Lohnt sich die Rürup-Rente?

Herr A. kam vor ein paar Wochen zu mir mit der Frage, ob sich für ihn der Abschluss einer Rürup-Rente lohnen würde. Herr A. ist 44 Jahre alt und verdient als Selbständiger sehr gut.

Ein Versicherungsvertreter hat ihm ein Angebot für einen Rürup-Vertrag gemacht. Der Jahresbeitrag soll danach 10.000 Euro betragen und ab seinem 65. Lebensjahr (also ab 2031) wird er eine lebenslange Monatsrente ausgezahlt bekommen. Garantiert ist eine Monatsrente in Höhe von 1.152 Euro.

Mit Überschussbeteiligung hält der Versicherungsvertreter eine Monatsrente von 1456 Euro für wahrscheinlich. Im Angebot steht neben dieser prospektierten Monatsrente: „bei einer Wertentwicklung des Investmentvermögens von 4,00%“.

Besonders attraktiv erscheinen Herrn A. die Steuersparmöglichkeiten, die mit einem Rürup-Vertrag verbunden sind. Wenn er in 2010 tatsächlich 10.000 Euro in eine Rürup-Versicherung einzahlt, kann er davon 70% (also 7.000 Euro) von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Da sein Steuersatz 42 % ist, bedeutet das für ihn eine Steuerersparnis in Höhe von 2.940 Euro.

Wenn er also 10.000 Euro einzahlt, bekommt quasi sofort vom Staat 2940 Euro. Das entspricht, so denkt Herr A., einer Rendite von 29,4 % aus dem Stand. Rürop muss sich doch einfach, so meint Herr A., für ihn lohnen. Er will deswegen schon unterschreiben. In letzter Sekunde jedoch bremst ihn seine Frau, die ihn auffordert, das Ganze noch einmal von dritter Seite nachrechnen zu lassen. So kommt Herr A. zu mir…

Richtig ist, dass Herr A. durch einen Rürup-Vertrag hohe Beträge von der Steuer zurückbekommt. Und zwar mit jedem Jahr mehr: 2940 Euro im Jahr 2010, 3024 Euro im Jahr 2011, 3108 Euro im Jahr 2012 und so weiter.

Richtig ist aber auch, dass er später einen Teil seiner Monatsrente versteuern muss. Das hat ihm der Versicherungsvertreter bisher verschwiegen. Und zwar hängt der steuerpflichtige Anteil der Rente vom Rentenbeginn ab. Herr A. würde im Jahre 2031 mit den Rentenzahlungen beginnen. Der Gesetzgeber hat hierfür einen steuerpflichtigen Anteil in Höhe von 91 % vorgesehen.

Nehmen wir einmal an, Herr A. würde tatsächlich nicht nur die garantierte Rente (1.152 Euro) bekommen, sondern die in Aussicht gestellte (nicht garantierte) Rente von 1.456 Euro. Dann wären davon 91%, also 1325 Euro steuerpflichtig. Bei einem angenommen Steuersatz von Herrn A. im Alter in Höhe von 35%, würden dann ca. 464 Euro Steuern abgezogen werden müssen. Nach Steuern würden also Herrn A. noch ca. 992 Euro im Monat bleiben.

Die Zahlungsreihe des Rürup-Rentenvertrags sieht so aus:

  • 2010: Jahresbeitrag von 10.000 abzgl. Steuerersparnis 2940 = Netto-Einzahlung von 7060 Euro
  • 2011: Jahresbeitrag von 10.000 abzgl. Steuerersparnis 3024= Netto-Einzahlung von 6976 Euro
  • 2011: Jahresbeitrag von 10.000 abzgl. Steuerersparnis 3108= Netto-Einzahlung von 6892 Euro
  • 2031: Monatsrente von 1456 abzgl. 464 Steuer = 992 Euro
  • 2032: Monatsrente von 1456 abzgl. 464 Steuer = 992 Euro
  • 2045: Monatsrente von 1456 abzgl. 464 Steuer = 992 Euro

Nach der Sterbetafel darf ein heute 44 jähriger Mann erwarten das Alter von etwa 79 Jahren zu erreichen. Für Herrn A. wäre das genau das Jahr 2045.

