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Gewinnbeteiligungen sind eine Farce

Geldanlage im allgemeinen

Manche Finanzdienstleister erhalten eine gewinnabhängige Entlohnung. Vermehrt sich das betreute Vermögen nur mäßig oder bei Verlusten, bekommen sie nur einen Sockelbetrag. Läuft es hingegen gut, dann sind sie am erwirtschafteten Gewinn beteiligt.

Die wenigsten Anleger machen sich jedoch Gedanken über die Fallstricke einer Gewinnbeteilitung …


Die quirin bank wirbt zum Beispiel mit folgendem Gebührenmodell:

  • 75 Euro pro Monat
  • 20% jährlich vom Nettoanlageerfolg (nachfolgenden kurz Gewinn genannt).

Ein solche Vergütung scheint vielen Anlegern fair zu sein. Hat man doch das Gefühl, dass beide, Finanzdienstleister und Kunde, im selben Boot sitzen. Beide wollen nur eines: den Wert des Kundenvermögens steigern.

Hier eine Beispielrechnung. Nehmen wir an, Herr K. hat 100.000 Euro anzulegen. Geht er damit zur quirin bank, dann zahlt er in jedem Fall 75 Euro monatlich. Das sind aufs Jahr gerechnet 900 Euro oder 0,90% der betreuten Vermögens. An dieser Stelle ist erst einmal zu bemerken, dass es Vermögensverwalter gibt, die eine Verwaltung bereits für ein solches Honorar übernehmen ­– ohne weitere Gewinnbeteiligung.

Jetzt nehmen wir an, die quirin bank hat ihren Job gut getan und, sagen wir einmal, 6000 Euro nach Steuern nach dem ersten Jahr für Herrn K. erwirtschaftet. Nach den fixen Kosten (die übrigens nicht von der Steuer absetzbar sind) bleiben noch 5100 Euro. Davon 20% sind 1020 Euro. Die Bank hat insgesamt also 1920 Euro Gebühren kassiert. Das ist, bezogen auf die eingesetzten 100.000 Euro, eine Gesamtgebührenbelastung von 1,92%. Anders formuliert: Von den etwa 6% des erwirtschafteten Ertrages verbleiben Herrn K. noch 4,08%.

Nun kann man eine Gesamtbelastung von 1,92% wirklich nicht als günstig bezeichnen. Zur Erinnerung: Ein durchschnittlicher, aktiv gemanagter Investmentfonds (mit Zulassung in Deutschland) kostet ca. 1,74% p.a. So das Ergebnis einer Studie von Lipper Fiduciary aus dem Jahre 2007. In der obigen Beispielrechnung kann also keine Rede davon sein, dass die quirin bank ein sehr günstiges Gebührenmodell hat, eher im Gegenteil.

Aber, so möchte mir der eine oder andere vielleicht entgegnen, wenn durch eine Gewinnbeteiligung der Vermögensverwalter besser motiviert ist und dann am Ende für den Kunden mehr raus kommt, ist es dem Kunden doch egal, wenn der Vermögensverwalter auch gut verdient.

Was man aber zu gerne übersieht ist eines: Der Vermögensverwalter ist vor allem motiviert, hohe Risiken einzugehen. Warum? Weil bei hohem Risiko die Gewinnchance höher ist, und damit auch die Aussicht auf eine höhere Gewinnbeteiligung. Und das Komfortable für den Finanzdienstleister ist ja, dass er zwar an den Gewinnen beteiligt ist, nicht aber an den Verlust. Die darf der Kunde ganz alleine tragen. Man schaue sich auf diesen Punkt hin einmal die sog. „Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten“ genauer an.

Fakt ist, dass eine Gewinnbeteiligung zu einem massiven Interessenskonflikt führt zwischen dem Gewinnstreben des Vermögensverwalters und dem Bedürfnis des Kunden nach Sicherheit.

Zudem verleitet es den Vermögensverwalter zu kurzfristiger Gewinnmaximierung, die unter Umständen auf eine nachhaltige Wertentwicklung gehen kann. Genau das ist doch momentan auch der Kritikpunkt an den Manager-Boni. Auch viele Top-Manager sind über Boni am Gewinn ihrer Firma beteiligt. Und heute sind sich viele darüber einig, dass das mit zu dem derzeitigen Desaster geführt hat.

Warum ich ferner eine Gewinnbeteiligung für vollkommen falsch halte, ist folgendes Argument. Eine Gewinnbeteiligung suggeriert, dass der Vermögensverwalter durch aktives Handeln einen Mehrwert schaffen kann. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben belegt, dass man das, so traurig es ist, nicht erwarten darf. Das Beste, was man machen kann, ist, in ein Markt-Portfolio anzulegen, also beispielsweise in ETFs oder Index-Fonds. Aktives Management lohnt sich nicht, das ist eine ziemlich sichere Gewissheit.

Wenn sich aber aktives Management nicht lohnt, dann ist eine Gewinnbeteiligung sowieso eine Farce. Das wäre etwa so, als würde ein Wetter-Ansager mehr oder weniger gut entlohnt, je nachdem, ob das Wetter schön wird oder nicht. Also für ein Ereignis, für das er letztlich selbst keinen Einfluss hat.

28. März 2009/0 Kommentare/von Peterreins
Schlagworte: aktives Management, Gewinnbeteiligung, Interessenkonflikt, passives Management, perfomanceabhängiges Gebührenmodell, Zum Thema Honorarberatung
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