Jahr 1,75%, im zweiten Jahr 2,25%, im dritten Jahr 3,80 % und danach weiterhin 3,80% p.a. erhält. In meinem ersten Beitrag habe ich die Vertragsbedingungen so verstanden, dass von diesen Zinsen noch Verwaltungskosten abgezogen werden. Nach einem erneuten Telefonat mit der CosmosDirekt weiß ich jetzt, dass die oben genannte Zinsstaffel für den Anleger genauso auch netto, d.h. nach Kosten, ankommt. Die Kosten sind also bei dieser Zinsstaffel bereits berücksichtigt.
Wenn ein Anleger sich für das Flexible VorsorgeKonto interesiert, so sollte er nur einen wichtigen Punkt beachten, der unter § 1 der Allgemeinen Bedingungen steht:
„… (3) Erleben Sie das Ende der vereinbarten Ansparphase, zahlen wir Ihnen die vereinbarte Rente …
(4) An Stelle der Rentenzahlungen leisten wir zum Fälligkeitstag der ersten Rente eine Kapitalabfindung, wenn Sie diesen Termin erleben und uns der Antrag auf eine Kapitalabfindung vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente zugegangen ist…“
Der Anleger muss also vor Ablauf der Ansparphase überprüfen, ob er die lebenslangen Rentenzahlungen wünscht oder wieder sein Geld zurück haben will. In letzterem Fall darf der Anleger nicht vergessen, die CosmosDirekt rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

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