Kunde sagt: „Ich fühle mich durch Honorarberater abgezockt“

Die nachfolgende Geschichte hat mir Herr Markus Wolf aus Waischenfeld erzählt. Er hat mir erlaubt seinen echten Namen zu verwenden. Von allen relevanten Dokumenten und Unterlagen liegen mir Kopien vor. Ferner wurde mir das Erzählte noch von seiner Freundin, Frau Anne Lickert-Merkle, bestätigt.

Markus Wolf ist ein 25-jähriger Mann mit einem geringen Einkommen, als er sich Ende 2012 auf eine Honorarberatung durch Herr Thomas Böhlein aus Hollfeld einlässt. Der junge Mann vertraut diesem Berater sozusagen blind, weil seine Eltern und Herr Böhlein  sich von früher kannten.

Ursprünglich geht es ihm um einen Kredit, den ihm seine bisherige Hausbank verweigerte. Hierbei bietet Herr Böhlein sein Hilfe an. Schnell lenkt er die Beratung jedoch auf das Thema Versicherungen und Altersvorsorge. Damit hatte sich Markus Wolf bisher noch nicht beschäftigt.

Schließlich vermittelt Thomas Böhlein dem 25-Jährigen unter anderem eine fondsgebundene Rentenversicherung. Und zwar einen sogenannten Netto-Tarif, bei dem keine Abschlusskosten eingepreist sind. Ferner sollen nur kostengünstige Fonds und ETFs zum Einsatz kommen. Die Gesamtkostenbelastung der Fonds liegt immerhin nur bei 0,54% p.a., was tatsächlich sehr günstig ist.

Markus Wolf erinnert sich daran, dass die Beratung zu dieser Rentenversicherung nicht länger als eine Stunde gedauert hat. Damals glaubt er noch, ein besonderes Vertrauensverhältnis zu seinem Berater zu haben und unterschreibt alles, ohne die Dinge vorher zu überprüfen.

Etwas erstaunt ist er jedoch schon, als Herr Böhlein ihm eröffnet, dass für die Beratung ein Honorar von 2500 Euro fällig sei. Da er dem Berater nach wie vor vertraut, lässt er sich, trotz seines mulmigen Bauchgefühls, auf die Sache ein. Das Problem ist nur, dass er keine 2500 Euro hat, was auch Herr Böhlein weiß. Daher schlägt der Berater vor, diesen Betrag über ein Faktorisierungskonzept abzuzahlen. Auch darauf lässt sich Markus Wolf ein, so dass er das Beratungshonorar nicht mit einem Mal zahlt,  sondern zustimmt, den Betrag über 60 Monate à 54,10 Euro abzubezahlen (da hierbei auch Kreditzinsen anfallen, kommt er so auf eine Kostenbelastung von insgesamt 60 x 54,10 = 3246 Euro).

Ferner überzeugt Herr Böhlein in 2012 seinen neu gewonnen Kunden davon, dass er bezogen auf diese Rentenversicherung eine laufende Betreuung brauchen würde. Als Betreuungshonorar verlangt er 6 Euro monatlich. Auch dazu lässt sich Markus Wolf überreden.

Herr Böhlein  wirbt auf seiner Homepage mit Wörtern wie „unabhängig“, „fair“, „ehrlich“, „transparent“. Insofern hoffe ich, dass er keine Probleme damit hat, dass ich diesen Fall an dieser Stelle transparent aufrolle.

Thomas Böhlein vermittelt fondsgebundene Rentenversicherung (Netto-Tarif)

Sehen wir uns nun die fondsgebundene Rentenversicherung an, die Thomas Böhlein in 2012 seinem Kunden Markus Wolf vermittelt hat. Ich bin mir sicher, dass er es damals nur gut mit seinem Kunden meinte, dennoch lohnt es sich nachzurechnen, wie lukrativ die vermittelte Versicherung für Markus Wolf tatsächlich ist – insbesondere, wenn man die Honorarforderungen des Beraters mit berücksichtigt.