Diesen Netto-Zahlungsstrom nach Steuern, der mit einem Rürup-Vertrag verbunden ist, kann man nun abzinsen. Auf diese Weise erhält man die Rendite dieses „Investments“ (den sogenannten internen Zinsfuß).

Was hierbei unterm Strich herauskommt, überrascht dann doch Herrn A., nämlich 1,56% p.a.

Das heißt: Mit allen staatlichen Förderungen und unter der Annahme, dass Herr A. genau so alt wird wie es die Sterbetafel vorsieht, ist die Rendite des Rürup-Vertrags für ihn (nur) 1,52%. Und das, obwohl im Versicherungsangebot neben der für die Rechnung verwendete Monatsrente steht: „bei einer Wertentwicklung des Investmentvermögens von 4,00%“. Dieser Zusatz ist offensichtlich irreführend, denn mit einer Rendite von 4,00 % kann er offenbar – korrekt nachgerechnet  – bei weitem nicht rechnen.

Wie sich die Rürup-Rente für Herrn A. lohnt, hängt sehr davon ab, welches Lebensalter er erreichen wird. Hier die Renditen, je nachdem, wie alt Herr A. tatsächlich wird:

  • Herr A. wird 70 Jahre alt: -4,65%
  • Herr A. wird 75 Jahre alt: -0,13%
  • Herr A. wird 79 Jahre alt: -1,52%
  • Herr A. wird 80 Jahre alt:  1,86%
  • Herr A. wird 85 Jahre alt:  2,94%
  • Herr A. wird 90 Jahre alt:  3,60%

Und das, wie gesagt, bezogen auf die Monatsrente von 1456 Euor, die in dieser Höhe nicht garantiert ist. Wirklich garantiert ist nur die Monatsrente von 1.152 Euro. Wie sehen die Renditen für Herrn A. aus, wenn es nur zur Auszahlung der garantierten Monatsrente kommen wird?

  • Herr A. wird 70 Jahre alt: -6,44%
  • Herr A. wird 75 Jahre alt: -1,53%
  • Herr A. wird 79 Jahre alt:  0,31%
  • Herr A. wird 80 Jahre alt:  0,64%
  • Herr A. wird 85 Jahre alt: 1,84 %
  • Herr A. wird 90 Jahre alt:  2,58%

Das heißt: Sollte es nur zur Auszahlung der Garantierente kommen und Herr A. 79 Jahre alt werden (wie es die Sterbetafel vorsieht), dann rentiert sich für ihn – nach allen staatlichen Förderungen – der Rürup-Vertrag mit eine Rendite von 0,31% p.a. (!!!). Er käme also mit einem herkömmlichen Tagesgeldkonto wahrscheinlich genauso weit (vielleicht sogar weiter), selbst dann wenn er all seine Tagesgel-Zinsen versteuern muss.

8 Kommentare
  1. Wolfgang Kasberger
    Wolfgang Kasberger sagte:

    Sehr geeehrter Herr Peterreins,

    ihr Bericht zur Rürup ist einleuchtent. Bin selber kein Freund von Rürup. Aber, haben Sie auch die Steeurrückerstattung bei Ihrer Berechnung berücksichtigt. Denn, viele Versicherungsvertreter reinvestieren diese Beträge in freie Kapitalanlagen. Somit würden zum Rentenbeginn liquide Mittel zusätzlich zur Verfügung stehen.
    Gruß
    Wolfgang Kasberger

    Antworten
  2. Fleischernet
    Fleischernet sagte:

    Wir von Fleischernet, sind der Meinung, daß man die Basisrente ” Rürup Rente” nur mit Absprache des Steuerberaters abschließen soll. Oft gibt es deutlich bessere Angebote. Alles was vom Staat vorgeschlagen wird, ist oft ein Überraschungsei. Man merkt es erst, wenn es zu spät ist. Auch der Staat hat nichts und wird auch nichts verschenken. Es ist nur eine Steuerverschiebung am Ende hällt er wieder die Hand auf. Auch die Riester rente sollte man genau prüfen, da solche Verträge oft unrentabel sind. Nach der Förderung sollte mman einen Riestervertrag beitragsfrei stellen. Viele solcher Konzepte entstehen nur, weil unsere Politiker in den Aufsichtsräten der Versicherer sitzen.

