Die Crux mit den erfolgsbahängigen Managementgebühren

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Quirin Bank Honorarberatung Gewinnbeteiligung

Quirin Bank Honorarberatung Gewinnbeteiligung

Heute habe ich in Der Welt einen interessanten Artikel gelesen. Titel: „Wie Fondssparer abgezockt werden“. (S. 15) Darin wird aur eine Studie des Anaylsehauses Scope verwiesen. Scope hat den Einfluss sogenannter erfolgsabhängigen Managementgebühren bei Investmentfonds untersucht.

Viele Anleger halten es nämlich für ein gute Idee, wenn ein Vermögensverwalter oder Fondsmanager erfolgsabhängig entlohnt wird. Nach dem Motto: Wenn er gut gearbeitet hat, dann soll er auch mehr verdienen. Viele Leute glauben, dass sich durch ein solches Honorierungsmodell der Vermögensverwalter/Fondsmanager dazu motiviert wird, sich besonders anzustrengen. So dass am Ende davon – so meint man – auch der Anleger einen Mehrwert hätte. Auch ein Preismodell der Quirinbank ist erfolgsabhängig („VV-Preismodell 1 mit Erfolgsbeteiligung„). Über die Quirinbank habe ich schon einmal hier geschrieben.

In diesem Weblog habe ich bereits darauf hingewiesen, dass ein solches Vergütungsmodell lange nicht so fair ist, wie es den Anschein hat. Siehe z.B. den Artikel „Teil 3: Wie man den richtigen Vermögensverwalter findet„.

Interessant ist nun, dass die Scope-Studie meine Bedenken gegen eine erfolgsabhägige Honorierung absolut bestätigt …

Nachfolgend ein paar Zitate aus dem Welt-Artikel:

„Erfolgsabhängige Gebühren klingen in den Ohren der Anleger fair: Wenn der Fondsmanager gut gearbeitet hat, soll er auch einen Teil des Gewinns als Belohnung kassieren – wenn nicht, dann nicht. Doch tatsächlich kann von einer fairen Behandlung der Anleger keine Rede sein. Im Gegentiel: Die auch als Performance-Fee bezeichnete Gebühr schadet dem Anleger, sie kostet ihm viel Rendite. Dies zeigt eine Auswertung des Analysehauses Scope …“

In dieser Studie wurden Investmentfonds in verschiedene Klassen eingeteilt, beispielsweise in

  • Alle Aktienfonds, alle Mischfonds, oder
  • Aktiefonds mit Schwerpunkt Europa,
  • Garantiefonds oder Mischfonds, etc.

Bei all diesen Klassen wurden immer die Renditen über die letzten drei Jahre untersucht, und zwar

  1. für Investmentfonds mit erfolgsabhängiger Gebühr
  2. für Investmentfonds ohne erfolgsabhängige Gebühr, und

Wie gesagt glauben viele Anleger, dass Fondsmanager/Vermögensverwalter dann besser motiviert sind und bessere Renditen erzielen, wenn sie am Erfolg beteiligt sind. So die Theorie. Danach jedenfalls müssten immer die Fonds mit erfolgsabhängiger Gebühr (1) besser abschneiden als diejeinigen ohne erfolgsabhängiger Gebühr (2).

Die Studie kommt hingegen zu der gegenteiligen Erkenntnis: dass nämlich in fast allen betrachteten Klassen über die letzten drei Jahre die Investmentfonds mit Gewinnbeteiligung schlechter abgeschnitten haben als diejenigen ohne Gewinnbeteiligung des Managements. Und das zum Teil sehr deutlich.

Nachfolend eine Auswahl der Überrenditen, die Fonds ohne erfolgsabhängige Honorierung in den letzten drei Jahren erbracht haben:

  • Rentenfonds insgesamt: +1,03 %
  • Aktienfonds insgesamt: +0,51 %
  • Mischfonds insgesamt: +2,73 %
  • Garantiefonds: +4,26 %
  • Aktien global: +2,15 %
  • Mischfonds global flexibel: + 1,45 %
  • Vermögensverwaltende Fonds ausgewogen: +2,68 %
  • Vermögensverwaltende Fonds flexibel; +4,42 %
  • Vermögensverwaltende Fonds offensiv: +2,53 %

Die einzige Ausnahme bilden europäische Aktienfonds. Hier hatten die Fonds mit Gewinnbeteiligung eine Überrendite von 0,41 % im Vergleich zu jenen Fonds ohne Gewinnbeteiligung.

