Vermögensverwaltung braucht ethische Standards
In der Süddeutsche Zeitung vom 31.07.2015 ist ein Artikel mit dem Titel „Weckruf“ abgedruckt. Der Autor, Claus Hulverscheidt, stellt den jüngsten G30-Bericht vor. Die Gruppe „G30“ umfasst vor allem Vertreter der Finanzbranche. Umso bemerkenswerter ist es, wie kritisch sich diese Gruppe über die Finanzwelt äußert:
„Banken und Bankgeschäfte haben heutzutage einen denkbar schlechten Ruf. Sowohl um das Vertrauen der Kunden als auch um die Ertragskraft ist es schlecht bestellt.“
Im Artikel heißt es weiter:
„Konkret fordern die Experten, dass jede Bank einen individuellen Katalog ihrer moralischen Grundsätze und Prinzipien entwickelt, der für jeden Mitarbeiter verbindlich ist.“
Auch ich halte ethische Standards im Bankenbereich und bei der Vermögensverwaltung für unabdingbar. Nachfolgend stelle ich die ethischen Standards dar, wie sie sich meine Vermögensverwaltung in München bereits seit vielen Jahren gegeben hat und auf die sich bei uns jeder Mitarbeiter schriftlich verpflichtet hat …
Ethische Standards der Vermögensverwaltung in München
Jeder Mitarbeiter bei uns ist auf folgende Werte verpflichtet:
- Wir verpflichten uns, die Dienstleistungen für den Kunden mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse unserer Kunden zu erbringen.
- Wir wollen immer zuverlässig und pünktlich sein.
- Mit Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern möchten wir ein korrektes und faires Miteinander erreichen.
- Im Rahmen einer korrekten und fairen Geschäftsbeziehung geht uns im Zweifel Kundeninteresse vor Firmeninteresse bzw. Kundeninteresse vor Interesse des Mitarbeiters.
- Wir sind immer ehrlich, redlich und legen auf transparente Kommunikation großen Wert.
- Unser Umgang mit Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern soll immer respektvoll und höflich sein.
- Vertraulichkeit wird von uns immer gewahrt, und zwar sowohl dienstlich als auch außerdienstlich.
Warum sind solche ethischen Standards so wichtig?
Weil man letztlich die Mitarbeiter nicht so vollumfänglich kontrollieren kann, dass die Geschäftsleitung in jedem Fall ein korrektes Verhalten 100%ig gewährleisten kann. Natürlich spielt Kontrollen eine Rolle. So muss beispielsweise eine sogenannte Compliance-Funktion, eine Risikcontrolling-Funktion und eine interne Revision eingerichtet sein.
Aber jede Kontrolle hat auch ihre Grenzen. Und irgendwo muss das Vertrauen, den Mitarbeitern gegenüber, anfangen. Das kann aber nur da sein, wenn man weiß, dass man sich moralisch absolut auf seine Mitarbeiter verlassen kann. Und hierfür sind diese ethischen Standards ein erster wichtiger Schritt.
Der zweite Schritt besteht natürlich darin, in Mitarbeitergesprächen oder im normalen Miteinander diese ethischen Standards immer wieder zu überprüfen.
Auch die Geschäftspolitik einer Vermögensverwaltung muss ethisch sein
Sehr wichtig ist aber natürlich auch, dass man als Unternehmen selbst eine in sich ethische Geschäftspolitik verfolgt. Was nützt es, wenn man seine Mitarbeiter auf ethische Standards eingeschworen hat, aber ansonsten Unternehmensziele verfolgt, die ethisch mehr als fragwürdig sind.
In unserer Vermögensverwaltung äußert sich das beispielsweise so, dass die Geschäftsleitung prinzipiell keine Vertriebsvorgaben macht. Meine Meinung ist, dass im Finanzbereich Vertriebsvorgaben schon für sich genommen unethisch sind.
Denn Vertriebsvorgaben bedeuten ja, dass man einem Mitarbeiter ermutigt, Finanzprodukte an Kunden zu verkloppen, die er eigentlich nicht braucht.
Links zu Ethik und Vermögensverwaltung
- DVFA: Ethik in Wirtschaft und Finanzwirtschaft
- Niedergang der Ethik in der Finanzwelt
- Vermögensverwaltung in München
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