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Auch bei Rentenversicherungen sinkt der Garantiezins

Geldanlage im allgemeinen

Ich habe vor ein paar Tagen einen Artikel zum Thema Kapitallebensversicherungen geschrieben (Siehe hier). Der Leser Neumann hat mir zu diesem Artikel folgenden Kommentar geschrieben:

„Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, da der Versicherungsschutz schlicht und einfach ignoriert wurde. Dieser kann beispielsweise 200.000 EUR betragen haben. Dafür fallen natürlich Kosten an, der ‚Ertrag‘ ist im Falle eines Falles aber enorm hoch.

Ehrlicherweise müssten reine Rentenversicherungen (ohne Schutz für die Hinterbliebenen, ohne Berufsunfähigkeitsschutz) mit anderen Sparformen verglichen werden. Dann kann man nach Steuern sinnvolle Vergleich anstellen.“

Ich bedanke mich herzlich für diesen Kommentar und antworte mit nachfolgendem Betirag…

Zunächst einmal ist es so, dass sehr, sehr viele Menschen eine Kapitallebensversicherung NICHT abschließen, um Hinterbliebene abzusichern, sondern um für ihr eigenes Alter vorzusorgen. Aus meiner Beratungspraxis kann ich wirklich sagen, dass bestimmt 90 Prozent derjenigen, die zu mir in die Beratung kommen und eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, diese getan haben um ein Vermögen fürs Alter aufzubauen. Das sieht man auch daran, dass nicht selten Leute zu mir kommen, die eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben aber überhaupt keine Nachkommen haben.

Aber ja, natürlich haben Sie recht, dass bei einer Kapitallebensversicherung natürlich dieser Risikofaktor: vorzeitiges Sterben der versicherten Person, abgedeckt ist. Und dieser Versicherungsschutz kostet natürlich etwas.

Schade nur, dass viele Leute (meiner Erfahrung nach) nicht darüber nachdenken, ob sie diesen Versicherungsschutz überhaupt brauchen. Die oben genannte Personengruppe von Menschen, die gar keine Hinterbliebenen haben, sichern offenbar ein Risiko ab, das gar nicht besteht.

Aber ich will auch hier nicht kleinlich sein und habe einfach einmal ein Angebot für eine private Rentenversicherung der Hannoverschen Leben durchgerechnet.

Nehmen wir einen Herrn X an, der 35 Jahre alt ist und 100 Euro monatlich bis zu seinem 65. Lebensjahr ansparen möchte. Hinterbliebenenschutz interessiert ihn nicht, ihm kommt es nur darauf an, im Alter ein Vermögen für sich angespart zu haben. Er wählt daher einen Tarif ohne Beitragsrückgewähr (Tarif R4 M)

Die Hannoversche Leben garantiert ihm ein Kapital von 47.421 Euro, sofern er über 30 Jahre monatlich 100 Euro einzahlt. Für diesen Vertrag gilt ja heute noch die sogenannte Garantieverzinsung von 2,25%. Ab 2012 wird ihm sicherlich weniger garantiert werden, weil ja der Garantiezins auf 1,75% fallen wird.

Nehmen wir an, Herr X erhält im Jahre 2041 genau diesen garantierten Betrag. Und er wählt die Option sich das Geld auszahlen zu lassen, und nicht die Option einer Monatsrente. Dann wird er hier erst einmal die Hälfte des Mehrwerts versteuern müssen. Da er insgesamt 36.000 Euro eingezahlt hat, ist der Mehrwert 11.421 Euro. Nehmen wir einmal an, dass der Steuersatz von Herrn X bei 30% liegt, dann wird er also 1731 Euro ans Finanzamt abgeben müssen.

Unterm Strich verbleiben ihm also noch 45.708 Euro.

Herr X zahlt also über 30 Jahre monatlich 100 Euro ein, um am Ende netto 45.708 Euro aus der Rentenversicherung der Hannoverschen Leben zu erhalten. Berechnet man dafür die Rendite (den sog. Internen Zinsfuß), so kommt man auf eine Rendite von 1,54% p.a.

Wohlgemerkt: Der Garantiezins liegt bei 2,25%, für den Anleger unterm Strich kommen aber faktisch nur 1,54% heraus. Schon mal interessasnt.

