Ausschüttungen der Dr. Peterreins Fonds
Zum Stichtag 10.09.2010 gab es Ausschüttungen für Inhaber der Dr. Peterreins Fonds. Und zwar:
- Total Return 1-Fonds (WKN A0M0Y2): 0,03 Euro pro Anteil.
- Total Return 2-Fonds (WKN A0M0Y3): 0,02 Euro pro Anteil.
- Global Strategy-Fonds (WKN A0M0Y4): 0,00 Euro pro Anteil.
Für jeden dieser Fonds ist jedoch eine höherer steuerpflichtiger Ertrag angefallen, der größtenteils thesauriert wird. Nachfolgend eine Erklärung dazu…
Die steuerpflichtigen Zinsen und sonstige Erträge im Privatvermögen sind:
- Total Return 1-Fonds (WKN A0M0Y2): 0,1973383 Euro pro Anteil.
- Total Return 2-Fonds (WKN A0M0Y3): 0,1706699 Euro pro Anteil.
- Global Strategy-Fonds (WKN A0M0Y4): 0,0454532 Euro pro Anteil.
Wie kommt es zu den Ausschüttungen in Höhe von 3 Cent, 2 Cent bzw. 0 Cent? Warum wird nicht der gesamte Betrag thesauriert?
Die Antwort liegt darin begründet, dass die Fonds in Österreich verwaltet werden. Es ist nämlich beispielsweise für den Total Return 1-Fonds so, dass für einen österreichischen Staatsbürger 3 Cent an den österreichischen Staat als Kapitalertragsteuer abgeführt werden müssten. Für einen Österreicher würde die Ausschüttung also direkt ans österreichische Finanzamt abgeführt werden, so dass das Konto unverändert bleiben würde.
Bei einem deutschen Steuerpflichtigen darf natürlich nichts an den Österreichischen Staat abgeführt werden, so dass dieser Betrag (der eigentlich für den Österreichischen Staat vorgesehen ist) dem Konto des Deutschen gutgeschrieben wird.
Für einen Deutschen fällt stattdessen die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) an samt Solidaritätszuschlag. Und die Bezugsgröße hierfür sind die oben genannten steuerpflichtigen Zinsen und sonstigen Erträge im Privatvermögen.
Nur am Rande bemerkt: Die österreichische KAG erstattet Verwaltungsgebühren zurück entsprechend einem vereinbarten Rabattsystem. D.h. je höher das Fonds-Volumen, desto niedriger der relative Kostenanteil. Solche Erstattungen hat es ähnlich wie letztes Jahr auch dieses Jahr gegeben und sind Teil des Postens „Zinsen und sonstige Erträge im Privatvermögen“.
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