Schlagwortarchiv für: Steuerliche Behandlung

CB068304In einem meiner letzten Beiträge habe ich Herrn Steuerberater Manfred Zarte aus Nürnberg zitiert (www.kanzlei-zarte.de). Er sagte, dass normalerweise Bestandsprovisionen, die ein Finanzberater seinem Kunden weiterleitet, als wiederkehrende Bezüge der Einkommensteuer unterworfen sind. (Siehe Link) Dies führt dazu, dass das Geschäftsmodell beispielsweise der Quirin Bank, Bestandsprovisionen auszuzahlen und dafür ein Beratungshonorar in Rechnung zu stellen, für den Anleger mit steuerlichen Nachteilen verbunden ist. Jedenfalls nach dem aktuellen Stand der Rechtslage.

Neben den Bestandsprovisionen, die in regelmäßigen Abständen von der Fondsgesellschaft gezahlt werden, gibt es auch einmalige Vermittlungsprovisionen. Zum Beispiel in Form von Agios oder auch als Innenprovisionen bei geschlossenen Fonds.

Interessant ist nun, wie die Weitergabe solcher einmaligen Vermittlungsprovisionen steuerlich zu behandeln sind…

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