Wie teuer ist die Vermögensverwaltung der Quirin Bank?

In der Oktober Ausgabe des Finanztest steht ein Aritkel ( S. 41), in dem es unter anderem über das Modell der Quirin Bank geht.

Für eine Vermögensverwaltung durch die Quirin Bank gibt es zwei Preismodelle.

  • Preismodell 1: 75 Euro pro Monat plus 20% des Gewinns
  • Preismodell 2: 1,65% p.a., mindestens 900 Euro p.a.

Ich habe mir einmal das Preismodell 1 genauer angesehen…

Beispielrechnung für Preismodell 1

Nehmen wir einmal Herrn B. an, der 100.000 Euro in die Vermögensverwaltung der Quirin Bank geben möchte. Nehmen wir weiter an, dass er das Preismodell 1 wählt.

Ist eine Gewinnbeteiligung fair?

Viele Privatanleger halten eine Gewinnbeteiligung für fair, weil sie meinen, dass der Vermögensverwalter dann motiviert ist, möglichst gut zu arbeiten. Tatsächlich aber wird durch eine Gewinnbeteiligung, wie sie die Quirin Bank anbietet, ein Interessenkonflikt zwischen Bank und Kunde geschaffen. Die Bank hat nämlich ein Interesse daran, das Geld möglichst riskant anzulegen. Wenn es gut geht, profitiert die Bank überproportional. Falls es schief geht, aht der Kunde alleine die Verluste. Denn eine Verlustbeteiligung nach unten geht die Bank nicht ein.

Bezogen auf die Vergütung der Bank-Manager hat die Öffentlichkeit bereits erkannt, dass gewinnabhängige Bonus-Zahlungen zu sehr risanten Verhalten der Banker führt.

Bei 7% Rendite bleiben nach Steuern und Kosten ca. 3,13%

Nehmen wir nun an, dass die Vermögensverwaltung der Quirin Bank für Herrn B. nach einem Jahr 7% Rendite vor Kosten und Steuern erzielt.

Dann wird ihm die Quirin Bank für dieses Jahr erst einmal die fixe Gebühr in Höhe von 900 Euro berechnen(=12 x 75 Euro) + 1,2% x 100.000 Euro). Herr B. hat einen Kapitalertrag von 7.000 Euro erzielt. Zieht man davon die 900 Euro ab, dann verbleiben 6.100 Euro. Davon 20% sind 1.220 Euro.

Insgesamt kassiert die Quirin Bank also 2.120 Euro. Bezogen auf das eingesetzte Kapital ist das eine Gebührenbelastung von 2,1%.

Zum Vergleich: Ein normaler deutscher Investmentfonds hat in der Regel eine Kostenbelastung von schätzungsweise 1,8% p.a.  Ich manage ja selbst drei Investmenfonds. Hier liegen die Verwaltungskosten etwa bei 1,2% p.a.

Wenn ein Fonds beispielsweise eine Kostenbelastung in Höhe von 1,8% hat, dann belaufen sich die Kick-Backs etwa auf 0,5%, so dass im Fonds immer noch eine Kostenbelastung in Höhe von 1,3% verbleibt.

Die Kosten für die Quirin Bank sind steuerlich nicht absetzbar

Wir sind aber noch nicht am Ende. Denn seit 2009 kann man Depotführungsgebühren und Vermögensverwaltungshonorar nicht mehr von der Steuer absetzen. Das verschlechtert das Netto-Ergebnis für Herrn B. noch einmal deutlich.

Wenn der Kapitalertrag, den Herr B. erzielt hat, realisiert wird, dann fällt darauf die Abgeltungsteuer an. Von den erzielten 7.000 Euro, bleiben dann also nach Steuern noch 5.250 Euro. Davon müssen jetzt die Kosten der Quirin Bank (ca. 2.120 Euro) abgezogen werden, so dass am Ende für Herrn B. netto etwa 3.130 Euro übrig bleiben. Das entspricht 3,13% bezogen auf die eingesetzten 100.000 Euro.

Fazit

Also: Wenn die Vermögensverwaltung der Quirin Bank für Herrn B. vor Kosten und Steuern eine Rendite von 7% erzielt, dann bleiben im Preismodell 1 der Quirin Bank nach Steuern und nach Kosten für Herrn B. nur noch etwa 3,13%.

Noch einmal zum Vergleich: Ich biete ein Modell, bei dem der Anleger auf eine Gesamtgebührenbelastung von maximal 1,5% p.a. kommt. Dabei sind alle Kosten berücksichtigt und das auf steueroptimierte Weise.