Gemäß dem mir vorliegenden Dokumenten sind die angebotenen Versicherungskonditionen wie folgt gewesen. Der Versicherungsbeginn ist der 1.12.2012. Ab diesem Zeitpunkt zahlt Markus Wolf einen Monatsbeitrag von 24,85 Euro in die Rentenversicherung ein. Ab 1.12.2017 soll der Monatsbeitrag auf 94 Euro erhöht werden. Dies geht so bis zum Jahr  2054.

Am 1.12.2054 hat Markus Wolf dann ein Wahlrecht, er kann sich entweder das Vertragsguthaben als Einmalbetrag auszahlen lassen oder sich für eine monatliche Rente entscheiden.

Während der Vertragskaufzeit garantiert die Versicherung einen Hinterbliebenenschutz.

Rendite des Netto-Tarifs mit Berücksichtigung der Kosten der Honorarberatung

Was am Ende für ihn herauskommt, hängt wesentlich von folgenden Faktoren ab:

  • der Wertentwicklung der eingesetzten Fonds,
  • davon, ob er sich in 2054 für die Kapital- oder die Rentenoption entscheidet,
  • im Falle der Rentenoption noch, wie lange er leben wird.

Die nachfolgende Analyse berücksichtigt nicht den steuerlichen Aspekt des RV-Vertrages. Ferner nehme ich an, dass das monatliche „Betreuungshonorar“ nur 10 Jahre lang gezahlt wird, obwohl zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eigentlich  keine solche Begrenzung vorgesehen war.

In den Unterlagen der Versicherung steht, welches Vertragsguthaben bzw. welche Monatsrente Markus Wolf erhalten wird, je nachdem welche Rendite die zugrundeliegenden Fonds (vor Kosten) erzielen werden:

netto-tarif-ergebnis

Schaffen es also die zugrundeliegenden Fonds, eine Rendite (vor Kosten) von durchschnittlich 6% p.a. zu erzielen, so wird Markus Wolf im Dezember 2054 die Wahl haben,

  • entweder sich das Vertragsguthaben von 125.597,97 Euro auszahlen zu lassen,
  • oder bis zu seinem Lebensende eine monatliche Rente von 489,22 Euro zu beziehen.

Die Frage ist nun: Ist diese Versicherung für Herrn Wolf lukrativ oder nicht? Insbesondere wenn man das Vermittlungshonorar für Thomas Böhlein samt dem Betreuungshonorar über 10 Jahr berücksichtigt?

Unter der Voraussetzung, dass die Fonds 6% Rendite p.a. erzielen werden und sich Markus Wolf am Ende für die Rentenoption entscheidet, ergibt sich für ihn folgender Zahlungsstrom:

netto-tarif-cf2

Die Rentenzahlung geht natürlich nur solange, wie Herr Wolf lebt. Je nachdem, welches Alter er erreicht, wird sich der Versicherungsvertrag inklusive Honorarkosten für ihn wie folgt rentieren:

  • Markus Wolf stirbt mit 75: Rendite für ihn nach Kosten = 0,03% p.a.
  • Markus Wolf stirbt mit 80: Rendite für ihn nach Kosten = 1,72% p.a.
  • Markus Wolf stirbt mit 85: Rendite für ihn nach Kosten = 2,61% p.a.

Das heißt: Wenn die Fonds eine Rendite von 6% erzielen werden und Markus Wolf mit 80 stirbt, wird sich sein Rentenversicherungsvertrag für ihn nach Honorarkosten mit 1,72% p.a. rentieren.

Interessant ist natürlich noch, welche Rendite der Versicherungsvertrag für ihn hätte, wenn keine Honorarkosten anfallen würden. Dann würden die Renditen so aussehen:

  • Markus Wolf stirbt mit 75: Rendite für ihn (ohne Honorarkosten) = 0,40% p.a.
  • Markus Wolf stirbt mit 80: Rendite für ihn (ohne Honorarkosten) = 2,16% p.a.
  • Markus Wolf stirbt mit 85: Rendite für ihn (ohne Honorarkosten) = 3,07% p.a.

