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Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles zum Kapitalmarkt2 / Volker Looman über eine Testamentsvollstreckung

Volker Looman über eine Testamentsvollstreckung

Aktuelles zum Kapitalmarkt

In der FAZ vom 9. Juli steht ein Beitrag des Finanzanalytikers Volker Looman aus Reutlingen: „Die Vollstreckung des Testaments ist eine große Herausforderung.“ Es geht um einen Nachlass, der aus einer Immobilie und einem Bargeldbetrag von 250.000 Euro geht. Das Haus wird auf 350.000 Euro geschätzt. Die Frage ist, wie der Testamentsvollstrecker jetzt am besten vorgehen soll, damit am Ende das Vermögen am besten angelegt ist.

Volker Looman bespricht drei Alternativen:

  1. Im Prinzip bleibt alles, wie es ist: Das Haus wird weiter vermietet und das Bargeld wird in Anleihen angelegt.
  2. Das Bargeld wird dazu verwendet, das Haus zu renovieren, damit für das Haus eine höhere Miete zu erzielen ist.
  3. Das Haus wird verkauft und das gesamte Vermögen wird in Anleihen, Aktien, Immobilienfonds und Rohstoffen sowie ein Sparkonto angelegt.

Interessant ist zunächst, dass Volker Looman zu dem Ergebnis kommt, dass die Variante 3 wahrscheinlich zum besten Ergebnis führen wird. Dabei geht er beispielsweise von einer Netto-Rendite bei Aktien von nur 3 % aus.

Dieses Ergebnis erscheint mir absolut plausibel und entspricht auch meiner Erfahrung als Vermögensanalyst.

Ein wenig wundert mich allerdings, dass der Finanzanalytiker aus Reutlingen offene Immobilienfonds als Baustein seines Anlagevorschlags verwendet. Noch mehr wundert es mich, dass er bei dieser Anlageklasse eine Netto-Rendite von 4% erwartet. Diese Renditeerwartung erscheint mir viel zu hoch.

Außerdem halte ich offene Immobilienfonds für ein prinzipiell fragwürdiges Anlageprodukt. Ich kann Volker Looman verstehen, dass er die Anlageklasse Immobilien irgendwie abgedeckt haben möchte. Offene Immobilienfonds halte ich aber dazu für eher ungeeignet (wie ich an anderer Stelle schon des öfteren erörtert habe).

Dennoch, wie gesagt, geht das Ergebnis genau in die richtige Richtung. Auch meiner Erfahrung nach ist es genau so, wie es Looman beschrieben hat: Wenn man die Wahl hat zwischen einem Immobilien-dominierten Vermögen und einem Wertpapier-dominierten Vermögen, dann ist fast immer das Wertpapier-dominierte Vermögen die bessere Wahl. Am schlechtesten kommt übrigens bei Looman die Variante weg, bei der noch einmal viel ins Haus investiert wird.

Viele Anleger unterschätzen, mit welch hohen Kosten der Unterhalt einer Immobilien verbunden wird. Dieser Kostenfaktor wird fast immer übersehen oder bewusst unter den Tisch gekehrt, wenn es darum geht, die Rendite von Immobilienanlagen zu berechnen.

10. Juli 2011/2 Kommentare/von Peterreins
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https://dr-peterreins.de/wp-content/uploads/2014/11/logo_peterreins.png 0 0 Peterreins https://dr-peterreins.de/wp-content/uploads/2014/11/logo_peterreins.png Peterreins2011-07-10 05:54:092011-07-10 05:54:09Volker Looman über eine Testamentsvollstreckung
2 Kommentare
  1. Ursula Heil
    Ursula Heil sagte:
    10. April 2014 um 14:59

    Sehr geehrter Herr Peterreins,
    ich wende mich an Sie mit einer etwas komplizierten Frage.
    Ich möchte einen höheren Geldbetrag für ca. 5 Jahre möglichst sicher und zinsbringend anlegen. Die Geldanlage soll auf meinen Namen lauten mit dem Vermerk: „Unter Testamentsvollsteckung. Verfügungsbefugt nur: (Name meines Bruders). Diese Auflage habe ich laut Testament meiner Mutter.
    Alle Geldinstitute, die ich bisher kontaktiert habe, haben die Anlage mit einem solchen Vermerk abgelehnt.
    Können Sie mir einen Rat erteilen bezüglich Anlageformen und/oder entsprechenden Banken?
    Vielen Dank im Voraus

    Ursula Heil

    Antworten
    • Peterreins
      Peterreins sagte:
      16. Mai 2014 um 12:50

      „Möglichst sicher“ bedeutet: Tagesgeld. Das ist mit Abstand die sicherste Anlageform, sofern man auf einen hinreichenden Einlagensicherungsschutz achtet. Allerdings bekommt man bei Tagesgeld auch entsprechend wenig Zinsen. Wenn Sie mehr Rendite möchten, muss Ihnen klar sein, dass das immer auch mit zusätzlichem Risiko verbunden ist.

      Zu dem Punkt „“Unter Testamentsvollstreckung. Verfügungsbefugt nur: (Name meines Bruders)“: da muss ich mal ein paar der Depotbanken fragen, mit denen ich zusammenarbeite.

      Antworten

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