Nachfolgend noch, wie das Preismodell 1 der Quirin Bank aussieht in Abhängigkeit vom betreuten Vermögen. Immer unter der Voraussetzung, dass 7% Rendite vor Steuern und Kosten erzielt werden, dann verbleiben:

  • bei 50.000 Euro netto ca. 2,41%
  • bei 100.000 Euro netto ca. 3,13%
  • bei 500.000 Euro netto ca. 3,71%
  • bei 1.000.000 Euro netto ca. 3,78%

Unter der Voraussetzung, dass 10% Rendite vor Steuern und Kosten erzielt werden, dann verbleiben:

  • bei 50.000 Euro netto ca. 4,06%
  • bei 100.000 Euro netto ca. 5,43%
  • bei 500.000 Euro netto ca. 5,36%
  • bei 1.000.000 Euro netto ca. 5,43%

Unter der Voraussetzung, dass 4% Rendite vor Steuern und Kosten erzielt werden, dann verbleiben:

  • bei 50.000 Euro netto ca. 0,76%
  • bei 100.000 Euro netto ca. 1,48%
  • bei 500.000 Euro netto ca. 2,06%
  • bei 1.000.000 Euro netto ca. 2,13%

Die Quirin Bank macht die mutige Werbung, die „unbeliebteste Bank – bei den Banken zu sein“. Bei diesem Preismodell muss die Quirin Bank gut aufpassen, nicht bald auch unter Anlegern unbeleibt zu werden.

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4 Kommentare
  1. Stefan Heine
    Stefan Heine sagte:

    1. Die zwei Preismodelle der quirin bank wurden entwickelt, um für unterschiedliche Vermögensgrößen die jeweils beste Variante anbieten zu können. Das von Ihnen beleuchtete Preismodell 1 ist in der Regel erst ab einem Anlagebetrag von ca. 180 TEUR günstiger als das Preismodell 2. Insofern kann man davon ausgehen, dass kein Kunde, der bei der quirin bank beraten wird und 100 TEUR anlegt, das Preismodell 1 wählt.

    2. Sie behaupten, dass die quirin bank durch die Konstruktion der Gewinnbeteiligung (im Preismodell 1) einen Anreiz hat, möglichst riskant anzulegen.
    Das ist nicht richtig, denn:
    • Es gibt Anlagerichtlinien, in denen die Eckpunkte der Kapitalanlage festgelegt sind. Diese werden mit jedem Kunden besprochen und schriftlich ausgehändigt. Das oberste Ziel der Vermögensverwaltung „Multi Asset ausgewogen“ ist Kapitalerhalt und ein jährlich positives Ergebnis, nicht Renditemaximierung. Nur unter diesen Randbedingungen ist es für die quirin bank ein kalkulierbares Risiko, ein überwiegend erfolgsabhängiges Gebührenmodell anzubieten.
    • Die quirin bank erleidet indirekt einen Schaden, wenn keine Gewinnbeteiligung vereinnahmt werden kann, denn die Kosten: Research, Betrieb der Vermögensverwaltung, Transaktionskosten, Aufwand für Kundenbetreuung, Mitarbeitergehälter usw. laufen weiter und diese sind nur durch die Flatrate von 75 Euro im Monat bei weitem nicht gedeckt. Insofern verursacht ein negatives Ergebnis auch einen Schaden in der Bankbilanz, was einer Verlustbeteiligung gleich kommt.
    • Der beste Beweis für unser ausgeprägtes Risikomanagement ist das Ergebnis der Vermögensverwaltung von +6% im Jahr 2008 (vor Kosten). Demgegenüber haben sehr viele Anleger im Jahr der Finanzmarktkrise zweistellige Verluste erlitten, die maßgeblich auf die Inaktivität ihrer Berater zurückzuführen sind.
    • Hinzu kommt eine Watermark, die einen weiteren Anreiz für die quirin bank schafft, kontinuierliche Erträge zu erwirtschaften. Das heißt, wenn die quirin bank Verlust macht, dann muss sie diesen erst vollständig wieder ausgleichen, bevor eine weitere Beteiligung am Erfolg des Kunden stattfindet.

    3. Ihre Beispielrechnung für einen Anlagebetrag von 100 TEUR ist nicht zutreffend, weil – wie oben dargestellt – das Gebührenmodell 2 zur Anwendung kommen würde. Das heißt, die Kosten betragen 1,65% p.a. (im Beispiel 1.650 EUR) incl. aller Nebenkosten.

    4. Dieser Prozentsatz kann sich durch die Rückflüsse an kick-backs und Provisionen, die wir vierteljährlich ausschütten, sogar noch reduzieren.