Vergleich mit einem ETF-Sparplan

Angesichts dieser Zahlen frage ich mich, warum Herr Böhlein seinem Kunden nicht zu einem ganz simplen ETF-Sparplan geraten hat. Würde Markus Wolf exakt das Geld, das er als Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, in einem ETF-Sparplan ansparen, und hätten die ETFs eine Rendite von 6% (vor Kosten), dann hätte er am Ende mit einem Vermögen von 140.935 Euro rechnen können. Also etwa 15.000 Euro mehr im Vergleich zur Kapitaloption der Versicherung. Und hierbei sind die Honorarkosten nicht berücksichtigt.

Ich selbst berate ja auch auf Honorarbasis (siehe hier). Wenn ein Kunde zu mir kommt, weil er ein Vermögen für seine Altersvorsorge aufbauen möchte und ich ihm am Ende einen ETF-Sparplan vorschlage, dann brauche ich dafür in der Regel maximal zwei Stunden. Das sind dann für den Kunden 250 Euro Honorarkosten.

Lasse ich nun das Geld, das Markus Wolf samt Honorarkosten für Herrn Böhlein in einen ETF-Sparplan angelegt sein (werden also anfangs nicht 24,85 Euro angespart, sondern 84,95 Euro), so  würde Markus Wolf bis 2054 sogar ein Vermögen von etwa 171.000 Euro angespart haben. Das sind 45.000 Euro mehr im Vergleich zu der fondsgebunden Rentenversicherung im Rahmen der Honorarberatung durch Thomas Böhlein.

Für was ein Hinterbliebenenschutz?

Aus heutiger Sicht ist es Markus Wolf nicht klar, warum Herr Böhlein ihm eine Rentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz empfohlen hat. Denn zum Zeitpunkt der Beratung hatte Markus Wolf weder eine Ehefrau, noch Kinder, die im Falle seines Ablebens in finanzielle Not geraten wären. Man kann sich also fragen, warum Herr Wolf Beiträge in eine Versicherung zahlen soll, die unter anderem vor dem Risiko schützt, dass seine Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten – er aber gar keine schutzbedürftigen Hinterbliebenen hat?

Vergleich Honorarberatung / provisionsbasierte Beratung

Markus Wolf stellt sich heute die Frage, ob er möglicherweise mit einer herkömmlichen, provisionsbasierten Beratung besser gefahren wäre als mit der Honorarberatung durch Thomas Böhlein.

Zunächst einmal kann man definitiv sagen, dass die von Herrn Böhlein vermittelte Rentenversicherung ohne Frage für sich genommen zu den guten Versicherungsprodukten gehört. Die Kostenbelastung ist hier tatsächlich vergleichsweise gering – sofern man jedenfalls die Honorarkosten von Thomas Böhlein nicht berücksichtigt.

Wie gesagt kann man sich fragen, ob eine Rentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz für Herrn Wolf überhaupt die richtige Wahl ist, aber innerhalb dieser Produktkatetorie gehört die vermittelte Versicherung sicherlich zu den besseren.

Für die Gesamtbetrachtung kann man aber die Kosten der Honorarberatung nicht unter den Tisch fallen lassen.

Herr Wolf fragt sich heute: Wie hoch wären die Provisionen gewesen, wenn er zu einem herkömmlichen Versicherungsmakler gegangen wäre und über ihn eine Rentenversicherung bekommen hätte?

Diese Frage habe ich dem Versicherungsmakler Ingo Sabel vorgelegt. Ich habe ihm die genauen Daten der vermittelten Versicherungspolice mitgeteilt, worauf er sagte:

„In 2012 hat man für die Vermittlung einer Rentenversicherung noch 4 bis 4,5 Prozent erhalten, bezogen auf die Beitragssumme, allerdings für maximal 35 Jahre. Heutzutage liegen diese Sätze wegen des sog. Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in der Regel zwischen  2,5 bis 3,0 %.

Hätte ich damals eine entsprechende Rentenversicherung vermittelt, dann hätte ich in 2012 einmalig 470 Euro als Vermittlungsprovision erhalten. Da ab Dezember 2017 die Beiträge deutlich erhöht werden sollten, hätte ich dann in 2017 noch einmal etwa 1300 Euro erhalten.

Aber nur dann, wenn der Kunde seinen Vertrag tatsächlich bedient. Hätte der Kunde vorzeitig gekündigt, hätte ich eventuell einen Teil der Vermittlungsprovision wieder zurückzahlen müssen.

Als laufendes Betreuungshonorar sind in der Branche 2% des laufenden Beitrags üblich. Ich hätte also keine 6 Euro monatlich erhalten, wie es Herr Böhlein für sich gefordert hat, sondern zunächst etwa 50 Cent pro Monat, ab 2017 dann etwas weniger als 2 Euro.“

Nehmen wir, wie gesagt an, dass das Betreuungshonorar nur 10 Jahre lang gezahlt wird, so hat Herrn Wolf die Honorarberatung alles in allem 3.972 Euro gekostet. Bei einer provisionsbasierten Beratung wären ihm in Summe 2.640 Euro angefallen, also etwa 1300 Euro weniger.

Wir haben also die paradox anmutende Situation, dass die Provisionen eines herkömmlichen Versicherungsmakler niedriger gewesen wären als die Kosten des Honorarberaters Thomas Böhlein.

Honorarberatung ist nicht generell besser

Das ist deswegen so bemerkenswert, weil man doch immer wieder hört, dass man bei einem Finanzberater darauf achten sollte, dass er keine Provisionen nimmt, sondern sich auf Honorarbasis finanziert. Auch bei Versicherungsverträgen glauben viele, sogenannte Netto-Tarifen (Tarife bei denen keine Abschlusskosten eingepreist sind) seien besser als herkömmliche Tarife.

Wie sich oben gezeigt hat, sollte man auch bei Netto-Tarifen sorgfältig rechnen.

Ich selbst bin ja auch ein Anhänger des Honorarberatungsmodells. Es ist aber sehr gefährlich zu generalisieren, nach dem Motto: „Honorarberatung ist immer gut, provisionsorientierte Beratung ist immer schlecht.“ So einfach ist die Welt leider nicht.

Markus Wolf sagt jedenfalls heute, dass er bereut, sich durch den Honorarberater Thomas Böhlein beraten lassen zu haben. Dazu kommt nämlich noch, dass Herr Wolf den Versicherungsvertrag inzwischen gekündigt hat. Trotzdem muss er aber nach wie vor die 54,10 Euro für die faktorisierten Honorarkosten zahlen, und zwar noch bis zum November 2017.

Wäre er damals zu einem provisionsbasierten Berater gegangen, müsste er heute – nach Kündigung des Versicherungsvertrages – nichts mehr zahlen. Und der Berater müsste einen Teil der Provision zurückzahlen.

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8 Kommentare
  1. Frank Frommholz
    Frank Frommholz sagte:

    Moin, moin,

    ich bekomme viele Anfragen von Kollegen und auch Verbrauchern über unsere 0800-Nummer bei der Bundesweiten Honorarberatung. Leider habe ich schon mehrfach ähnliche Vorgänge geschildert bekommen, genau von dem „Honorarberater“. Das ist nun das Desaster, dass der Gesetzgeber mit der feigen Umgehung des Begriffs „Honorarberatung“ geschaffen hat. Er hat sich in juristische Bandwurmbezeichnungen ergossen und hat weder Beratern noch Verbrauchern geholfen. Und das nutzen Berater aus, die aus Marketinggründen – aber nicht aus Überzeugung, oder gar im Sinne des Kunden – dieses Vakuum füllen. Da gibt es leider einige mehr in der Branche.

    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis irgendwelche Tester diese unmöglichen Methoden berechtigterweise anprangern. Und dann ist die von Politik und Verbrauchern so gerne als Ausweg genutzte Honorarberatung auch diskreditiert.

    Absolut transparente und den Verbraucher in den Mittelpunkt stellende Finanzberatung sollte praktiziert werden, nicht Ettiketenschwindel.

    Herr Dr. Petereins, danke das Sie das publiziert haben.

    Mit kollegialen Grüßen.

