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P&R-Insolvenz und was man daraus lernen kann

Allgemein

Als Vermögensberater habe ich mit sehr vielen Anlegern zu tun. Und über viele Jahre hinweg wurde ich immer wieder von Anlegern gefragt, was ich von den P&R-Container-Investments halte. Hin und wieder habe ich dann für einen Kunden einer seiner Investments etwas genauer durchgerechnet.

Dabei ist mir aufgefallen, dass die P&R-Container vor allem psychologisch gut konzipiert waren. Sagen wir, ein Anleger wollte 20.000 Euro investieren, dann bekam er quartalsweise Ausschüttungen, die sich aufs Jahr hochgerechnet auf (zumeist etwa) 5% der eingezahlten Summe aufaddierten.

Psychologisch gut hierbei sind schon mal drei Dinge. Erstens, dass der Anleger alle drei Monate Geld überwiesen bekam. Zweitens suggerierten die regelmäßigen Auszahlungen, dass es sich um eine Art Anleihe oder Rentenpapier handeln würde. Drittens sieht so eine Zahl wie 5% eigentlich ganz ordentlich aus.

Ich fange mal mit dem dritten Punkt an. Es war nämlich immer so konzipiert, dass der Anleger am Ende nicht die volle Investitionssumme zurückbekommt. Nehmen wir beispielsweise wieder den genannten Anleger, der 20.000 Euro investieren wollte und dann jährlich in Summe 4 x 250 = 1000 Euro ausgeschüttet bekommt. Am Ende durfte er nicht die Rückzahlung der investierten 20.000 Euro erwarten, sondern nur (beispielsweise) 15.000 Euro. Also deutlich weniger, als der eingezahlte Anfangsbetrag.

Hier sollte – rein rational betrachtet – eigentlich schon klar sein, dass die Rendite nicht 5% p.a. sein kann, wie die regelmäßigen Auszahlungen suggerieren, sondern deutlich weniger. Finanzmathematisch kam ich in der Regel auf solche Renditen von etwa 3,5 % p.a.

In einer Niedrigzinsphase, wie wir sie derzeit erleben, sind natürlich 3,5% gar nicht so schlecht. Jetzt komme ich aber zu dem zweiten Punkt, den ich oben genannt habe: dass die regelmäßigen Auszahlungen das Gefühl von Sicherheit vermittelten. Das war natürlich ganz offensichtlich ein Schein, der nichts mit den Tatsachen zu tun hatte. Jedem Anleger musste bei den P&R-Containern klar sein, dass es sich eben nicht um sichere Anleihen, sondern um eine mit hohen Risiken behaftete unternehmerische Beteiligung handelte.

Und wenn einem das klar war, dann war die in Aussicht gestellte Rendite von 3,5% eigentlich zu niedrig.

Bei der Geldanlage sollten immer Rendite und Risiko in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Man kann schon Risiken eingehen, wenn man will, es muss aber auch eine Chance auf entsprechend hohe Renditen bestehen. Wer nur hohe Risiken eingeht, ohne durch eine angemessene Renditeerwartung entlohnt zu werden, handelt nicht rational.

Und mir erschien eine Rendite von etwa 3,5 % p.a. nicht im richtigen Verhältnis zu stehen zu den unternehmerischen Risiken, die mit den P&R-Containern verbunden waren.

Das Problem an dieser Stelle ist, wie so oft im Finanzbereich, dass man sich fehlerhafterweise auf die Vergangenheit beruft. Wenn ich nämlich Anlegern diese Überlegungen mitteilte, stieß ich bemerkenswert häufig auf Unverständnis. Das Argument war immer: „Bisher ist doch auch immer alles gut gegangen, und das immerhin schon seit 40 Jahren, – ALSO wird künftig auch alles gut gehen. Und 3,5% Rendite ist für eine, naja ziemlich sichere Geldanlage, doch gar nicht schlecht …“

Risiko bezieht sich naturgemäß nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die Zukunft. Das, was bisher geschah, ist im Bereich Geldanlage, leider nur ein sehr schlechter Indikator für das, was künftig alles möglich ist. Und die Anleger tappen immer und immer wieder in dieselbe Falle: Sie schließen von der Vergangenheit auf die Zukunft. Und das ist schon so manchem teuer zu stehen gekommen. Jetzt hat es leider auch die P&R-Container erwischt.

 

22. März 2018/1 Kommentar/von Peterreins
Schlagworte: P&R Container, P&R Insolvenz
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1 Kommentar
  1. Thinking
    Thinking sagte:
    29. März 2018 um 12:10

    Hier kommt ja noch ein einkommensteuerliches Problem dazu: da durch die Insolvenz ein Totalverlust eingetreten ist, kann dieser bisher noch nicht mit Kapitaleinnahmen verrechnet werden. Hier steht die endgültige juristische Entscheidung noch aus (BFH-Urteil vom 24.10.2017, Aktenzeichen VIII R 13/15).

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