Schlagwortarchiv für: Beratungsprotokoll

Ich habe am Wochenende den Artikel von Volker Looman gelesen „Banken ziehen Senioren über den Tisch„. Darin beschreibt Looman ein Seinoren-Ehepaar, das bislang Geld in erster Linie in Bundesanleihen angelegt hatte. Diese Ehepaar geht in die Bankfiliale und bittet um eine Anlageberatung, weil ein größerer Geldbetrag neu anzulegen ist und ihnen die aktuell erzielbaren 3% sehr gering erscheinen. Das Ehepaar steht am Ende mit folgenden Anlagevorschlag da:

  1. ein Bausparvertrag soll abgeschlossen werden,
  2. ein Mischfonds sollte gekauft werden,
  3. ein geschlossener Imobilienfonds sollte gezeichnet werden.

Mit Recht kritisiert Volker Looman diesen Anlagevorschlag. Zumal hier offenkundig nicht die Interessen des Rentner-Ehepaars im Vordergrund stehen, sondern die Maximierung der Provisionserträge für die Bank.

Da ich mich in meinem letzten Blog-Beitrag mit dem Thema Beratungsportokoll beschäftigt habe, ist es auch interessant, wie der Bankberater hier korrekterweise ein Beratungsprotokoll hätte erstellen müssen. Das ist nämlich durchaus überraschend, was sich hier der Gesetzgeber ausgedacht hat …

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Wir erinnern uns: Noch bis in den Sommer 2008 empfahl so mancher Bankberater Lehman-Zertifikate. Die Investmentbank Lehman Bothers war dann ein paar Monate später zahlungsunfähig und viele Anleger bekamen einen Schreck, was sie da im Depot hatten. Der Aufschrei war groß – mit großem Widerhall in der Presse. Und auch die Politik zeigte sich entsetzt.

Die Schuldigen waren schnell gefunden: Wie konnte ein Anlageberater denn überhaupt so etwas wie Lehman-Zertifikate empfehlen? – Die Bankberater hätten wissentlich (und wahrscheinlich auch böswillig) die damit verbundenen hohen Risiken verschwiegen. So hieß es von allen möglichen Seiten.

Und je lauter geschrien wird, umso mehr fühlt sich die Politik dazu berufen zu handeln. Niemand soll sagen, dass unsere Politiker nicht aktiv wären. Nein, es werden sofort Maßnahmen ergriffen. Ein entsprechendes Gesetz, um solche (wie man meinte) Fehlberatungen im Zusammenhang mit den Lehman-Zertifikaten zu vermeiden, wurde in Windeseile durchgepeitscht. Ein Hoch auf den Aktivismus!

Heute reibt sich so mancher die Augen und hält es nicht für möglich, was das Ergebnis ist: Die Protokollierungspflicht von Anlageberaungsgesprächen…

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Ich bin eben auf einen interessanten Artikel aus dem Hamburger Abendblatt gestoßen. Titel: „Banken täuschen bei Beratungsprotokollen„.

Wir erinnern uns: Seit dem 1. Januar 2010 besteht die Pflicht Anlageberatungsgespräche zu protokollieren. Näheres dazu in meinem Beitrag „Beratungsprotokoll bei Anlageberatung ab Januar 2010„. An dortiger Stelle habe ich bereits als Antwort auf einen Leser-Kommentar darauf hingewiesen, dass die Banken das Protokoll mit ziemlicher Sicherheit zu ihrem eigenen Vorteil drehen werden.

Die Protokollierungspflicht war vom Gesetzgeber zwar gut gemeint. Sollte doch so der Anleger eine bessere Beweisgrundlage im Falle einer Falschberatung haben. Klar ist aber auch, dass der Anleger extrem gut aufpassen muss, was da genau protokolliert wird.

Ein Bankberater kann nämlich ganz schnell ein Protokoll anfertigen, bei dem wichtige Details geringfügig von der Wahrheit abweichen. So geschildert in dem oben genannten Artikel aus dem Hamburger Abendblatt. Der Anleger hat dann schnell etwas unterschrieben, was der Bank den Freibrief bedeutet, ihm allen möglichen Mist zu verkaufen.

Deswegen: Beratungsportokolle gut ansehen und prüfen.

Übrigens muss man als Anleger kein Beratungsprotokoll unterschreiben. Es besteht die gesetzliche Pflicht, dass der Berater ein von ihm unterschriebenes Protokoll aushändigt, bevor es zum Abschluss kommt. Der Kunde muss zunächst nichts unterschreiben. Der Kunde sollte vielmehr überprüfen, ob das Protokoll in den wichtigen Punkten der Wahrheit entspricht und gegebenenfalls widersprechen.

Kurz vor Beginn der Krise im September 2008 haben einige Anleger Lehman-Zertifikate erworben, die manche Bankberater als sichere Wertpapiere darstellten. Aufgrund der Lehman-Pleite  verloren diese Anleger viel Geld und sie fühlten sich eklatant falsch beraten.

Durch diesen Sachverhalt sah sich der Gesetzgeber in die Pflicht genommen, die gesetzlichen Regelungen zugunsten des Anlegers zu verbessern. Wesentlicher Punkt der gesetzlichen Neuregelung ist:

  • die Pflicht zur Protokollierung von Anlageberatungsgesprächen ab Januar 2010.

Nachfolgend erkläre ich, was sich für den Kunden ändert…

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