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Grundsätze für eine seriöse Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung München
Vermögensverwaltung

Ich betreue ja eine BaFin-lizenzierte Vermögensverwaltung in München und bin Mitglied im VuV, dem Verband unabhängiger Vermögensverwalter. Dieser Verband hat eine Broschüre mit dem Title „Grundsätze einer seriösen Vermögensverwaltung“ erstellt. Wer Interesse daran hat, kann diese Broschüre gerne über mich beziehen.

In dieser Broschüre werden neun Grundsätze für eine seriöse Vermögensverwaltung genannt:

  1. Gewissenhafte Betreuung
  2. Individuelle Betreuung
  3. Wahrung von Kundeninteressen
  4. Faire und transparente Honorargestaltung
  5. Einhaltung von Formalien
  6. Reporting und Kontrolle
  7. Qualitätssicherung
  8. Verantwortungsvolle Werbung
  9. „Chemie“ muss stimmen

Ich möchte in den nachfolgenden Beiträgen einige  dieser Grundsätze (vielleicht auch alle) in diesem Weblog diskutieren.

Vorneweg vielleicht ein paar Bemerkungen zum Thema Vermögensverwaltung im Allgemeinen. Meiner Erfahrung nach, wissen viele nicht, wie stark reguliert diese Dienstleistung ist. Die Tätigkeit eines Vermögensverwalters ist vielmehr streng durch Gesetze wie beispielsweise das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Kreditwesengesetz (KWG) geregelt.

Zwei Aufsichtsbehörden überwachen jede Vermögensverwaltung. Erstens die Deutsche Bundesbank (München), zweitens die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Außerdem muss in regelmäßigen Abständen eine erweiterte Buchprüfung und WpHG-Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden.

Wenn jemand eine Vermögensverwaltung neu gründen möchte, dann braucht er zunächst eine Erlaubnis von der BaFin. Darin muss der Geschäftsführer in spe nachweisen, dass er über hinreichende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Anlageberatung und Geldanlage hat. Eine Erlaubnis zu erhalten, ist somit alles andere als reine Formsache.

Wenn die Erlaubnis nun da ist, so muss die Vermögensverwaltung eine Reihe von organisatorischen Pflichten erfüllen. So geregelt im § 25 a KWG. Dazu gehören unter anderem:

  • Interne Revision
  • Compliance
  • Risikomanagement
  • Festlegung eines angemessenen Notfallkonzeptes
  • Erstellung eines Organisationshandbuchs

Gerade für kleinere Institute können all diese organisatorischen Pflichten durchaus eine Herausforderung darstellen.

In meiner Vermögensverwaltung in München versuche ich all diese Anforderung pflichtgemäß zu erfüllen. Ich sehe auch, dass all dies wichtig ist und tatsächlich meine Firma weiterbringt. Der qualitative Standard wird verbessert und insofern wird am Ende (hoffentlich) auch der Anleger davon profitieren. Aber der Aufwand ist wirklich immens.

24. Januar 2014/0 Kommentare/von Peterreins
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