Rechenbeispiel für Basisrente (Rürup-Rente)

j0434868Herr M. ist ist selbständig, 53 Jahre alt und verheiratet. Er denkt darüber nach, eine Basisrentenversicherung (auch Rürup-Rente genannt) abzuschließen. Immerhin kann er hier derzeit 68% seines Beitrags steuerlich absetzen. Wenn er also 40.000 Euro im Jahr anspart, dann wird er alleine für das Jahr 2009 durch Rürup etwa 11.400 Euro vom Fiskus zurückbekommen. 11.400 Euro bezogen auf 40.000 Euro sind aus dem Stand 28%.

Das muss doch eine super Sache sein, denkt er. Seine Frau bremst ihn jedoch und fordert, dass er das doch bitte zu Ende rechnen soll. Ich habe diesen Fall einmal durchgerechnet. Und es ist sehr interessant, welche Rendite die Basisrente dann für Herrn M. letztlich hat …

Bei der Basisrente ist wichtig zu wissen, dass es hier nicht die Kapitaloption gibt. Herr M. kann nur erwarten, später einmal eine monatliche Altersrente aufgrund seines Vertrages zu bekommen. Die Versicherungsgesellschaft garantiert Herrn M. ab seinem 65. Lebensjahr eine monatliche Altersrente von 1.997 Euro. Mit Überschussbeteiligung stellt sie ihm 3.175 Euro in Aussicht, das ist aber nicht garantiert.

Diese Rente würde auch seine Frau bekommen, sollte er während des Rentenalters ableben. Sollten beide sterben, dann muss die Versicherung nichts mehr zahlen. Zu vererben gibt es also bei Rürup nichts.

Nach der Stebetafel darf ein 53-jähriger Mann erwarten 80 Jahre alt zu werden. Der Einfachheit halber gehe ich im Folgenden immer davon aus, dass das Ehepaar genau gleich lang lebt. Dann ergibt sich folgender Zahlungsstrom (Cashflow, gelb markiert):

CF-Basisrente

Diesen Zahlungsstrom (Cashflow) kann man mit einem Zinssatz abzinsen (in der Spalte rechts danaebe). Wählt man den Zinssatz so, dass die Summe der abgezinsten Cashflows in etwa gleich Null ist (im obigen Rechenbeispiel kommt 189 heraus, was in diesem Fall „fast“ gleich Null ist), dann nennt man diesen Zinssatz den Internen Zinsfuß des Zahlungsstroms.

Dieser Interne Zinsfuß (IZF) ist die Rendite des Anlageproduktes. Im obigen Rechenbeispiel kommt für die Basisrente 2,02% heraus. Und zwar mit Berücksichtigung aller staatlichen Förderungn und nach Steuern. Das heißt: Schon wenn Herr M. in eine andere Anlageform anspart, die sagen wir netto 3% Rendite p.a. verspricht, wird diese Alternative für ihn besser sein als die Basisrente.

Das Ergebnis hängt wesentlich von dem Lebensalter ab, das das Ehepaar erreichen wird. Stirbt Herr M. beispielsweise bereits mit 75 (und mit ihm seine Frau) dann wird die Basisrente für sie sogar eine Negativ-Rendite haben. Mit staatlicher Förderung wird er auf eine Rendite von -0,81% kommen.

Wird Herr M. hingegen 85 Jahre alt, dann wird die Rendite seiner Basisrente bei ca. 3,47% p.a. liegen. Und wohlgemekrt, es handelt sich hier um die Rente mit angenommener Überschussbeteiligung.

Nehmen wir an, dass das Ehepaar später einmal nur die garantierte Altersrente bekommen wird, dann sehen die Renditen wie folgt aus:

  • Herr M. stirbt mit 75:  –4,61%
  • Herr M. stirbt mit 80:  –1,21%
  • Herr M. stirbt mit 85: +0,60%

Diese Ergebnisse sind für Herrn M. dann doch ernüchternd. Mit solch schlechten Renditen hätte er bei einem staatlich geförderten  Anlageprodukt nicht erwartet.

Gut, dass er das Ganze durchrechnen hat lassen. Leider schließen die aller meisten Sparer langlaufende Sparverträge ab, ohne bis zum Ende alles sauber durchzukalkulieren.  Und lassen sich vielmehr durch die anfängliche Steuerersparnis blenden, die zugegegebenermaßen sehr hoch ist, aber aufgrund der hohen Gebühren komplett verpufft. Ein solcher Rürup-Vertrag  (wie eben analysiert) stellt, wenn man es poiniert ausdrücken will, eine Umverteilung von Staatsgeldern in die Kasse der Versicherungen und Versicherungsvertreter dar.

Seltsma eigentlich, dass so wenige Sparer ihre Basisrente bis zu Ende durchrechnen bzw. (wenn sie es nichts selbst können) durchrechnen lassen. Das Problem ist, dass man einfach blind seinem Bankberater oder Versicherungsvertreter glaubt. Und dabei verkennt, dass dieser in der Regel nicht in erster Linie die Interessen des Kunden verfolgt, sondern sein Eigeninteresse. Nämlich möglichst schnell zum Abschluss zu kommen, um dann die Provisionen einzustreichen. Genaues Nachrechnen kann man von solch einem provisionsgetriebenen Berater nicht erwarten.

Nachtrag: Mit diesem Beitrag möchte ich nicht behaupten, dass Rürup-Verträge im allgemeinen schlecht sind. Vielmehr kommt es immer auf den spezifischen Einzelfall an.

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