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    • peterreins
      peterreins sagte:

      Danke für Ihren Kommentar. Meine Erfahrung ist jedoch, dass die meisten Steurberater Rürup-Renten und Riester-Verträge NICHT adäquat beurteilen können. Ja, natürlich von der steuerlichen Seite, aber bezüglich der Sinnhaftigkeit als Sparform für die Altersvorsorge, dazu fehlt einem Steuerberater in der Regel die Kompetenz. Was ja der ansonsten sehr hohen Kompetenz von Steuerberatern keinen Abbruch tut. Aber wie man so sagt: „Schuster bleib bei deinen Leisten!“

      Steuerberater sind Experten in allen steuerlichen Fragen. Aber für Kapitalanlagen und dergleichen gibt es andere Experten.

      Übrigens gehören Steuerberater mit zu meinen wichtigsten Multiplikatoren. Und zwar in dem Sinne, dass ein Mandant einen Steuerberaters genau mit einer solchen Frage zur Basisrente oder zu Riester kommt und der Steuerberater dann sagt: „Ja, was die steuerliche Seite betrifft, kann ich Ihnen gut Auskunft geben. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, ob sich dieser Vertrag für Sie unterm Strich als Geldanlage rechnet.“ Und dann verweist dieser Steuerberater seinen Mandanten zu mir.

      Das ist eine Form guter, korrekter Zusammenarbeit. Ich maße mir ja auch nicht an, einem meiner Kunden in steuerlichen Fragen kompetenten Rat zu geben. In diesem Fall muss ich ihn an einen entsprechenden Fachmann weiterleiten. Und Steuerberater sollten das genauso tun, wenn es um Kapitalanlagen oder Sparformen geht.

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  3. TÜLAI
    TÜLAI sagte:

    Jetzt warte ich nur noch auf einen passenden Kommentar durch Ihre Tochter:
    „Schau mal, Renditi ganz klein. Vielmehr klein als Sara. Aber Provisioni ganz, ganz groß!“

    Viele Grüße
    TÜLAI

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  4. asnyk
    asnyk sagte:

    Hallo, vielen Dank für die INformationen! Habe morgen 2 Termine mit Maklern und werde genau diesbezüglich nachfragen! Wenn es so ist wie Sie es beschreiben und ich schon vermutet habe, muss ich die Rürup-Rente als Selbständiger (42) enfach vergessen und nach Alternativen suchen!

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  5. T. Kopka
    T. Kopka sagte:

    Ihr Artikel gefällt mir sehr gut.
    Ich frage mich jedoch welche Rendite rauskäme, wenn man die nachgelagerte Besteuerung der Rente nicht mit 35% kalkuliert sonder zum Beispiel mit 10%. Darüber hinaus interessiert mich wie Sie den ‚internen Zinsfuß‘ berechnet haben.
    Hochachtungsvolle Grüße
    T. Kopka

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    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Wenn der Steuersatz im Rentenalter bei 10% liegt, dann sieht das Ergebnis so aus:
      * Wenn der Mann 72 Jahre alt wird, so hat Rürup für ihn eine Rendite von -2,10% gebracht.
      * Wenn der Mann 77 Jahre alt wird, so hat Rürup für ihn eine Rendite von +0,70% gebracht.
      * Wenn der Mann 80 Jahre alt wird, so hat Rürup für ihn eine Rendite von 1,64% gebracht.
      * Wenn der Mann 85 Jahre alt wird, so hat Rürup für ihn eine Rendite von 2,64% gebracht.
      Was die Berechnung des internen Zinsfußes betrifft, verweise ich auf den entsprechenden Wikipedia-Artikel: Link dorthin.
      Mit freundlichen Grüßen, Hannes Peterreins

      Antworten

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