Ich bin eben auf einen interessanten Artikel aus dem Hamburger Abendblatt gestoßen. Titel: „Banken täuschen bei Beratungsprotokollen„.
Wir erinnern uns: Seit dem 1. Januar 2010 besteht die Pflicht Anlageberatungsgespräche zu protokollieren. Näheres dazu in meinem Beitrag „Beratungsprotokoll bei Anlageberatung ab Januar 2010„. An dortiger Stelle habe ich bereits als Antwort auf einen Leser-Kommentar darauf hingewiesen, dass die Banken das Protokoll mit ziemlicher Sicherheit zu ihrem eigenen Vorteil drehen werden.
Die Protokollierungspflicht war vom Gesetzgeber zwar gut gemeint. Sollte doch so der Anleger eine bessere Beweisgrundlage im Falle einer Falschberatung haben. Klar ist aber auch, dass der Anleger extrem gut aufpassen muss, was da genau protokolliert wird.
Ein Bankberater kann nämlich ganz schnell ein Protokoll anfertigen, bei dem wichtige Details geringfügig von der Wahrheit abweichen. So geschildert in dem oben genannten Artikel aus dem Hamburger Abendblatt. Der Anleger hat dann schnell etwas unterschrieben, was der Bank den Freibrief bedeutet, ihm allen möglichen Mist zu verkaufen.
Deswegen: Beratungsportokolle gut ansehen und prüfen.
Übrigens muss man als Anleger kein Beratungsprotokoll unterschreiben. Es besteht die gesetzliche Pflicht, dass der Berater ein von ihm unterschriebenes Protokoll aushändigt, bevor es zum Abschluss kommt. Der Kunde muss zunächst nichts unterschreiben. Der Kunde sollte vielmehr überprüfen, ob das Protokoll in den wichtigen Punkten der Wahrheit entspricht und gegebenenfalls widersprechen.
Neueste Kommentare