Rürup-Rente: Ein Rechenbeispiel

Herr K. hat vor ein paar Jahren einen Rürup-Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen (auch Basisrente genannt). Seit ein paar Monaten beschleicht ihn das komische Gefühl, möglicherweise einen Fehler gemacht zu haben. So kommt er zu mir, um sich das Ganze einmal durchrechnen zu lassen.

Herr K. ist heute 50 Jahre alt und zahlt monatlich 500 Euro in seinen Rürup-Vertrag ein. Sein aktueller Steuersatz ist 42%. Im Rentenalter rechnet er mit einem Steuersatz von 20%. Der Rürup-Vertrag wurde ihm vor allem als eine Art Steuersparmodell schmackhaft gemacht. Nach dem Motto: Heute können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, für die späteren Einnahmen ist dann der niedrigere Steuersatz relevant.

Tatsächlich kann Herr K. aktuell 74% seiner Beiträge steuerlich absetzen. Nächstes Jahr sogar 76%, übernächstes Jahr 78%. Und so weiter.

Für den Beitrag von 500 Euro und einem Steuersatz von 42% sind es aktuell 155,40 Euro (auf den Monat heruntergerechnet), die Herr K. quasi vom Staat geschenkt bekommt. Ab 2013 sind es 159,60 monatlich, etc.

Die Versicherungsgesellschaft garantiert Herrn K. eine Monatsrente von 550 Euro ab seinem 67. Lebensjahr im Jahre 2029. Nach Steuern werden noch 440 Euro übrigbleiben.

Das Ganze ergibt einen sog. Zahlungsstrom:

  •  01.04.2012: -344,60 € (= Monatsbeitrag von 500 Euro abzgl. 155,40 Euro staatl. Förderung)
  • 01.05.2012: -344,60 €
  • 01.01.2013: -340,40 €
  • 01.05.2029: -210,00 €
  • 01.06.2029: +440,– € (= garantierte Monatsrente abzgl. Steuern)

Dieser Zahlungsstrom ist kürzer oder länger, je nachdem wie alt Herr K. wird werden. Nach der Sterbetafel hat ein heute  50-jähriger Mann eine Lebenserwartung von 79.

Die Alternative zur Weiterführung der Basisrente besteht darin, den Vertrag beitragsfrei zu stellen (kündigen geht ja nicht). Nach Auskunft der Versicherungsgesellschaft bekommt Herr K. später eine garantierte Monatsrente von  79 Euro, wenn er ab sofort nichts mehr in den Vertrag einzahlt. 

Auch das ergibt einen Zahlungsstrom (mit Berücksichtigung der Steuern):

  • 01.01.2012: -0,00 €
  • 01.05.2029: -0,00 €
  • 01.06.2029: +63,20 €

 Um zu entscheiden, welcher dieser beiden Zahlungsströme für Herrn K. vorteilhafter ist, kann man den sogenannten Barwert berechnen. Bei der Barwertberechnung geht wesentlich die angenommene Diskontierungszins ein.

Ich nehme zunächst einmal 2% an.

Lebensalter Barwert Weiterführung Barwert Beitragsfreistellung
75 –  25.059  € + 4.264 €
79 –  12.855 € + 6.017 €
87 + 8.835 € + 9.133 €
88 + 11.313 € + 9.489 €

 

Das heißt: Bei einem angenommenen Zinssatz von 2% lohnt sich die Fortführung der Versicherung nur, wenn Herr K. davon ausgeht, 88 Jahre oder älter  zu werden.

Erreicht Herr K. exakt seine statistische Lebenserwartung von 79 Jahren, dann wird der Rürup-Vertrag sehr unattraktiv sein – und das trotz der staatlichen Förderung. Selbst mit einem schlichten, nicht geförderten Tagesgeldkonto wird er am Ende voraussichtlich besser dastehen.

Denn: Nehmen wir an, mit einer alternativen Sparform eine Rendite von netto 2% p.a. erzielen zu können, so lohnt sich diese Alternative , sofern Herr K. nicht älter als 88 wird.

Jetzt kann man natürlich sagen, dass ich bislang nur mit den garantierten Renten gerechnet habe. Vielleicht wird die Rürup-Rente ja attraktiver, wenn man die Überschussbeteiligungen berücksichtigt, die die Versicherung in aussicht stellt. Immerhin gibt die Versicherungsgesellschaft an, dass bei dem Vertrag von Herrn K. am Ende voraussichtlich 860 Euro Monatsrente zur Auszahlunge kommen wird (bei Beitragsfreitellung voraussichtlich 141 Euro).

