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Teil 1: Wie findet man einen guten Vermögensverwalter? – KWG

Informationen zu Anlagemöglichkeiten

Manche Menschen möchten ihre Vermögensangelegenheiten an einen vertrauenswürdigen, kompetenten Profi delegieren: einen Vermögensverwalter. Folgende Vorteile erwartet man sich dabei in der Regel:

  • Bessere, weil professionellere Betreuung des Vermögens.
  • Man hat keine Lust/Muße, sich selbst um die Geldanlage zu kümmern.
  • Ein Profi hat manchmal exklusiveren Zugang zu bestimmten Anlagemöglichkeiten.
  • Ein Profi hat manchmal bssere Bankkonditionen als ein „kleiner“ Privatanleger.

Insofern ist ein Vermögensverwalter ein Dienstleister, ähnlich wie auch ein Steuerberater oder Rechtsanwalt. Und damit stellen sich sofort folgende Fragen: Wie erkennt man, ob ein Vermögensverwalter gut oder schlecht ist? Wie findet man einen wirklich vertraunswürdigen, kompetenten Finanzprofi? Mehr dazu nachfolgend …

Zunächst sollte man wissen, dass nicht jeder, der sich Vermögensverwalter (oder so ähnlich) nennt, dies auch nach dem Gesetz tatsächlich ist. Im Kreditwesengesetz wird von der sog. Finanzportfolioverwaltung gesprochen (§ 1 Abs. 1a  Nr. 3 KWG). Um diese Art der Dienstleistung ausüben zu dürfen, braucht man eine Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

In ganz Deutschland gibt es bundeswet weniger als 1400 Finanzdienstleister mit dieser Zulassung. Das ist sehr, sehr wenig. Der Grund hierfür liegt in einer Reihe aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Beispielsweise werden zugelassene Vermögensverwalter regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert. Außerdem sind zugelassene Finanprotfoliverwalter zwangsweise Mitglied im Einlagensicherungsfonds der Wertpapierhandelsunternahmen (EdW).

Manche Finanzdienstleister wollen (oder können) diese Anforderungen nicht erfüllen, nennen sich aber dennoch „Vermögensverwalter“. Bei diesen Schein-Vermögensverwaltern handelt es sich meistens um Fonds-Vermittler (nach § 34 c GewO). Diese dürfen Anlegern Investmentfonds oder geschlossene Fonds anbieten, aber keine Vermögensverwaltung im vollen Umfang. Ihnen ist es beispielsweise gesetzlich verboten, Wertpapiere zu verwenden, die keine Investmentfonds sind, also beispielsweise Anleihen, Aktien, Zertifikate oder Hedgefonds.

Will man z.B. einem sehr sicherheitsorientierten Anleger eine Bundesanleihe ins Depot legen, dann ist das einem Vermittler nach § 34c GewO verboten. Das wäre sogar eine Straftat. Er mus stattdessen auf einen Rentenfonds verweisen. Ein zugelassener Finanzprotfolioverwalter hat also einen viel breiteren Spielraum.

Um zu überprüfen, ob eine bestimmte Firma tatsächlich die gesetzliche Zulassung als Vermögensverwalter hat, kann man auf der Internet-Seite der BaFin in einer Datenbank nachsehen: Link dorthin.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass auch ein Fonds-Vermittler sehr gute Arbeit leisten kann. Anleger sollten nur wissen, dass es hier einen Unterschied gibt zwischen einem solchen Fonds-Vermittler (nach $ 34c GewO) und einem echten, lizenzierten Vermögensverwalter (nach KWG). Hier die Unterschiede im Überblick:

  • Ein lizenzierter Vermögensverwalter unterliegt der Aufsicht von BaFin und deutscher Bundesbank. Für einen Fonds-Vermittler gibt es keine Aufsichtsbehörde.
  • Ein Vermögensverwalter ist zwangsweise Mitglied im Einlagensicherungsfonds der Wertapapierhandelsuternehmen (EdW), ein Fonds-Vermittler nicht.
  • Ein Vermögensverwalter darf alle erdenklichen Anlageformen, wie z.B. Aktien, Anleihen, Invetmentfonds, Zertifikate, Hedgefonds einsetzen; ein Fonds-Vermittler ist auf Investmentfonds beschränkt.
  • Ein Vermögensverwalter darf auf der Basis vereinbarter Anlagegrundsätze eigene Anlageentscheidungen für ein Kunden-Depot treffen; ein Fonds-Vermittler darf Fonds kaufen oder verkaufen nur aufgrund einer Weisung des Kunden.

Einige lizenzierte Vermögensverwalter sind Mitglied des VuV, des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter. Mitglieder dieses Verbandes fühlen sich einem bestimmten Ehrenkodex verpflichtet.

Die in diesem Beitrag gegebenen Informationen, können einem Anleger dabei helfen, die Unterschiede  oder, wenn man so will, Minimalanforderungen zu erkennen. Nachdem dies geklärt ist, bleibt nach wie vor die Frage: Wie kann man einen guten von einem schlechten Vermögensverwalter unterscheiden?

Darüber werde ich in in einem meiner nächsten Beiträge schreiben.

8. Oktober 2009/1 Kommentar/von Peterreins
Schlagworte: Vermögensverwaltung
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1 Kommentar
  1. Handundstein
    Handundstein sagte:
    8. Oktober 2009 um 16:02

    Endlich komme ich auch wieder mal zum Lesen Ihres Blogs. Toller Beitrag und (für mich) sehr interessante Serie. Ich bin gespannt, wie es weitergeht.

    Antworten

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