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Am Mittwochabend wurde bekannt, dass die Einlagen in die Noa Bank eingefroren sind. Für jeden, der bei der Noa Bank Einlagen hat, bedeutet dies, dass seine Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro abgesichert sind. Übrigens sind auch Zinsansprüche bis Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt. Über den Betrag von 50.000 Euro hinaus sind die Einlagen jedoch nicht geschützt.

Denn die Noa Bank ist in der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Auf der Homepage der EdB findet man übrigens offizielle Informationen zum Fall Noa Bank.

Wer Anleihen oder Genussscheine erworben hat, die die Noa Bank emittiert hat, sieht bedeutend schlechter aus. Diese sind nämlich durch keine Einlagensicherung geschützt. Hier droht im schlimmsten Fall der Totalverlust.

Vollkommen unberührt von der Noa-Pleite sind hingegen Wertpapierdepots, die Anleger möglicherweise bei der Noa Bank haben.

Wie soll man vorgehen, wenn man Einlagen bei der Noa Bank hat?

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