Ein Basisrentenvertrag – einmal durchgerechnet

Ich habe ja in meinem letzten Beitrag darüber geschrieben, wie wichtig die Mathematik in der Finanzberatung ist. Ich möchte an dieser Stelle einmal einen konkreten Basisrenten-Vertrag (Rürup) beispielhaft durchrechnen.

Viele Berater preisen ja Rürup-Verträge an, weil man hier so gut Steuern sparen kann. Und tatsächlich kann man z.B. im Jahr 2013 den Beitrag in eine Rürup-Rentenversicherung zu 76 % von der Steuer absetzen. Bei einem Steuersatz von 35 % wären das, sagen wir, für einen Jahresbeitrag in Höhe von 2.000 Euro immerhin 532 Euro. Man spart also 2.000 Euro an, zahlt aber faktisch nach Steuern nur 1468 Euro ein.

Bei einer Geldanlage, in die ich 1468 Euro einzahle, die dann aus dem Stand 2000 Euro wert ist, dann habe ich eine Rendite von 36 %. Und genau so werden Basisrenten-Verträge häufig verkauft. Nach dem Motto: Wenn man hier so viel Steuern spart, dann muss Rürup einfach gut sein.

Das Problem ist eben, dass – wie so häufig – die Dinge nicht zu Ende gerechnet werden…

Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf einen tatsächlichen Rürup-Vertrag, den ein 41-jähriger Mann im Jahr 2011 bei einer sehr angesehenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat:

  • Beginn: 1.3.2011
  • Rentenbeginn: 1.3.2035
  • Monatsbeitrag: 100 Euro
  • Garantierte Rente: 129,61 Euro
  • Voraussichtliche Rente mit Überschussbeteiligung: 208 Euro
  • Kein Hinterbliebenenschutz oder Rentengarantiezeiten vereinbart

Das Ganze stellt sich als ein sogenannter Zahlungsstrom dar. Zunächst werden Beiträge bezahlt, danach wird eine Monatsrente ausgezahlt, die mit dem Tod des Versicherten endet. Klar ist schon einmal, dass sich der Rürup-Vertrag umso mehr lohnt, je länger der Versicherte lebt. Der ungünstigste Fall ist natürlich, wenn der Versicherte kurz nach Rentenbeginn stirbt. Dann hätte er über einen langen Zeitraum eingezahlt und weder er noch seine Familie hätten davon irgendetwas.

Bei diesem Zahlungsstrom sollte man natürlich auch den steuerlichen Aspekt berücksichtigen. Am Anfang kann der Versicherungsnehmer einen Teil seiner Beiträge von der Steuer absetzen. Im Jahre 2011 waren das 72%, in 2012 74%, in 2013 76% und so weiter, bis im Jahr 2025 100% des Beitrags absetzbar ist.

In der Rentenphase sind dann allerdings die Rentenbezüge steuerpflichtig.

Insgesamt komme ich zu folgendem Zahlungsstrom:

  • 1.3.2011: – 74,80 Euro (= 100 Euro abzüglich des Steuerbonus)
  • 1.4.2011: -74,80 Euro
  • 1.1.2012: -74,10 Euro
  • 1.1.2013: -73,40 Euro
  • 1.1.2025: -65,00 Euro (=100 Euro Monatsbeitrag, der nun zu 100% abgesetzt werden kann)
  • 1.3.2035: + 168,48 Euro (=208 Euro Rente abzüglich Steuer)

Hier gehe ich von der Annahme aus, dass der Versicherte am Ende tatsächlich die in Aussicht gestellte Rente mit Überschussbeteiligung erhalten wird. Garantiert ist dies ja nicht. Garantiert sind vielmehr nur 129,61 Euro.

