Ist Honorarberatung eine Alternative?
Seit 2014 ist die Honorarberatung gesetzlich geregelt. Der offizielle Titel lautet: Honoraranlageberatung nach § 36c Abs. 1 WpHG. Wer diesen Titel will, muss das erst bei der BaFin beantragen und untersteht einer laufenden Überwachung durch die Aufsichtsbehörde. Davor war der Begriff „unabhängige Honorarberatung“ nicht geschützt. Ein unabhängiger Honorarberatung gemäß WpHG muss drei wesentliche Kriterien erfüllen. […]

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