    5. Beim Vergleich mit den von Ihnen gemanagten Fonds ziehen Sie nur die reinen Fondskosten (gemäß Ihrer Angabe 1,2% p.a.) heran, die für das Vermögensmanagement anfallen. Die Gebühren der quirin bank umfassen aber auch die laufende Betreuung durch einen persönlichen Ansprechpartner sowie die Konto- und Depotführung. Das bedeutet, Sie müssen bei Ihrer Betrachtung auch einen Ausgabeaufschlag (ggf. wiederkehrend wegen Umschichtungen) berücksichtigen sowie die Kosten eines Beraters, der dem Kunden dauerhaft als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht.

    6. Sie behaupten weiterhin, dass die Kosten der quirin bank nicht steuerlich absetzbar sind. Dazu möchte ich anmerken, dass hier im Detail noch keine endgültige Regelung vorliegt. Wir gehen nach aktueller Rechtsauffassung davon aus, dass die Gebühren im Modell 2 (Pauschalgebühr) zu 50% absetzbar sind, weil sie durch Transaktionskosten verursacht werden.

    7. Zu Ihrem Fazit: Die quirin bank argumentiert nicht damit, besonders „billig“ zu sein. Es geht um
    – KOSTENTRANZPARENZ
    – BERATUNGSQUALITÄT UND
    – VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN:

    8. Das Kernargument ist die TRANZPARENZ. Genau darauf stellt ja auch der von Ihnen verlinkte WiWo-Artikel ab. Jeder Kunde kann am Jahresende genau sagen wie viel er bezahlt und welche Leistung er dafür erhalten hat. Außerdem bestehen GLEICHGERICHTETE INTERESSEN zwischen Kunde und Bank. Insbesondere, weil die quirin bank weder am Verkauf, dem Bestand oder der Umschichtung von Anlagen verdient, besteht hinsichtlich der ausgesprochenen Empfehlungen eine absolute Orientierung an den Interessen der Kunden. Genau in dem Punkt unterscheidet sich die quirin bank von den meisten Anbietern in diesem Land, die ihre Marge aus dem Verkauf von Produkten beziehen und in der Produktauswahl und Kundenbetreuung entsprechenden Anreizen unterliegen, die in vielen Fällen zum INTERESSENKONFLIKT führen. Der größte Mehrwert für den Kunden der quirin bank besteht darin, z.B. im Jahr 2008 kein Geld verloren zu haben. Daraus lässt sich allein für dieses eine Jahr bereits eine hoher Renditevorsprung gegenüber der herkömmlichen Beratung ableiten. Und damit wird die BERATUNGSQUALITÄT für Kunden der quirin bank in konkreten Zahlen messbar.

    9. Last but not least möchte ich darauf hinweisen, dass Kunden, die der quirin bank hohe sechs- oder siebenstellige Beträge anvertrauen, auch mit prozentual niedrigeren Kosten rechnen dürfen.

    10. Als erste Honorarberaterbank Deutschlands sind wir daher zuversichtlich, auch künftig viele Anleger von den Vorteilen einer transparenten und fairen Wertpapierberatung auf Honorarbasis zu überzeugen.

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  2. TÜLAI
    TÜLAI sagte:

    Lieber Herr Dr. Peterreins,

    Ihre Modellrechnung für den verbleibenden Reinertrag nach Abzug der Abgeltungssteuer und aller Honorarkosten im Preismodell 1 der Quirin Bank geht von einer jährlichen Auszahlung der 7 prozentigen Bruttorendite aus. Die Bruttorendite unterliegt also jedes Kalenderjahr der Abgeltungssteuer.

    Als Vergleich nennen Sie Ihr steueroptimiertes Anlagemodell mit maximal 1,5% Gesamtgebühren. Anscheinend setzen sich die 1,5% aus etwa 1,2% Jahresgebühren für Ihren bzw. Ihre Fonds und Ihrem Jahreshonorar für Ihre Tätigkeit zusammen. Ihr Jahreshonorar betrüge demnach etwa 0,3% brutto. Richtig verstanden?

    Bedeutet „steueroptimiert“ hier, dass keine jährliche Rendite ausgezahlt wird, dass also alle Erträge über die gesamte Anlagedauer automatisch thesauriert werden?
    In dem besonderen Fall schiene mir Ihr Vergleich mit der Quirin Bank irreführend.