Wie sich, wie gesagt, das Ganze für den Versicherten rentiert hängt nun wesentlich davon ab, wie alt er wird. Hier das Ergebnis:

  • Wird der Versicherte 75 Jahre alt, so rentiert sich der Rürup-Vertrag mit einer Rendite von 0,09 % p.a.
  • Wird der Versicherte 80 Jahre alt, so rentiert sich der Rürup-Vertrag mit einer Rendite von 2,15 % p.a.
  • Wird der Versicherte 85 Jahre alt, so rentiert sich der Rürup-Vertrag mit einer Rendite von 3,23 % p.a.

An dieser Stelle kann man sich schon ernüchtert fühlen: Trotz der enormen steuerlichen Begünstigung kommen am Ende Renditen um die 2,5 % heraus. Also eigentlich nicht wirklich berauschend. Zumal, wenn man an das Risiko bedenkt, dass die Familie bei vorzeitigen Tod des Versicherten mit nichts dasteht.

Es kommt hier aber noch dazu, dass es sich hier nicht um die garantierten Renten handelt. Nehmen wir an, dass am Ende nur die Garantierente ausbezahlt wird, dann sehen die Renditen folgendermaßen aus:

  • Wird der Versicherte 75 Jahre alt, so rentiert sich der Rürup-Vertrag mit einer Rendite von -2,74 % p.a.
  • Wird der Versicherte 80 Jahre alt, so rentiert sich der Rürup-Vertrag mit einer Rendite von -0,24 % p.a.
  • Wird der Versicherte 85 Jahre alt, so rentiert sich der Rürup-Vertrag mit einer Rendite von 1,10 % p.a.

Ich hoffe, dass das ein gutes Beispiel dafür ist, wie wertvoll mathematische Kenntnisse im Finanzbereich sind. Man muss die Dinge wirklich gründlich und bis zu Ende durchrechnen, bevor man einen Vertrag abschließt. Leider, so meine Erfahrung, tun das nur die Allerwenigsten.

18 Kommentare
  1. Christoph
    Christoph sagte:

    Ich finde es sehr anschaulich, auf welche Weise Sie hier immer grob darstellen, wie man einen solchen Vertrag korrekt durchrechnet. Ein Lob dafür!
    Sie haben sich in diesem Artikel leider vertippt und sich dadurch mit dem Alter vertan: in den beiden Absätzen zur prognostizierten und zur garantierten Rente schreiben Sie jeweils (…Wird der Versicherte 55 Jahre alt…“). Gemeint war vermutlich jeweils 85 Jahre (ich habs selbst nicht durchgerechnet, aber es müssen ja, auch ohne zu rechnen, auf jeden Fall mehr als 80 sein).

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  2. F. C. v. Seydlitz
    F. C. v. Seydlitz sagte:

    Hallo Herr Dr. Peterreins,
    dieses sehr anschauliche Beispiel ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Anbieter solcher Verträge einen großen Teil der staatlichen Förderung in ihre eigene Tasche stecken.
    Ein klares positives Ergebnis wird unter Berücksichtigung der (derzeit sehr unsicheren Überschussbeiträge) erst mit 80 Jahren und bei Wegfall dieser Gewinnbestandteile erst jenseits der statistischischen Lebenserwartung für den 41jährigen von 83 Jahren erreicht! An einen Inflationsausgleich ist gar nicht zu denken. Ein einfaches Sparkonto ist unter diesen Bedingungen fast die bessere Alternative, oder?
    Grüße FCvS

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    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Ja, ich bin auch der Meinung, dass hier ein simples Tagesgeld- oder Sparkonto – trotz Besteuerung und ohne staatliche Förderung – unterm Strich das Klügere ist. Und das ist deswegen so paradox, weil viele Leute momentan glauben, dass Tagesgeld – nach Inflation – derzeit blanke Geldvernichtung sei. Aber immerhin wahrscheinlich immer noch besser als eine staatliche geförderter Basisrenten-Vertrag.

