Rechenbeispiel Rentenversicherung

Ich habe am 6. März gefragt, wer seine Altersvorsorge-Versicherung analysiert haben möchte? (Link dorthin)

In diesem Zusammenhang hat sich Herr S. gemeldet. Herr S. hat vor einigen Jahren eine private Rentenversicherung abgeschlossen, die bis zum 01.12.2016 läuft. Er zahlt einmal jährlich zum 1. Dezember seinen Jahresbeitrag von 3.600 Euro ein.

In 2016 hat Herr S. die Wahl zwischen einer monatlichen Monatsrente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Im Folgenden gehe ich immer davon aus, dass Herr S. die einmalige Kaptialauszahlung wählt.

Zum Stand 01.12.2011 hat die Versicherungsgesellschaft folgende Auskünfte gegeben:

  1. Bei Fortfühung der RV wie gehabt, bekommt Herr S. am Ende garantiert 54.694 Euro (mit Überschussbeteiligungen vielleicht sogar 61.508 Euro)
  2. Wird die Versicherung ab sofort beitragsfrei gestellt, so bekommt Herr S. am Ende garantiert 39.349 Euro (mit Überschussbeteiligungen vielleicht sogar 43.404 Euro)
  3. Der aktuelle Rückkaufswert bei Kündigung der RV ist 32.019 Euro.

Die Frage ist nun, welche dieser drei Alternativen für Herrn S. die beste ist: Weiterfürhung, Beitragsfreistellung oder Kündigung…

Um diese Frage zu beantworten, berechne ich die sogenannten Barwerte der drei Alternativen. Bei dieser Berechnung spielt eine große Rolle, welchen sog. Kalkulationszinsfuß man annimmt. In unserem Fall kann man sich den Kalkulationszinsfuß so vorstellen:

Der Kalkulationszinsfuß beträgt (beispielsweise) 2%, wenn Herr S. für den Fall der Beitragsfreistellung oder der Kündigung eine Alternative Geldanlage hat, von der er sich  eine Netto-Rendite von 2% p.a. verspricht.

Bei 2% könnte das beispielsweise ein Tagesgeldkonto sein.

Nehmen wir nun an, dass Herr S. in 2016 nur die heute garantierten Werte ausgezahlt bekommt. Wie sehen dann die Barwerte der oben genannten drei Alternativen bei einem Kalkulationszinsfuß von 2% aus?

  1. Barwert der Fortführung: 32.260 Euro
  2. Barwert der Beitragsfreistellung: 35.637 Euro
  3. Barwert der Kündigung: 32.019 Euro.

Unter der Annahme also, dass Herr S. alternativ einfach in ein Tagesgeldkonto ansparen könnte, lohnt sich für ihn die Beitragsfreistellung am meisten. Selbst die Kündigung ist nur geringfügig schlechter als die Fortführung des RV-Vertrags.

Mit Abstand die schlechteste Alternative ist die Fortführung des RV-Vertrages, wenn Herr S. davon ausgeht, in eine andere Anlageform weitersparen zu können, die 3% Rendite bringt. Denn dann sind die Barwerte wie folgt:

  1. Barwert der Fortführung: 30.198 Euro
  2. Barwert der Beitragsfreistellung: 33.940 Euro
  3. Barwert der Kündigung: 32.019 Euro.

Jetzt sind natürlich noch die Barwerte interessant für den Fall, dass auch die in Aussicht gestellten Überschussbeteiligungen in 2016 ausgezahlt werden. Aber selbst dann ist die Beitragsfreistelltung die beste Wahl:

  1. Barwert der Fortführung: 38.402 Euro
  2. Barwert der Beitragsfreistellung: 39.312 Euro
  3. Barwert der Kündigung: 32.019 Euro.

Wobei ich wieder von einem Kalkulationszinsfuß von nur 2% p.a. ausgegangen bin.

Das Fazit ist also eindeutig. Selbst wenn Herr S. künftig nur auf einem Tagesgeldkonto weiterspart, wird er unterm Strich am besten dastehen, wenn er die RV möglichst schnell beitragsfrei stellt.

Einen kleinen Nachtrag kann man machen. Sollte sich Herr S. in 2016 doch für die Monatsrente entscheiden (anstelle der einmaligen Kapitalauszahlung) und rechnet er damit, sehr, sehr alt zu werden (deutlich über die statistische Lebenserwartung), dann kann sich der RV-Vertrag möglicherweise noch für ihn lohnen.

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