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Wahrung von Kundeninteressen in der Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung München

Sowohl Vermögensverwaltung als auch Anlageberatung sind hochgradig sensible Dienstleistungen. Sie beruhen in einem besonderen Maße auf Vertrauen. Deswegen sollte man als Finanzdienstleister selbst Sorge dafür tragen, dass Konflikte mit Kundeninteressen nach Möglichkeit vermieden werden. Aber auch der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden fordern entsprechende Maßnahmen.

Jede BaFin-zugelassene Vermögensverwaltung muss einen Compliance-Beauftragten haben. Mindestens einmal im Jahr sollte sich der Compliance-Beauftragte Gedanken über mögliche Interessenkonflikte machen. Und zwar

  1. möglicherweise zwischen dem Unternehmen und einem Kunden
  2. möglicherweise zwischen einem Firmenmitarbeiter und einem Kunden
  3. möglicherweise zwischen zwei Kunden der Firma.

Bestes Beispiel, wie es zu Interessenkonflikten kommen kann, sind Provisionszahlungen. In den Medien erfährt man immer wieder von Geschichten, bei denen ein Finanzberater oder Bankberater offenbar in erster Linie deswegen ein Finanzprodukt empfohlen hat, weil hier entsprechend hohe Provisionen fließen. Und nicht in erster Linie, weil es im Interesse des Kunden lag.

Solche Dinge kommen bemerkenswert häufig vor. Deswegen fordert ja auch so mancher, Provisionen in der Finanzberatung ganz zu verbieten.

Es kann aber auch Interessenkonflikte im Rahmen einer provisionsfreien Honorarberatung geben. So könnte ein Honorarberater ein Interesse daran haben, seinem Kunden möglichst umfangreiche Analysen zu erstellen, für die er selbst viele Stunden anrechnen kann. Möglicherweise sind aber Analysen in diesem detaillierten Umfang gar nicht im Interesse des Kunden, sondern hauptsächlich im Verdienstinteresse des Honorarberaters.

Ein durch die BaFin zugelassener und überwachter Finanzdienstleister ist verpflichtet, folgende Dokumente firmenintern auszuarbeiten:

  • Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
  • Leitsätze zu Mitarbeitergeschäften
  • Grundsätze zum Umgang mit Geschäftseinladungen und Geschenken („Gifts and Entertainment Policy“)
  • eine sogenannte Best-Execution-Policy
  • eine Conflict of Interests-Policy.

Ich bin jedoch der Meinung: Man kann noch so viele Ausarbeitungen und Dokumente haben, wenn die ethische Basis nicht stimmt,  bin ich der Meinung, nützt das alles nichts.

Daher ist in unserer Vermögensverwaltung die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Interessenkonflikten, dass wir uns auf hohe ethische Standards verpflichtet haben:

  • Wir verpflichten uns, die Dienstleistungen für den Kunden mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse unserer Kunden zu erbringen.
  • Wir wollen immer zuverlässig und pünktlich sein
  • Mit Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern möchten wir ein korrektes und faires Miteinander erreichen.
  • Im Rahmen einer korrekten und fairen Geschäftsbeziehung geht uns im Zweifel Kundeninteresse vor Firmeninteresse bzw. Kundeninteresse vor Interesse des Mitarbeiters.
  • Wir sind immer ehrlich, redlich und legen auf transparente Kommunikation großen Wert.
  • Unser Umgang mit Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern soll immer respektvoll und höflich sein.
  • Vertraulichkeit wird von uns immer gewahrt, und zwar sowohl dienstlich als auch außerdienstlich.
  • Kenntnisse über vertrauliche Umstände nutzen wir nicht zum Vorteil des Instituts oder zum eigenen Vorteil. Das Ausnutzen von Insiderinformationen zum eigenen Vorteil halten wir für inakzeptabel.

Wenn es jeder Mitarbeiter mit diesen ethischen Grundsätzen wirklich ernst meint, dann, so meine ich, ist das der beste Schutz vor möglichen Interessenkonflikten im Rahmen einer Vermögensverwaltung oder Anlageberatung.

14. März 2014/0 Kommentare/von Peterreins
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