Geht man nun her und legt die 100 Euro monatlich nicht in eine private Rentenversicherung an, sondern in eine Anlageform, die 2,25% p.a. Rendite bringt, dann  ist diese Anlageform zunächst natürlich nicht steuerlich begünstigt. Ziehe ich die Abgeltungsteuer von insgesamt 28% ab, so hätte Herr X hier eine Verzinsung von netto 1,62% p.a.

Werden 100 Euro in eine Anlageform über 30 Jahre angespart, die sich netto mit 1,62% verzinst, so hat man am Ende ein Vermögen in Höhe von 46.289 Euro angespart. Das sind immerhin 581 Euro mehr im Vergleich zur privaten Rentenversicherung.

Aber um auch hier wieder nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, sind folgende Dinge wichtig zu ergänzen:

  • Sollte Herr X die Rentenversicherung abschließen und kurz vor Rentenbeginn sterben, so geht das gesamte angesparte Kapital an die Versicherungsgesellschaft. Sollte er also Hinterbliebene  haben, so bekommen diese in diesem Falle gar nichts.
  • Sollte Herr X. vorzeitig an sein Geld heranwollen, aus welchem Grunde auch immer, so wird er aus dem Rentenversicherungsvertrag in der Regel nur mit einem erheblichen Verlust herauskommen.
28. Februar 2011/3 Kommentare/von Peterreins
Schlagworte: Private Rentenversicherung
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Private Rentenversicherung: Kapital oder Monatsrente?
Rechenbeispiel Rentenversicherung
3 Kommentare
  1. Wolfgang Kasberger
    Wolfgang Kasberger sagte:
    28. Februar 2011 um 22:27

    Sehr geehrter Herr Peterreins,

    Ihr ergänzender Beirag:

    Sollte Herr X die Rentenversicherung abschließen und kurz vor Rentenbeginn sterben, so geht das gesamte angesparte Kapital an die Versicherungsgesellschaft. Sollte er also Hinterbliebene haben, so bekommen diese in diesem Falle gar nichts.

    ist in keinster Weise richtig.

    Verstirbt die Person vor Rentenbeginn, werden die eingezahlten Beiträge plus Übeschüsse ausbezahlt. Die Verzinsung verbleibt im Unternehmen. Verstirbt dei Person nach Rentenbeginn, so kann das Kapital der vereinbarten Rentengarantie abgezinst an die begünstigten Hinterbliebenen ausbezahlt werden, oder die Hinterbliebenen beziehen die Rente solange ie Rentengaranite vereinbart wurde.
    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Kasberger

    Antworten
    • Peterreins
      Peterreins sagte:
      1. März 2011 um 8:07

      Danke für den Hinweis.
      Ich habe eben direkt bei der Hannoverschen Leben angerufen und die Sache geklärt.
      Nach telefonischer Auskunft der Hannoverschen Leben-Mitarbeiterin kann man die sog. Bausteinrente
      a) mit Hinterbliebenenschutz, oder
      b) ohne Hinterbliebenenschutz
      abschließen.

      Ich stellte der freundlichen Dame die Frage: „Nehmen wir an, ich schließe heute diese Bausteinrente ohne Hinterbliebenenschutz ab, zahle über 5 Jahre meine Beiträge ein und sterbe dann. Bekommt dann meine Familie die einbezahlten Beiträge zurück?“

      Antwort der HL-Mitarbeiterin: „Nein, Ihre Familie wird in diesem Fall nichts zurückbekommen. Nur wenn Sie den Hinterbliebenenschutz mit abschließen.“

      Falls Sie mir nicht glauben, können Sie selbst bei der Hannoverschen Leben anrufen: 0511/ 95 65 776.

      Das Rechenbeispiel, das ich im Beitrag gewählt habe ist ohne Hinterbliebenenschutz. Klar ist, dass bei einem Tarif mit Hinterbliebenenschutz die Rendite niedriger sein wird.

      Gruß Peterreins

      Antworten
  2. Wolfgang Kasberger
    Wolfgang Kasberger sagte:
    1. März 2011 um 15:19

    Dir Raffinesse der Versicherungen bleibt nicht stehn. Da ich Rentenversicherungen noch aus alten Zeiten kenne und nicht mehr empfehle, bin somit auf einem veralteten Wissensstand. Sind uns aber einer Meinung, denke ich.
    Gruß Wolfang Kasberger

    Antworten

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