Seit März 2007 ist das Internetportal smava für Privatkredite am Markt. Seitdem hat smava einige positive Pressestimmen erhalten. Ich habe im April 2010 mit dem Geschäftsführer von smava, Alexander Artopé, ein Interview geführt.

Artopé hat Wirtschaftswissenschaften und Publizistik in München und Berlin studiert. Nach seinem Studium arbeitete er als Managing Editor des European Communication Council (ECC). Von 1999 bis Mitte 2005 war Artopé bei dem Berliner Software-Unternehmen datango AG.

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Die Basisrente bzw. Rürup-Rentenversicherungen werden manchmal als cleveres Steuersparmodell gepriesen.  Nehmen wir als Beispiel einen 50-jähruigen Mann, Herrn A, dessen Steuersatz bei 42% liegt. Wenn er einen Rürup-Vertrag abschließt, dann kann er für das Jahr 2010 ganze 70% seiner Beiträge steuerlich geltend machen.

Spart er beispielsweise 12.000 Euro im Jahr an, dann kann er 70% x 12.000 = 8.400 Euro von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Bei einem Steuersatz von 42% macht das einen Steuervorteil von 3.528 Euro aus.

Anders formuliert: Wenn er 12.000 Euro im Jahr 2010 in einen Rürup-Vertrag einzahlt, erhält er mit seiner nächsten Steuererklärung 3.528 Euro vom Staat zurück. Bezieht man diesen Steuervorteil auf den Jahresbeitrag von 12.000 Euro, dann sind das sage und schreibe 29,4 Prozent!

Bei welcher Geldanlage bekommt man schon aus dem Stand ein Plus von 29,4 Prozent? – So mag sich so manch einer fragen und unterschreibt nachzudenken den Vertrag. Das jedoch ist fast immer ein Fehler, wie nachfolgende Rechnung zeigt…

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In diesem Weblog beschäftige ich mich seit einiger Zeit mit der Frage, auf welche Weise man am besten in die Anlageklasse Immobilien anlegen sollte (siehe z.B. hier). Aus meiner Sicht ist klar, dass es aus Gründen der Diversifikation sinnvoll ist, einen Teil seines Vermögens in Immobilien anzulegen. Wichtig ist aber: Wirklich nur ein Teil und nicht etwa alles. Neben Immobilien sollte bei einem gut diversifiziterten Vermögen auch folgendes abgedeckt sein:

  • Festgeld/Tagesgeld
  • Anleihen
  • Aktien
  • evtl. Hedgefonds

Sehr viele Leute denken bei Immobilien an erster Linie an eine einzelne Wohnung bzw. ein einzelnes Haus. Eine solche Immobilie muss zumeist mit Fremdkapital finanziert werden und in der Regel kauft man sich nur eine oder zwei solche Immobilien…

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Ich führe ja gerade eine Diskussion mit dem Blogger „Privatanleger“ darüber, wie man als Kleinanleger am besten in die Anlageklasse Immobilien investieren sollte. Zur Diskussion stehen folgende Anlageformen:

  • Einzelne (in der Regel fremdfinanzierte) Immobilien
  • offene Immobilienfonds
  • REITs und Immobilienaktien
  • geschlossene Immobilienfonds.

Der Privatanleger hat aktuell dazu einen Beitrag veröffentlicht, den ich bereits kommentiert habe. Link dorthin.

Eigene Beiträge zu diesem Thema:

Ich habe am Samstag einen interessanten Artikel von Herrn Volker Looman in der FAZ gelesen. Titel: „Bausparverträge für junge Leute mit Geld„. Darin rechnet Looman vor, dass sich unter bestimmten Umständen ein Bausparvertrag lohnt.

Ich habe diesen Artikel einmal zum Anlass genommen, mich ein wenig mit dem Thema Bausparen zu beschäftigen. Insbesondere denke ich, ist die Frage interessant, wann sich Bausparen tatsächlich lohnt und wann nicht….

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Ich habe eben einen Artikel aus der Financial Times Deutschland (FTD) gelesen „Vorsicht, Abzocker!“ Darin heißt es:

„Täglich finden Investmentbetrüger neue Opfer. Die pure Geldgier und das Gefühl, von ihren Banken abgezockt zu werden, treiben den kleinen Mann in die Arme der Verbrecher.“

Ich erlebe es als Vermögensberater alle paar Monate, dass jemand entweder einem Analgebetrüger bereits auf den Leim gegangen ist oder gerade dabei ist, auf diese Weise viel Geld zu verlieren…  Weiterlesen

Ich habe einen Gedankenaustausch mit dem Blogger „Prviatanleger„. Wir sind uns (denke ich) beide einig, dass die Assetklasse Immobilien ein wichtiger Bestandteil in einem gut strukturierten Gesamtvermögen darstellen. wir sind uns nur nicht recht schlüssig, wie diese Anlageklasse zu befüllen ist.

