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Quirin Bank Honorarberatung Gewinnbeteiligung

Quirin Bank Honorarberatung Gewinnbeteiligung

Heute habe ich in Der Welt einen interessanten Artikel gelesen. Titel: „Wie Fondssparer abgezockt werden“. (S. 15) Darin wird aur eine Studie des Anaylsehauses Scope verwiesen. Scope hat den Einfluss sogenannter erfolgsabhängigen Managementgebühren bei Investmentfonds untersucht.

Viele Anleger halten es nämlich für ein gute Idee, wenn ein Vermögensverwalter oder Fondsmanager erfolgsabhängig entlohnt wird. Nach dem Motto: Wenn er gut gearbeitet hat, dann soll er auch mehr verdienen. Viele Leute glauben, dass sich durch ein solches Honorierungsmodell der Vermögensverwalter/Fondsmanager dazu motiviert wird, sich besonders anzustrengen. So dass am Ende davon – so meint man – auch der Anleger einen Mehrwert hätte. Auch ein Preismodell der Quirinbank ist erfolgsabhängig („VV-Preismodell 1 mit Erfolgsbeteiligung„). Über die Quirinbank habe ich schon einmal hier geschrieben.

In diesem Weblog habe ich bereits darauf hingewiesen, dass ein solches Vergütungsmodell lange nicht so fair ist, wie es den Anschein hat. Siehe z.B. den Artikel „Teil 3: Wie man den richtigen Vermögensverwalter findet„.

Interessant ist nun, dass die Scope-Studie meine Bedenken gegen eine erfolgsabhägige Honorierung absolut bestätigt …

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Îch habe vor ein paar Wochen in einem Blog-Beitrag angekündigt, über verschiedene Honorarmodelle im Finanzdienstleistungsbereich zu schreiben. Siehe den Artikel „Honorarmodelle im Vergleich„. In diesem Beitrag schreibe ich über das Modell, exakt nach Arbeitsaufwand ein Stundenhonorar zu verlangen.

Ein Honorarberater, der dieses Modell verwendet, notiert sich also genau die Zeit, die er für einen Kunden aufwendet. Und dann stellt er eine Rechnung entsprechend seinem Honorarsatz. Beträgt der Stundensatz also beispielsweise 125 Euro und ist der Berater 3 Stunden für einen Kunden tätig, dann stellt er eine Rechnung über 375 Euro.

Der offensichtliche Vorteil ist natürlich, dass hier exakt nach Arbeitsaufwand abgerechnet wird. Es ist ferner maximale Transparenz gegeben. Dennoch gibt es auch hier Nachteile …

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Ich habe mir am 16.09.2010 das Preismodell 1 der Vermögensverwaltung durch die Quirin Bank genauer angesehen (Link dorthin). Wird mit diesem Preismodell ein Betrag in Höhe von 100.000 Euro so angelegt, dass vor Steuern und Kosten 7% herauskommen, so bleibt für den Anleger unterm Strich (nur) 3,13% übrig.

Mir hat auf diesen Beitrag sehr ausführlich Herr Stefan Heine von der Quirin Bank in einem Weblog-Kommentar geantwortet. Wir hatten auch ein sehr freundliches Telefonat. Und so muss ich Herrn Heine bzw. die Quirin Bank sehr loben, was ihre Reaktion auf meinen Blog-Beitrag vom 16. September betrifft. Man kann ja durchaus Themen kontrovers diskutieren, sofern Höflichkeit und gegenseitiger Respekt gewahrt bleiben.

Betonen möchte ich auch, dass ich das Streben der Quirin Bank nach Transparenz für durchaus gut halte. Auf der anderen Seite macht den Anleger Transparenz alleine noch nicht glücklich. Stefan Heine schreibt:

„…Die quirin bank argumentiert nicht damit, besonders ‚billig‘ zu sein. Es geht um KOSTENTRANSPARENZ, BERATUNGSQUALITÄT UND VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN.“

Ich bin hingegen der Meinung, dass – egal ob transparent oder nicht – es für den Anleger letztlich auf die Kostenbelastung unterm Strich ankommt. Was nützt einem Anleger eine Kostentransparenz, wenn sie ihm – sagen wir – 0,5% an Rendite kostet?

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In der Oktober Ausgabe des Finanztest steht ein Aritkel ( S. 41), in dem es unter anderem über das Modell der Quirin Bank geht.

Für eine Vermögensverwaltung durch die Quirin Bank gibt es zwei Preismodelle.

  • Preismodell 1: 75 Euro pro Monat plus 20% des Gewinns
  • Preismodell 2: 1,65% p.a., mindestens 900 Euro p.a.

Ich habe mir einmal das Preismodell 1 genauer angesehen…

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