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  2. Anne Lickert-Merkle
    Anne Lickert-Merkle sagte:

    Stand der Dinge: Herr Thomas Böhlein, Honorarberater, ist zu einer Stellungnahme von „höherer Stelle“ aufgefordert worden, die bis jetzt nicht einging.
    Leider ist Herr Thomas Böhlein, der besagte Honorarberater, zu einem Schritt durch seine Einstellung dazu veranlasst worden, telefonisch bei Markus Wolf zu Hause anzurufen und sich mit Worten auszulassen, die wir als „bedrohlich“ empfunden haben.
    Bevor der Stein ins Rollen kam, waren Herr Markus Wolf und ich bereit, anzuhören, was er zu dem allem zu sagen hatte, doch als Herr Böhlein heraus fand, dass ich das Recherchieren anfing, weil Herr Markus Wolf mich von ganz alleine damit beauftragt hatte, brachte Herr Böhlein, Honorarberater, 2 Gründe dagegen, dass ich nicht dabei sein sollte. Als 1. würde Herr Thomas Böhlein in meinem Beisein keine Auskunft geben, obwohl Herr Markus Wolf ihm sagte, er als Kunde könne doch mitbringen, wen er will. Herr Böhlein, Honorarberater, bestätigte das zwar schon, doch als 2.Grund brachte er, er müsste sein Hausrecht in Anspruch nehmen. Herr Thomas Böhlein, Honorarberater war schon einmal in Kontakt mit mir. Ich habe Herrn Thomas Böhlein, Honorarberater, noch nie in irgendeiner Weise dumm angemacht. Mein einziges Anliegen war, dass ich dem Wunsch von Herrn Markus Wolf folgte, dem allen einmal nachzugehen.
    Herr Markus Wolf hat zwar inzwischen die Nettotarifversicherung gekündigt, doch wird er weiter in die Pflicht genommen, zu zahlen und Herr Thomas Böhlein, Honorarberater, hat sein volles Honorar erhalten!

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  3. Anne Lickert-Merkle
    Anne Lickert-Merkle sagte:

    Teil 2 zu Stand der Dinge: Kosten, die Herr Markus Wolf, ehemaliger Kunde von Herrn Thomas Böhlein, Honorarberater, zum Thema: Honorarabzahlung: bis jetzt bei der Gesellschaft: ca 1785 Euro, das noch mit jedem Monat zusätzlich 54 Euro bis 2017 angehäuft wird.
    Dazu insgesamt 198 Euro Betreuungshonorar. Die Betreuung wurde plötzlich von Herrn Böhlein, Honorarberater, gekündigt auf Grund dessen!

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    • Thinking
      Thinking sagte:

      Sehr geehrte Frau Lickert-Merkle
      In den 80er-Jahren habe ich ganz ähnliche Erfahrungen gemacht. Auch ich war auf einen „unabhängigen“ Vermögensberater hereingefallen, der in Wirklichkeit Produkte einer einzigen Versicherungsgruppe verkaufte. Er hatte die hohe Provision der abgeschlossenen Kapitallebensversicherung eingestrichen ohne mich daran zu beteiligen und verlangte auch noch Beratungsgebühren für sich selbst von mir.
      Ich nehme an, dass Sie die folgende Webseite kennen (vielleicht die Adresse der „höheren Stelle“).
      Besonders interessant sind die auf der Webseite ganz unten genannten „Produktpartner“.

      Ich hatte damals die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.
      Mit freundlichen Grüßen
      Thinking

      Antworten
      • Anne Lickert-Merkle
        Anne Lickert-Merkle sagte:

        „Unzählige Menschen lesen gerne Geschichten.Nur wenige sind jedoch mutig genug diese zu schreiben.“

        Wadim Korsch

        Oh ja, ich kenne diese Webseite. Vielen Dank für Ihr Statement.