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  3. Wolfgang Kasberger
    Wolfgang Kasberger sagte:

    Sehr geehrter Herr Peterreins,

    bei dieser Rechenaufgabe kann man es aber noch auf die Spitze treiben, in dem man die Steuererstattung wieder anlegt. Nur dann ist die Basisrente mit allen Vor- und Nachteilen berücksichtigt. Das nur aus mathematischer Betrachtungsweise !

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    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Danke für den Hinweis, und es wäre tatsächlich ein schwerer Fehler wenn die Steuererstattungen nicht berücksichtigt werden würden. Das tue ich aber in meiner Berechnung. Die Steuergutschriften sind korrekt in meiner Berechnung berücksichtigt. Das ist ja genau das Erstaunliche, dass – trotz der steuerlichen Vorteile – das Ergebnis so schlecht ist.

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  4. Wolfgang Kasberger
    Wolfgang Kasberger sagte:

    Ich schrieb, die Steuererstattung wiederanlegen, nicht den Steuervorteil berücksichtigen. Das haben Sie ja getan. Die Werte der Rentenauszahlung ( zur Renditebetrachtung ) beruht nur auf der These der Versicherung. Schön wäre es, wenn nun auch noch die jährlichen Steuerrückerstattungen angelegt werden. Dann ist auch ein Vergleich mit 100,00 € Brutto mit jedem Anlageprodukt vergleichbar.

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  5. F. C. v. Seydlitz
    F. C. v. Seydlitz sagte:

    Habe ich die Berechnung richtig verstanden?
    Die Differenz zwischen allen Ausgaben des Versicherten (also die Prämien, ohne die staatlichen Zuschüsse!) und allen Einnahmen (also, das, was der Versicherte als Altersrente bis zum Alter von… ausgezahlt bekommt) ist die Basis für Berechnung des internen Zinsfußes der Anlage über die gesamte Laufzeit.
    Dieser kann positiv oder negativ sein.
    Bei dieser Berechnung spielt die Frage einer Wiederanlage von Steuerersparnissen keine Rolle.

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  6. Johannes
    Johannes sagte:

    Danke für die Berechnung. Ich habe es für mich auch mal nachgerechnet und bin zum Schluss gekommen, dass ich, wenn ich 80 werde, erhalte ich mehr raus, als ich eingezahlt habe. Wenn ich statt der Basisrente das Geld zu 3% anlege, lohnt sich die Basisrente erst, wenn ich mind. 93 Jahre alt werde. Allerdings habe ich auch vieles nicht berücksichtigt (Abgeltungssteuer, …) und meine Rechnung ist nicht besonders aussagekräftig. Aber es regt zum Nachdenken an. Ich stelle die Basisrente nun erst einmal auf beitragsfrei.

    Die Steuern bei der Rentenzahlung machen alles kaputt.

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  7. Christian
    Christian sagte:

    Danke für die anschauliche Berechnung. Deshalb sollte man einen rentenvertrag immer als Versicherung gegen das Risiko „langes leben“ ansehen und nicht als sparform.

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  8. Christoph
    Christoph sagte:

    Hallo Christian,
    das ist ein sehr interessanter Aspekt, daß man es eben wirklich als Versicherung ansieht und nicht als Sparform.
    Aber: unter diesem Gesichtspunkt ergibt es definitiv keinen Sinn, den Vertrag schon in der Ansparphase abzuschließen (womit Rürup völlig uninteressant wird).
    Allenfalls lohnt es sich, zu Beginn des Ruhestands über einen Rentenversicherungsvertrag (gegen Einmalbeitrag) nachzudenken. Aber selbst da bin ich skeptisch.
    Frage an Herrn Dr. Peterreins: was raten Sie Ihren Kunden, wie man die mögliche Langlebigkeit finanzieren kann, insbesondere unter dem Aspekt, daß ja keiner weiß, wie alt er wird?
    Von der Theorie her ist die Verrentung des Vermögens ja die sinnvollste Möglichkeit, denke ich. Nur weiß ich nicht, wie man damit umgehen soll, dass die Versicherungsgesellschaften einen dabei über den Tisch ziehen wollen.
    MfG Christoph Lauble