Mögliche Kandidaten sind:

  • Einzelne, selbst erworbene Immobilien
  • offene Immobilienfonds
  • geschlossene Immobilienfonds.

Diese Weisen in die Anlageklasse Immobilien zu investieren, haben ihre Nachteile. Mehr dazu in meinem früheren Blog-Beitrag zu diesem Thema: Link dorthin.

Ich kam deswegen schon zu dem Schluss, dass eigentlich geschlossene Immobilienfonds am geeignetsten wären. Das Problem nur: Wegen der sehr hohen Kosten dieser Anlageprodukten, könnte ich im Moment keinen einzigen wirklich guten Gewissens empfehlen.

So kam die Idee auf, diese Anlageklasse mittels REITs oder Immobilienaktien abzudecken. Insbesondere gibt es hier auch ein paar Fonds. Dass auch das keine wirkliche Lösung sein kann, legt ein FTD-Artikel vom 8. März dar (S. 22) …

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Ich bin eben auf einen interessanten Artikel aus dem Hamburger Abendblatt gestoßen. Titel: „Banken täuschen bei Beratungsprotokollen„.

Wir erinnern uns: Seit dem 1. Januar 2010 besteht die Pflicht Anlageberatungsgespräche zu protokollieren. Näheres dazu in meinem Beitrag „Beratungsprotokoll bei Anlageberatung ab Januar 2010„. An dortiger Stelle habe ich bereits als Antwort auf einen Leser-Kommentar darauf hingewiesen, dass die Banken das Protokoll mit ziemlicher Sicherheit zu ihrem eigenen Vorteil drehen werden.

Die Protokollierungspflicht war vom Gesetzgeber zwar gut gemeint. Sollte doch so der Anleger eine bessere Beweisgrundlage im Falle einer Falschberatung haben. Klar ist aber auch, dass der Anleger extrem gut aufpassen muss, was da genau protokolliert wird.

Ein Bankberater kann nämlich ganz schnell ein Protokoll anfertigen, bei dem wichtige Details geringfügig von der Wahrheit abweichen. So geschildert in dem oben genannten Artikel aus dem Hamburger Abendblatt. Der Anleger hat dann schnell etwas unterschrieben, was der Bank den Freibrief bedeutet, ihm allen möglichen Mist zu verkaufen.

Deswegen: Beratungsportokolle gut ansehen und prüfen.

Übrigens muss man als Anleger kein Beratungsprotokoll unterschreiben. Es besteht die gesetzliche Pflicht, dass der Berater ein von ihm unterschriebenes Protokoll aushändigt, bevor es zum Abschluss kommt. Der Kunde muss zunächst nichts unterschreiben. Der Kunde sollte vielmehr überprüfen, ob das Protokoll in den wichtigen Punkten der Wahrheit entspricht und gegebenenfalls widersprechen.

Habe ich heute in der Süddeutschen Zeitung (S. 24) gelesen (Link dorthin):

„Das Oberlandesgericht Köln monierte bei einer Gesellschaft die Bedingungen in den versicherungsverträgen von 1995 bis Mitte 2001. Demnach ist ein Stornoabzug in keinem Fall zulässig. ‚Kunden können also mit Bezug auf das Urteil eine Rückerstattung des Stornoabzugs verlangen‘, sagt Rechtsanwalt Joachim Bluhm, der das Urteil in Köln erstritten hat (Aktentzeichen: 20 U 80/08). Außerdem wurde nach Auffassung des Gerichts der Mindestrückkaufswert falsch berechnet. Auch in diesem Fall dürften sämtliche Versicherungskunden, deren Ansprüche noch nicht schon verjährt sind, Anrecht auf einen weiteren ‚Nachschlag‘ haben.“

Wer also in letzter Zeit einen Lebensversicherungsvertrag gekündigt hat, hat eventuell Chancen darauf, noch etwas Geld von der Versicherungsgesellschaft zu bekommen. Wichtig ist vor allem, dass man in einem solchen Fall erst einmal an die Versicherung schreibt…

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Mir sind eben einen Artikel aus der WiWo (vom 16.02.2010)  in die Finger gekommen, Titel: „Vorsicht vor krisenkranken Immobilienfonds„. Darin heißt es, dass der Degi Global Business Fonds gezwungen ist, massiv abzuwerten.

Ich hatte vor vielen Jahre meine persönliche Erfahrung mit einem offenen Immobilienfonds…

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