        Antworten
  4. Torsten Zimmermann
    Torsten Zimmermann sagte:

    Vielen Dank für die ausführliche Schilderung dieses Falles, da passen Außendarstellung und Handeln definitiv nicht zusammen. Hier wird lediglich versucht, mit dem vermeintlich positiv besetzten Begriff „Honorarberatung“ Kasse zu machen. Doch von einer ergebnisoffenen Beratung im Sinne von Herrn Wolf würde ich nicht sprechen. Es ging doch von Anfang an hauptsächlich um den Verkauf der Police. Offenbar liegt hier ein Honorar-Konzept vor, bei dem es in erster Linie um die Vorteile für den Vermittler geht. Stornofreies Geschäft, Beratung mit dem Ziel, möglichst einen Nettotarif zu vermitteln gegen ein Vermittlungshonorar, dass in dieser Höhe in keiner Weise gerechtfertigt oder aufwandsbezogen ist sondern lediglich ein Surrogat für eine Vermittlungs-Provision bedeutet. In dem geschilderten Fall ja sogar noch höher als eine vergleichbare Courtage. Kein Wunder, dass der Herr Böhlein stolz von Umsatzsteigerungen berichtet…
    Ein treffender Beweis, dass Herr Dr. Peterreins nicht falsch liegt, wenn er ab und an vor sogenannten „Honorarberater“ warnt. Böhlein ist kein Berater sondern ein Honorar-Vermittler, das ist das Konzept hinter dem Honorar… Diverse negative Beispiele kann man hier nachlesen. Das dreiste Beispiel der B…& Company wurde ja hier auch dargestellt.

    Antworten
  5. Anne Lickert-Merkle
    Anne Lickert-Merkle sagte:

    „Sie argumentieren, Herr Böhlein habe das Honorar einseitig diktiert und weit oberhalb der in der Branche üblichen Entgelte festgelegt.
    Nicht nur trägt der Vermittler vor, das Honorar sei beidseitig verhandelt worden( dazu Markus Wolf: dass ist überhaupt nicht richtig, da Markus gar keine Ahnung von solchen Dingen hat), es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb Herr Wolf den Eindruck gehabt haben sollte, die Vereinbarung nicht ablehnen zu dürfen. (Markus sagt des weiteren, dass er nicht informiert wurde , das ablehnen zu können. Er sagte mir eben nochmals, dass er nicht wirklich wusste, wie sich das überhaupt verhält. Ihm wurde nur gesagt, dass Markus das bräuchte und damit gut bedient wäre und das mit dem Honorar hat er hingenommen, da Herr Böhlein meinte, man müsste es so machen).
    Auch wenn andere Vermittler geringere Entgelte berechnen oder höheren Aufwand treiben, unterliegt die Honorarvereinbarung grunsätzlich der Vertragsfreiheit der Parteien in den Grenzen, die die Gerichte stecken…………….“
    Das Schrieb der Ombudsmann an uns.
    Markus Wolf ist wohl offensichtlich ein zu „kleines Licht“, dass man sich mehr für ihn einsetzt. Er ruft, doch wird er wohl nur bedingt erhört. Wäre es eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gewesen, für die im Moment mehr als viel getan wird, tja dann würde man den Fall groß rausbringen.Letzte Woche waren wir bei einer alt eingesessenen Finanzierungskoriphäe, die von Herrn Böhlein so einiges gehört hat. Sie selbst hat einen Kunden von ihm, mit dem man dasselbe gemacht hat. Sie selbst sagte, solche Menschen wie er machen den guten Ruf kaputt!!! Herr Böhlein ist bei Honorarkonzept und hier habe ich noch einiges gefunden:
    Trojanisches Vertriebspferdchen? (Finanzarchiv)
    Eine Qualitätsfrage hinsichtlich der Transparenz stellt sich für die Neugründung HonorarKonzept, Göttingen. In 2009 wurde diese GmbH von der Fortis Deutschland Lebensversicherung AG ins Leben gerufen. Wer einmal einen Ausflug auf die, im übrigen sehr unaufdringlich und hochseriös gestalteten Internetseiten macht, wird das Wort Fortis jedoch nicht finden. Die Gesellschaft schreibt: „HonorarKonzept bietet alles, um den Vermittler oder Makler beim Einstieg in die Honorar-Finanzberatung und darüber hinaus zu unterstützen. Im Vordergrund steht dabei das Verständnis für einen neuen Beratungsansatz, der dem Kunden beträchtliche zusätzliche Vorteile verschafft, sodass er das offen kommunizierte Honorar als gerechtfertigt erachtet.“ Das klingt gut. Auch für Verbraucher. Aber, wie so oft im Finanzvertrieb, wird das Wesentliche verschwiegen. Gestartet wurden diese Seiten als Produkttransporter für die Honorartarife der Fortis. Die Vergütung erwirtschaftet der Vermittler nicht für sich allein. Teile davon werden an die Gesellschaft abgegeben. Den Stab bereits abgegeben haben in der kurzen Zeit seit Bestehen dieser auf den ersten Blick so sympathischen Internetseiten: Fortis-Aktuar Berthold Ströter, der Entwickler der Honorar-Tarife, Honorarkonzept-Geschäftsführer Ulf Lipphardt und Honorarkonzept-Geschäftsführer Wolfgang Gottmann. Nun tritt Fortis-Vertriebsvorstand Michael Mebesius als Geschäftsführer auf. Das Wort Fortis findet sich weiterhin nicht auf den Internetseiten der HonorarKonzept. www. honorarkonzept.de
    Dieter Rauch vom Verbund Deutscher Honorarberater lehnt das Geschäftsmodell von Fortis zum Vertrieb der Nettoverträge kategorisch ab. „Es werden zunehmend unter dem guten Label Honorarberatung Mischmodelle auf den Markt gebracht“, kritisiert er. „Damit werden die Verbraucher verdummt.“ Dafür seien die wenigen Vertragspartner von „Honorarkonzept“ ein Beleg.