Nimmt man diese Zahlen an, dann lohnt sich die Versicherung für Herrn K. tatsächlich schon, sobald er das Lebensalter von 75 oder älter erreicht („Break-Even-Alter“).

An dieser Stelle wird es zur Glaubensfrage. Ob nämlich Herr K. glaubt, dass die Versicherung tatsächlich die heute in Aussicht gestellten Monatsrenten tatsächlich einmal zahlen wird oder nicht.

Nimmt man beispielsweise an, dass Herr K. später eine Rürup-Rente von 705 Euro erhält (=Mittel zwischen 550 und 860), so liegt das Break-Even-Alter bei etwa 82.

Je höher der angenommene Diskontierungszinssatz (= angenommene Rendite einer alternativen Sparform), umso weniger wird sich die Fortführung des Allianz-Vertrages für Sie lohnen.

Bei einem angenommenen Zinssatz beispielsweise von 4% liegt das Bread-Even-Alter bei 91.

3 Kommentare
  1. Selber
    Selber sagte:

    Danke für die Analyse. Was passiert, wenn man noch die Vertriebsprovision zu Anfang abzieht? Und en aktuellen Garantiezins von nur 1,75% als Mindestverzinsung antizipiert? Und gleichzeitig steigende Lebenshaltungskosten annimmt? Das Ergebnis wäre interessant.

    Viele Menschen wissen gar nicht, wie so ein Riester-Vertrag funktioniert. Und die Konstrukteure machen es den Leuten ja auch nicht einfach.

    Eine andere Möglichkeit, die eher zur betrieblichen Altersvorsorge gerechnet wird, aber eigentlich eine private Vorsorge darstellt, ist die Gehaltsumwandlung. Der Unterschied zu Riester wäre sehr interessant zu sehen. Die Gehaltsumwandlung bekommt keine Subvention, sondern wird nur aus dem Bruttogehalt entnommen. Wenn man genug verdient, dann spielen Sozialbeiträge dabei auch keine Rolle. Das Geld verzinst sich und wird erst im Alter versteuert. Solange das Geld in eine Pensions- oder Unterstützungskasse fließt, ist es auch Insolvenzgeschützt.

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    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Vertriebskosten am Anfang als auch der Garantiezins sind ja implizit schon berücksichtigt. Denn ich betrachte ja nur den reinen Netto-Cashflow-Strom auch Sicht des Anlegers. „Netto-Cashflow“ bedeutet, dass sowohl alle Kosten als auch alle steuerlich relevanten Daten berücksichtigt werden.
      Was Riester und Gehaltsumwandlung betrifft: ich argumentiere niemals generell, sondern immer anhand von konkreten Beispielen.
      Wenn Sie mir also beispielsweise ein konkretes Angebot für eine Riester-Rentenversicherung für eine bestimmte Person geben oder ein konkretes Beispiel für eine Gehaltsumwandlung, dann kann ich das mal durchrechnen. Gerne mache ich auch Vergleichsrechnungen. Nach dem Motto: Was lohn sich für mich mehr, Anlagevorschlag A oder Anlagevorschlag B? Wie gesagt, müssen das aber immer konkrete Angebote sein. Generelle Aussagen mache ich nicht.

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  2. Karl Schmied
    Karl Schmied sagte:

    Schön wäre jetzt mal ein aktuelles Rechenbeispiel (Jahr 2019) mit 88%iger steuerlicher Berücksichtigung der Beiträge in einem modernen fondsbasierten Basisrentenvertrag nach IDD-begrenzten Vertriebskosten, unter Annahme, dass ein solches Produkt mit aktiv gemanagtem Depotmodell nach Kosten 4% Rendite erzielt, während es auf dem (Ent-)Sparkonto 0% Rendite gibt. Annahme: VP Bei Abschluss 01.01.2019 45 Jahre, Renteneintritt 67 Jahre. Sparbeitrag 500/Monat. Nach wievielen Jahren kann sich Kunde seine Krankenversicherung nicht mehr leisten, weil sein Konto leer ist (PKV im Jahr 2041 750.- € (Beitrag ohne Pflege und KT) zzgl. jährl. 2 prozentigem Beitragsanstieg. Antwort: Nach 13 Jahren. Entweder er macht also nach 13 Jahren von seinem Recht auf Ableben gebrauch, oder ist dann Sozialfall, denn das Guthaben auf dem Konto ist aufgebraucht, der KV Beitrag jedoch weiter fällig. Er hat sich für das Konto“sparen“ entschieden hat, anstatt einer lebenslang jährlich (Modell BonusRente) steigenden Rückdeckung „genannt lebenslange Leibrente“ seiner ebenfalls lebenslang steigenden KV-Beiträge.

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