Abgrenzung Vermögensberatung / Vermögensverwaltung

Ich bin einerseits Vermögensberater, andererseits betreibe ich eine Vermögensverwaltung hier in München. Manchmal werde ich nach der Abgrenzung dieser beiden Dienstleistungen gefragt. Ein Hauptunterschied ist schon einmal, dass man unter bestimmten Voraussetzungen für eine Vermögensberatung keine staatliche Zulassung braucht. Für eine Vermögensverwaltung braucht man hingegen eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) durch die BaFin.

Typische Beispiele für eine Vermögensberatungen sind:

1. Jemand möchte ein Vermögen für seine spätere Altersvorsorge ansparen und fragt sich wie er das am besten hinbekommt. Der Vermögensberater gibt dann Hinweise, mit welcher Zielrendite er sein Ziel erreichen kann. Wie viel er monatlich zu Seite legen soll etc. Die Umsetzung selbst liegt beim Kunden.

2. Jemand hat ein Angebot für einen Rürup-Vertrag bekommen (oder für einen geschlossenen Immobilienfonds). Und er möchte nun von einer dritten, fachkundigen Seite erfahren, was es mit diesem Angebot auf sich hat. Der Vermögensberater erstellt dann eine Analyse des Angebots. Der Berater erarbeitet also sozusagen eine Entscheidungshilfe für den Kunden. Die Entscheidung selbst muss der Kunde alleine treffen.

3. Jemand fragt sich, ob die Aufteilung seine Wertpapierdepots gut ist. Dazu holt er sich den fachkundigen Rat eines Vermögensberaters ein. Dieser schaut sich beispielsweise die Kostenbelastung an, oder wie sehr die Portfoliostruktur zu den gesetzten Anlagezielen passt. Und gibt Optimierungsvorschläge. Auch hier liegt die Entscheidung letztlich beim Kunden selbst.

Anders ist es bei der Vermögensverwaltung. Hier hat der Vermögensverwalter eine sogenannte Dispositionsvollmacht für das Depot des Kunden, d.h. er Vermögensverwalter darf kaufen oder verkaufen, aber keine Überweisungen oder Vermögensüberträge machen. Innerhalb einer Vermögensverwaltung ist der Finanzdienstleister frei, für das Kundendepot Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Er ist nur beschränkt durch vorher vereinbarte Anlagegrundsätze.

In den Anlagegrundsätzen wird allgemein geregelt, welche Arten von Wertpapiere gekauft werden dürfen und in welchem Umfang. Oder worauf der Vermögensverwalter besonders zu achten hat. Hier wird die Anlagestrategie und auch gegebenenfalls die Risikomanagementstrategie festgelegt, woran sich die Vermögensverwaltung zu halten hat.

Eine Vermögensverwaltung ist für solche Kunden geeignet, die das Thema Geldanlage ganz auf einen Finanzprofi delegieren möchten. Denn der Vermögensverwalter kann – im Rahmen der vereinbarten Anlagegrundsätze – kaufen und verkaufen, was er für richtig hält. Und das ohne vorher den Kunden um Erlaubnis zu fragen.

Das ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Vermögensberatung und einer Vermögensverwaltung: Bei letzterer darf der Finanzdienstleister ohne Rücksprache für den Kunden für den Kunden disponieren.

Natürlich muss dann bei einer Vermögensverwaltung auch das Vertrauensverhältnis größer sein. Und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind natürlich auch deutlich höher.

Als Vermögensverwalter muss man erst einmal eine Zulassung beantragen. Dabei werden insbesondere auch die Fachkenntnisse und die praktische Erfahrung des Finanzdienstleisters überprüft. Er wird aber auch laufend durch die Aufsichtsbehörden überwacht. Ferner gibt es für eine Vermögensverwaltung eine ganze Reihe von Anforderungen, um seinen Betrieb überhaupt am Laufen halten zu dürfen.

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