    Der Verbund geht davon aus, dass 24 Versicherer Nettotarife anbieten. Rauch warnt vor der Verwässerung der echten Honorarberatung. „Wenn die Honorarberatung als Profitmaximierungsmodell instrumentalisiert wird, dann können wir es auch bei der provisionsgetriebenen Vermittlung belassen.“

    Rauch hält eine produktgebundene Beratung grundsätzlich nicht für sinnvoll. „Der Honorarberater stellt dem Kunden Zeit und Know-how zur Verfügung“, sagt er. Dieses Angebot mit konkreten Verträgen in Verbindung zu bringen sei falsch.

    Quelle: Financial Times Deutschland
    Es ist einfach nur noch traurig! Vielleicht tut sich etwas, vielleicht auch nicht! Herr Böhlein gehört Honorarkonzept Gmbh an!

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  6. Michael Timmermanns
    Michael Timmermanns sagte:

    Mein Ansinnen, 2016 im Bereich des 34 f GewO auf reine Honorarberatung umzustellen, führte mich zu verschiedenen Info-Veranstaltungen von Honorarberatern. Darunter fanden sich auch Berater, die wie im Blog beschrieben vorgehen. Hier wird immer ein Versicherungsmantel mit ETF´s geführt, den Aufwand des FinVermV und die notwendige Zulassung als Finanzanlagenvermittler sparen sich die „Kollegen“ mit dem berechtigten Hinweis auf die Abgeltungssteuer. Die Beispiel-Renditen von echten Kunden lagen im Bereich von 2 – 7 % p.a. Die Honorarkosten lagen zwischen sieben bis fast elf Prozent der voraussichtlichen Bewertungsumme. Natürlich vorfällig.
    Als Kaufmann bin ich fassungslos.
    Fassungslos über die Berater und die Kunden, die ein solches Honorar akzeptieren. Das Kunden die Honorare über Factoring (Kredit) abstottern, zeigt den eigentlichen Beratungsfehler auf. Der Kunde soll zunächst kurzfristige Liquidität aufbauen, die über mittelfristige Anlagen schließlich zu einer gesicherten Vorsorge werden kann.
    € 2500.- Honorar für den Berater, kein Geld für die Reparatur der Waschmaschine?
    Mein Fazit:
    Unter dem Mäntelchen der Honorarberatung tummeln sich Einige, die mit großem Gebaren die Dummen so schnell über den Tisch ziehen, dass die Dummen die Reibungshitze als Nestwärme empfinden. Ein reines ETF-Depot mag günstig sein, aber das Salz in der Suppe bleibt der aktiv gemanagte Fonds mit akzeptablen Kosten.
    Mein Ansatz:
    Das Eine zu tun (Honorar/Stundenbasis), ohne das Andere zu lassen (Provision/Courtage).

    Antworten

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