    Bei jährlicher Renditezahlung komme ich für Ihr Anlagemodell zu folgender Rechnung.
    Der Einfachheit halber lasse ich in allen Rechnungen den Solidaritätszuschlag unberücksichtigt:

    7.000,- Bruttorendite
    -1.750,- Abgeltungssteuer
    -1.500,- Gesamtgebühren
    _____________________
    3.750,- Reinertrag (3,75% Jahresrendite bei Ihnen statt 3,13% bei der Quirin Bank)

    Also jährlich 620,- Euro mehr Reinertrag als bei der Quirin Bank. Bei einem Anlagezeitraum von 35 Jahren wird daraus ein Mehrertrag von 35 mal 620,- Euro = 21.700,-Euro; unter der Annahme, dass der Kapitalsockel unverändert bei 100.000,- Euro verbleibt, und die Bruttorendite jedes Jahr genau 7% beträgt.

    Allerdings kann sich die Quirin Bank darauf zurückziehen, dass sie im genannten Beispiel ihrer Anlegerin ihr Preismodell 2 mit einer festen Jahresvergütung von 1,65% des Kapitals empfehlen würde.

    Im Preismodell 2 der Quirin Bank ergibt sich als Reinertrag:

    7.000,- Bruttorendite
    -1.750,- Abgeltungssteuer
    -1.650,- Gesamtgebühren
    _____________________
    3.600,- Reinertrag (3,6% Rendite bei der Quirin Bank statt 3,75% bei Ihnen)

    Also jährlich 150,- Euro weniger als in Ihrem Anlagemodell. Über einen Anlagezeitraum von 35 Jahren wird daraus ein Unterschied von 35 mal 150,- Euro = 5.250 Euro.

    Unklar ist mir bislang, ob in Ihrer Musterrechnung bei der Anlage bei der Quirin Bank zusätzlich jährlich 1,3% für irgendwelche Fonds-Verwaltungsgebühren vom Ertrag abgezogen werden müssen oder nicht.
    Ich weiß nicht, ob sich Ihre Bemerkung dazu auf diesen besonderen Fall beziehen, oder ob Sie eine allgemeine Bemerkung eingestreut hatten.

    Viele Grüße
    TÜLAI

    Antworten
  3. Snoopy
    Snoopy sagte:

    Sehr geehrter Herr Heine,

    leider muss ich ihnen bezüglich ihrer Ausführung: „Der größte Mehrwert für den Kunden der quirin bank besteht darin, z.B. im Jahr 2008 kein Geld verloren zu haben.“, widersprechen.
    Die von mir bei ihrer Bank 2007 in der Vermögensverwaltung angelegten Depotpositionen sind bis 2008 deutlich ins Minus gerutscht. Lediglich durch die parallele Anlage in Bundesanleihen konnten ich die Verluste etwas minimieren. Aufgrund, dieser für mich enttäuschenden Entwicklung, entschied ich mich dazu die Aktienpositionen in der VV im Frühjahr 2008 aufzulösen und den Verlust zu realisieren. Ich kann somit natürlich nicht ausschliessen, dass im Laufe des restlichen Jahres 2008 ein positives Ergebnis hätte erzielt werden können. Jedoch erscheint es mir rückblickend mit dem heutigen Wissen über die damalige Entwicklung der Märkte eher schwer vorstellbar.
    Selbstverständlich mache ich den Beratern der Quirinbank keinen Vorwurf angesichts der erlittenen Verluste, da ich mir des Risikos bewusst war. Es geht mir lediglich darum, einen Beitrag zur Relativierung ihrer doch sehr werbenden Stellungnahme zu verfassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    snoopy

    Antworten
  4. Stefan Heine
    Stefan Heine sagte:

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Kommentar, den ich nachfolgend kurz beantworten möchte. Bei Bedarf können wir auch gerne persönlich in Verbindung treten.

    Meine Aussagen bezogen sich auf die Vermögensverwaltung nach Multi-Asset-Strategie (Varianten ausgewogen und risikoorientiert), in der etwa 80% der von uns verwalteten Vermögenswerte angelegt sind. Für diese Strategien gelten meine Aussagen uneingeschränkt. Die Werblichkeit meiner Aussagen liegt darin begründet, dass ich Mitarbeiter der quirin bank und von dem noch jungen und transparenten Geschäftsmodell sehr überzeugt bin.

    Daneben bieten wir eine Vermögensverwaltung in Aktien mit zwei Risikostufen an. Diese Varianten haben das Jahr 2008 mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen, weisen inzwischen aber neue Höchststände auf. Ich vermute, dass Sie in einer diese Strategien investiert waren. Insofern ist Ihr Einspruch berechtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Heine

    Antworten

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