Insgesamt aber eine ganz klare Aussage: Die Gewinnbeteiligung des Fondsmanagements führt zu einem schlechteren Ergebnis für die Anleger. Bzw. kluge Anleger meiden eine Management mit Gewinnbeteiligung.

Dies mag dem einen oder anderen überraschen. Recht besehen ist dieses Ergebnis aber nicht erstaunlich. Denn die Gewinnbeteiligung des Fondsmanagements/Vermögensverwalters hat offensichtliche Nachteile:

a) Das Management ist zwar an den Gewinnen beteiligt, aber nicht entsprechend an den Verlusten. Dies führt dazu, dass die Geldmanager einen Anreiz zu erhöhtem Risiko haben. Denn bei höherem Risiko steigt das zu erwartende eigene Honorar. Und angenehmerweise führen Verluste nicht zu erheblichen Honorar-Einbußen. Ein Manager, der eine Gewinnbeteiligung hat, wäre somit dumm, wenn er nicht über die Maßen ins Risiko ginge. Das muss aber nicht im Sinne des Anlegers sein.

b) Für den Fall, dass tatsächlich Gewinne erzielt werden, kostet die Beteiligung des Managements am Gewinn dem Anleger richtig viel Geld .

Letztlich überbewertet eine Gewinnbeteiligung die Fähigkeit eines Geldmanagers dazu – gegen den Markt – Gewinne zu erzielen. Sofern das tatsächlich einmal geschieht, sollte man so ehrlich sein und zugeben, dass das mehr mit Glück und Zufall zu tun hatte als mit Können. So ehrlich können aber Fondsmanager/Vermögensverwalter naturgemäß nicht sein, wenn sie ihrem Honorar eine erfolgsabhängige Komponente geben.

Im Welt-Artikel steht dann auch:

„Dass [die erfolgsabhängige Gebühr] die Fondsmanager zu besseren Leistungen motiviert, wird durch dieErgebnisse der Studie als Mär entlarvt. Sie zeigen aus Sicht von Scope-Analyset Sasa Perovic vielmehr wie dreist die Investmentgesellschaften vorgehen …Ganz nach dem Motto: Mit den Privatanlegern können sie es machen…“

Im Artikel wird noch ein weiteres Problem im Zusammenhang mit erfolgsabhängigen Gebühren genannt: Die Berechnung ist zumeist sehr komplex und intransparent. Ein normaler Anleger hat kaum eine Chance im allgemeinen nachzuvollziehen, wie die Gewinnbeteiligung tatsächlich berechnet wird.

Aus meiner Sicht ergibt das ein ganz eindeutiges Kriterium erstens für die Auswahl von Investmentfonds und zweitens für die Auswahl von Vermögensverwaltern:

  • Vermeiden Sie eine gewinnabhängige Honorierung!!!

Auch die Quirin Bank bietet ein Honorierungsmodell mit Gewinnbeteiligung an. Sie gibt vor, besonders fair zu sein. Nach dem Ergebnis dieser Studie muss sich die Quirin Bank die Frage stellen, ob sie wirktlich so fair ist, wie sie behauptet. Das erfolgsabhängige Preismodell ist jedenfalls letztlich nicht besonders fair.

5 Kommentare
    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Natürlich sind Vergangenheitsbetrachtungen immer etwas fragwürdig, insbesondere wenn sie nur 3 Jahre zurückreichen. Vom logischen Standpunkt aus darf man als nicht verallgemeinern. Wohl aber ist die Aussage: „Ein Fondsmanangement, das erfolgsabhängig entlohnt wird, liefert generell bessere Ergebnisse ab“ in jedem Fall widerlegt.

      Ferner habe ich schon immer den Standpunkt vertreter, dass eine erfolgsabhängige Honorierung von Fondsmanagern odern Vermögensverwaltern letztlich zum Schaden des Anlegers ist. Das scheint mir von der Sache ziemlich klar zu sein. Und zwar aus zwei Gründen: Erstens läuft eine erfolgsabhängiger Honorierung fast immer darauf hinaus, dass der Geldmanager mehr verdient als eine Fixhonorierung. Naja und das Honorar bezahlt ja der Kunde und schmälert seine Rendite. Zweites ist eine erfolgsabhängige Honorierung ein Anreiz für den Manager über die Maßen riskant anzulegen.

      Auch bei der Bezahlung von Bankmanagern ist die erfolgsabhängige Entlohnung in Folge der Finanzkrise in die Kritik gekommen. Was dort schlecht ist, warum sollte das plötzlich bei der Verwaltung von Vermögen gut sein?