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    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Fakt ist, dass private Rentenversicherungen sehr häufig als eine Art Ansparform für den Vermögensaufbau beworben werden. Insbesondere dann, wenn es am Ende auch eine Kapitaloption gibt (nicht wie bei Rürup) und mit den steuerlichen Vorteilen geworben wird. Sehr häufig betonen die Versicherungsvertreter auch den Garantiezins und Überschussbeteiligungen, was auch wieder auf den Sparaspekt verweist. Rürup wird auch, meines Wissens, so gut wie nie mit dem Argument verkauft, ein guter Schutz gegen Langlebigkeit zu sein, sondern mit dem Argument der staatlichen Zuschüsse. Nach dem Motto: „Sei doch nicht so dumm und verzichte auf das staatliche Geschenk …“.

      Auf der anderen Seite ist es eine Tatsache, dass eine Rentenversicherung ein guter Schutz gegen das Risiko der Langlebigkeit ist. Nur dann sollte man sich, wie bei jedem versicherbaren Risiko die Frage stellen: Ist es für mich existenzbedrohend, dieses Risiko nicht zu versichern?

      Nehmen wir als Beispiel die Hausratversicherung. Für die meisten Menschen stellt es keine Gefährdung ihrer Existenz dar, wenn ihr Hausrat Schaden annimmt. In einem solchen Fall sollte man sich fragen, ob eine Hausratversicherung wirklich notwendig ist. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung hingegen gibt es keinen Zweifel, dass man das abschließen sollte.

      Und wenn man über Altersvorsorge nachdenkt, dann ist zunächst die wichtigste Frage: Wieviel Vermögen werde ich voraussichtlich im Rentenalter haben und wie lange werde ich davon leben können? Hat jemand im Alter ein sehr großes Vermögen, so wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Rentenversicherung brauchen, weil sein Langlebigkeitsrisiko durch das eigene Vermögen abgesichert ist.

      Ist das Vermögen aber eher klein im Rentenalter und ist es absehbar, dass das Vermögen, sagen wir, mit Kapitalverzehr nur bis zum 75. Lebensjahr reicht, so sollte man über eine Rentenversicherung nachdenken.

      Und in diesem Falle halte ich generell eine Rentenversicherung mit Einmalbetrag so spät wie möglich für die beste Option. Ein jahrelanges Ansparen in einen Rentenversicherungsvertrag ist – meiner Erfahrung nach – nur in den seltensten Fällen wirklich ratsam.

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  9. Christian
    Christian sagte:

    einen sinn hätte das ansparen im Zuge des versicherungsvertrages schon: die sicherung der aktuellen sterbetafel für die berechnung der monatlichen Rente. hab erst unlängst gelesen, dass die lebenserwartung jedes jahr um 3 Monate steigt. ob es wirklich sinn macht, hängt von der (unbekannten) Rendite der alternativveranlagung ab (wobei zugegeben nach obigen zahlen eine sparbuchverzinsung unter umständen schon reichen würde). beim rentenvertrag weiss ich, wieviel/wiewenig ich mit vertragsende an garantierter rente bekomme. ich handhabe es so, dass ich derzeit soviel in den rentenvertrag einzahle, wie ich von der Steuer absetzen kann (in Österreich) und bei bedarf würde ich die Einzahlungen gegen ende des Vertrages erhöhen.

