Ein Anwaltsbrief von der Future Business KG aA

Ich habe vor kurzem über die Orderschuldverschreibungen der Future Business KG aA (Platzierung durch INFINUS) geschrieben. Und zwar auf diesem Weblog an dieser Stelle. Außerdem habe ich einen kurzen Beitrag auf meinem alten Weblog geschrieben mit dem Titel „Was ist von der Fubus Orderschuldverschreibung zu halten, die Infinus vertreibt?“ Auf diesen letzten Artikel hin hat der Leser „Alfred Karg“ einen Kommentar geschrieben.

Wegen dieses Kommentars von Herrn Karg habe ich nun ein Anwaltsschreiben erhalten, das die Future Business KG aA in Auftrag gegeben hat …

Der Rechtsanwalt Siegfired Bullin von der Kanzlei Bullin + Weißbach aus Dresden hat am 05.06.2012 einen Brief an mich geschrieben. Nachfolgend ein paar Auszüge daraus:

>>Sehr geehrter Herr Dr. Peterreins,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir unter Bezugnahme auf die beigefügte Vollmacht der Future Business KG aA, diesen vertreten durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter Jörg Biehl, Lene-Glatzer-Strasse 23, 01309 Dresden an.

Unserer Beauftragung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

In dem Internetauftritt, welcher unter der Domain geldanlage-finanz-blog.com erreichbar ist und für welchen Sie verantwortlich zeichnen, ist unter der Frage

„ Was ist von der Fubus Orderschuldverschreibung zu halten, die Infinus vertreibt? „

die Antwort einer Person, die sich als „alfred karg“ ausgibt und wie folgt ausführt:

„ ich habe gezeichnet und dazu Fragen und schreibe und schreibe und schreibe an die Firma, aber es gibt keine Antwort, ist das ähnlich einzuordnen wie die Debi-Select-Geschichte??“

Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft stellen wir hierzu Folgendes klar:

Die Future Business KG aA hat auf insgesamt 4 Schreiben des Herrn Alfred Karg mit insgesamt 3 Schreiben reagiert.

Zum Hintergrund:

Herr Alfred Karg hat selbst eine Orderschuldverschreibung bei der Future Business KG aA gezeichnet. Seit Januar 2012 versucht er die Schuldverschreibung, die von ihm bewusst mit einer festen Laufzeit von drei Jahren gezeichnet wurde, vertragswidrig aufzukündigen…

Aus rechtlicher Sicht ergibt sich hier folgende Betrachtungsweise:

Grundsätzlich sind Sie als Forumsbetreiber nicht verpflichtet, Beiträge auf ihre Richtigkeit bzw. inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Sobald Ihnen allerdings bekannt wird, dass ein Beitrag nicht der Wahrheit entspricht, sind Sie verpflichtet, diesen zu entfernen.

Die vorher zitierte Aussage des Alfred Karg vom 22.05.2012 „ und schreibe und schreibe an die Firma, aber es gibt keine Antwort“ entspricht nicht der Wahrheit. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Meinungsäußerung oder inhaltliche Sachverhaltsbewertung, es handelt sich hier vielmehr um eine unwahre Tatsachenbehauptung, so dass unserer Mandantschaft mindestens ein Anspruch auf Beseitigung dieser Tatsachenbehauptung zusteht.

Wir haben Sie deshalb namens und im Auftrag unserer Mandantschaft aufzufordern, aus dem Internetblog geldanlage-finanz-blog.com die Aussage des Alfred Karg vom 22.05.2012, er schreibe und schreibe an die Firma Future Business KG aA und es gäbe keine Antwort, zu entfernen.

Wir erlauben uns für eine entsprechende Erledigung, den

12.06.2012

vorzumerken. Wir weisen darauf hin, dass Sie sich ab diesem Zeitpunkt mit der Entfernung des vorgenannten Beitrags in Verzug befinden würden und so für den Fall auch die Kosten einer weiteren Inanspruchnahme unserer Kanzlei bezahlen müssten. Im Übrigen würde unsere Mandantschaft dann die Beseitigung der unwahren Tatsachenaussage auf dem Rechtsweg geltend machen.

Wir gehen davon aus, dass dies nicht erforderlich sein wird und verbleiben für heute

mit freundlichen Grüßen<<

Selbstverständlich habe ich den Kommentar von Herrn Karg geändert. Er hat zwar nach Darstellung des Anwaltsbrief immer wieder an die Future Business GK aA geschrieben. Letztere hat aber offenbar auch auf diese Anschreiben reagiert.

Ich selbst finde es interessant, dass die Future Business KG aA nicht direkt an mich schreibt, sondern einen Rechtsanwalt bemüht. Ich hätte mir einen anderen Stil  gewünscht. Denn eines ist klar: Dinge, die nicht der Wahrheit entsprechen, möchte ich nicht innerhalb meiner Weblogs veröffentlicht wissen. Ich habe schon im Zusammenhang mit den MIG-Fonds einem Kommentator nicht mehr gestattet, auf meinem Weblog Kommentare zu veröffentlichen. Denn es war offensichtlich, dass er nicht die Wahrheit schrieb.

 

 

 

6 Kommentare
    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Sehr geehrter Herr Lauble,
      nein, glücklicherweise nicht. Man bekommt natürlich erst einmal einen Schrecken, wenn man einen solchen Anwaltsbrief erhält. Deswegen finde ich es auch schade, dass die Future Business KG nicht auf andere Weise mit mir kommuniziert hat. Mir hätte es einen Schrecken erspart und die Firma wäre effizienter an dasselbe Ziel gekommen, den Kommentar entsprechend zu berichtigen.
      Gruß Hannes Peterreins

      Antworten
  1. Mirko Eikelmann
    Mirko Eikelmann sagte:

    Sehr geehrter Herr Peterreins,
    war Ihnen bewusst das der verfassende Anwalt des Schreibens der Aufsichtsratsvorsitzende der Pro Savus, der Nachfolgegesellschaft der Future Business KG, ist?

    MfG

    Antworten
  2. Sascha Wüllbier
    Sascha Wüllbier sagte:

    Herr Eikelmann hat Unrecht. Die Future Business KG hat keine Nachfolgegesellschaft.
    Die Prosavus ist die Nachfolgegesellschaft der Future Business Plus AG.

    Antworten
  3. Karl Friedrich
    Karl Friedrich sagte:

    Sehr geehrter Herr Dr. Peterreins, es dürfte Sie interessieren, dass die Polizei in Dresden, die Geschäftsräume der Infinus AG, Tochter der Future Business KG, seit heute Vormittag durchsucht und Akten und Luxus-PKW sichergestellt hat (Mitteilung von Radio Dresden). Auch vor dem Sitz der Future Business KG stehen mehrere Polizei-Fahrzeuge. Besagter RA ist gemäß der Webseiten der Firmen Aufsichtsratsvorsitzender der Infinius AG und der Future Business KG. Die Strukturen der Unternehmen kann man übrigens auf Seite 66 des im Internet veröffentlichten Finanzberichts 2012 ablesen.

    MfG
    Karl Friedrich

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert