Banken in Staatsbesitz: Eine Alternative?
Während der Finanzkrise wurden ja einige Banken aus Not verstaatlicht. Und angesichts dieses Finanzdesasters fühlte sich so manch einer dazu berufen, überhaupt und dauerhaft eine Verstaatlichung zu fordern.
Ich selbst halte das für keine gute Idee. Vielmehr sollten, so meine Meinung, die durch den Staat geretteten Banken schnellstmöglich wieder reprivatisiert werden. Die Begründung ist erstens, dass in Deutschland gerade diejenigen Banken besonders sorglos und unkontrolliert mit riskanten Finanzprodukten umgingen, die bereits vor der Krise unter der Obhut des Staates standen. Siehe dazu meinen Beitrag „Olaf Henkel über die Finanzkrise„.
Zweitens ist aber auch interessant, was man beispielsweise aallgemein zu diesem Thema lesen kann…
In dem Buch Zu nah an der Sonne. Die schlimmsten Pleiten der Finanzgeschichte: Die größten Pleiten der Finanzgeschichte der Autoren Zagst, Goldbrunnder, Schlosser steht beispielsweise auf S 128:
„Das staatliche Eigentum an Banken ist mit großen Problemen verbunden.
Ein eindrucksvolles Beispiel für diese Probleme liefert der Fall der Credit Lyonnais [siehe hierzu meinen Weblog-Beitrag]. Aber auch in der heutigen Zeit deuten die bei staatlichen Banken gehäuft auftretenden Probleme darauf hin, dass der Staat ein schlechter Banker ist.
Die Ursachen dafür können vielfältig sein. Ein Punkt dürfte jedoch in der Motivation für den Staat liegen, eigene Banken zu halten. Dies erscheint nur in wenigen Fällen, wie bspw. bei Spezialbanken mit eng fokussierten Aufgabengebieten wie etwa der Industrieförderung, gerechtfertigt.
In allen anderen Fällen dürfte hinter dem staatllichn Eigentum an Banken meist auch ein Interesse zur indirekten Einlfussnahme auf die Wirtschaft stehen. Wenn dies der Fall ist, sollte sich der Staat als Eigentümer jedoch immer über die Konsequenzen im Klaren sein, die letztlich immer monetärer Natur sein werden. So wird jede staatliche Einflussnahme auf das operative Geschäft einer Bank entsprechene Kosten verursachen. Beispielsweise wird die staatliche einflussnahme auf die Vergabe eines Kredits nur dann überhaupt notwendit sein, wenn die Bank den Kredit nicht ohnehin auf Basis von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen vergeben hätte.
Durch den staatlciehbn Einflustt wird die Bank also eine Entscheidung treffen, die sie aus wirtschaftlichen Erwägungen als nicht zielführend erachtet hätte. Solche Entscheidungen werden letztliche zu einem nicht optimalen Ergebnis führen.
Hier kommt das äcshte Problem beim staatlciehn Eigentum an Banken zum Tragen: Im Bewusstsein der entstehenden Kosten dürfte ein privater Bankeigentümer von direkten Einflussnahmen auf das operative Geschäft eienr Bank mit nicht optimalen Ergebnissen ganz absehen, oder zumindest Kosnte und Nutzen abwägen. Die Personen die druch den Staat mit der Wahrnehmung der staatlichen Eigentümerinteressen beetraut werden, setzen jedoch letztlich nciht ihr eigenes Geld, sondern das der Steuerzahler ein.
Das Gleiche gilt für staatliche Mandatsträger, die ind er Lage sind, Einfluss afu das operative Geschäft der Banken zu nehmen…“
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