    Antworten
    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Ich bezweifle, dass jedes Jahr die Lebenswertwartung um 3 Monate steigt. Das wäre ja in vier Jahren ein ganzes Jahr und in 40 Jahren 10 Jahre. Glauben Sie wirklich, dass die Lebenserwartung eines Mannes in 40 Jahren bei etwas unter 90 liegt? Sorry, das kann ich mir nicht vorstellen. Und wenn die Lebenserwartung tatsächlich so dramatisch steigen wird, dann wette ich, dass auch der Abschluss einer RV HEUTE nichts bringen wird. Denn selbstverständlich würden die Versicherungsgesellschaften ihre Leistungen so anpassen, dass sie nicht pleite gehen. Im Zweifel beginnt das große Nachkorrigieren. Und das mit der Garantierente ist ja schon in den meisten Fällen ein absolutes Minimum, das, wenn man bekommt, nach heutigem Stand deutlich die statistische Lebenserwartung überleben muss, damit sich das Ganze überhaupt lohnt.

      Antworten
  10. Tom
    Tom sagte:

    Ein wichtiger Aspekt haben aber Riester- und insbesondere für Freiberufler/Selbständige Rürupverträge:

    die Einzahlungen sind PFÄNDUNGSSICHER !

    Wie viele haben bei einer beruflichen Pleite auch zeitgleich ihre Lebens-/Rentenversicherung im Rahmen einer Insolvenz verloren!
    Also zumindest einen kleinen Teil der Sparleistungen würde ich in eine pfändungssicheren Sparvertrag stecken. Das kann neben dem Rürup-Rentenvertrag auch natürlich die (freiwillige) Einzahlung in die staatliche Rentenversicherung sein.
    Ob da die Rendite besser sein wird?

    Antworten
  11. Paul
    Paul sagte:

    Das sind ja tolle Hochrechnungen! Das macht doch Mut – also an alle, die einen Basisrentenvertrag abgeschlossen haben min. 90 Jahre durchhalten, dann Stimmen die Rentabilitäten 😉

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  12. Der Couponschneider
    Der Couponschneider sagte:

    Ich halte von diesen ganzen Leibrenten überhaupt nichts. Was sich die Politiker nur dabei denken, sowas zu fördern. Und wie dumm die Deutschen wie die Lemminge folgen. Nun gibt es ein ganzes Arsenal an Finanzinstrumenten:

    1) Staatliche Rente ist eine Leibrente
    2) Betriebsrenten sind Leibreinten
    3) Riesterrente ist in der Regel eine Leibrente
    4) Rüruprente ist eine Leibrente

    Wie kann man einem Bürger nur empfehlen, der staatlichen Zwangsrente eine zweite und dritte Leibrente beizufügen?

    Jahrelang wurde auch KLV gefördert. Das ist keine Leibrente, aber die KLV ist auch kein Sachvermögen, sondern nur ein Zahlversprechen. Und an allen Zahlversprechen nagt die Inflation. Und auch wenn man zur Zeit Deflation befürchtet, ist die Gefahr der Inflation sehr real und logisch. Wie wollen sich die Staaten denn entschulden? Die Politiker haben seit vierzig Jahren einen defizitären Haushalt nach dem anderen vorgelegt. Inflationsraten von 7 bis 10 % p.a. werden wir bestimmt noch erleben.

    Die beste Altersvorsorge ist Vermögensaufbau und das funtioniert am besten mit Unternehmensanteilen, sprich Aktien. Als Eigentum genießt es verfassungrechtlichen Schutz, es ist vererbbar, es schafft einen Cashflow in Form von Dividenden, es ist handelbar, wenn man mal einen größeren Batzen Geld brauchen sollten. Und sie sind schnell handelbar. Um Aktien zu verkaufen, reichen ein paar Mausklicks. Eine Immobilie zu veräußern, kostet Zeit und Nerven.

    Mit meinem Berufseintritt vor sechs Jahren kommt unweigerlich die Überlegung, was mit dem Geld zu machen ist. Und genau diese Überlegungen machte ich mir schon vor sechs Jahren und ich bin froh, dass ich wohl die richtige Entscheidung getroffen habe. Ich habe einen langen Anlegehorizont und mit Aktien habe ich Anteil am echten Produktivvermögen. Wer auf Staatanleihen basierende Produkte kauft, füttert nur faule Beamte durch.

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