      Es gibt übrigens noch weitere Untersuchungen zu dem Thema erfolgsabhängige Honórierung, die immer in etwas zum selben Ergebnis kommen: a) zu teuer, b) Anreiz zu überhöhten Risiken. Also nicht im Sinne des Anlegers. – Auch wenn es dem normalen Privatanleger ganz anders verkauft wird.

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  1. Bachmann,Andreas
    Bachmann,Andreas sagte:

    Die beiden genannten Nachteile einer erfolgsabhängigen Vergütungskomponente sind ja mal eindeutig und einleuchtend beschrieben. Vielen Dank für die klaren Worte! Hier besteht wirklich noch Aufklärungsbedarf für die Seite der Anleger.

    Dem Kunden scheint dies nämlich oftmals gar nicht so klar. Ihm wird eher suggeriert: „Wenn Du uns einen kleinen Teil des Gewinns denn wir für dich erzielen abgibst haben wir stärkeres Interesse daran dein Geld gewinnbringender zu verwalten“

    Den Blick auf die erhöhten Risiken, die dadurch nur allzu bereitwillig eingegangen werden, haben Anleger und/ oder Berater anscheinend nicht. Dabei könnte so eine Situtation doch durch eine Selbstbeteiligung am Fondsvermögen durch den Asset-Manager zwar nicht vermieden jedoch zumindest entschärft werden. Dann käme nämlich auch die Risikokomponente wieder stärker für den Fondsmanager bei den einzelnen Anlageentscheidungen innerhalb des Portfolios zum tragen.

    Ach und so „kleine Teile“ des Gewinns gibt man gar nicht ab 20% sind keine Seltenheit. Auch wenn Anleger via Hurdle Rate oder High Wartermark einen kleinen Freigewinn eingeräumt bekommen erleben Sie (a zu teuer und b Anreiz zu überhöhten Risiken) immer noch unverschämt viel Renditeschwund oder im schlimmsten Fall halt eine negative Rendite. Es gibt sogar Vergütungsmodelle die sich schon beim alleinigen Schlagen der Benchmark eine Erfolgsprämie zugestehen auch wenn das erwirtschaftete Ergebnis allein gesehen negativ ist.

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  2. Stephan Müller
    Stephan Müller sagte:

    Interessante Zusammenfassung.
    Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, dass jeder Anleger allein entscheiden muss, wem er sein Geld anvertraut. Jeder Anleger hat das Recht nachzufragen und sich in ein Thema einzuarbeiten. Und wenn uns die Finanzkrise doch eins gelehrt hat, dann nicht in ein Finanzinstrument zu investieren, dass wir nicht verstehen.

    Im Segment aktiv gemanagter Fonds gibt es eine Mehrzahl an Fonds, die nicht über längere Zeit ihre Benchmark schlagen – trotzdem ist darin Geld investiert. ETF wären im direkten Vergleich womöglich geeigneter – aber ist der einzelne ETF swap-basiert, teilrepliziert, optimiert oder vollrepliziert? Damit gehen wiederum andere Gefahren einher und so kostengünstig wie ausgezeichnet sind die ETF dann bei einer eingehenden Prüfung auch wieder nicht.

    Ein Blick auf ausgewählte Fonds – aber welcher Empfehlungsliste von welchem Berater sollte man hier wiederum das Vertrauen entgegenbringen – zeigt wiederum, dass sie ihre Performance-Gebühr wert sind; überdies die Anlagestrategie nicht mit einem ETF abgebildet werden kann oder es keine geeignete Benchmark gibt.

    Damit wird das gesamte Thema reichlich komplizierter und eine generelle Aussage oder etwas platter „alle Fondsmanager über einen Kamm zu scheren“ ist vermutlich nicht förderlich bei der Aufklärung der Anleger über das Anlageinstrument Investmentfonds.

    Schlussendlich wird die Studie vermutlich sauber erstellt worden und die Ergebnisse empirisch belegt sein. Die Schlussfolgerungen daraus sind meiner Meinung nach jedoch etwas zu verallgemeinernd.

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  3. Selber
    Selber sagte:

    Das Ergebnis bei Publikumsfonds ist erschreckend, überrascht aber nicht besonders.

    Es ist jedoch ein erheblicher Unterscheid, ob ich Performance-abhängige Gebühren in einem jederzeit offenen Publikumsfonds erhebe und abrechne oder in einem diskretionären Mandat einer Privatbank.

    Bei einem Mandat bei der Quirin Bank werden die Gebühren in Bezug auf mein Mandat gebucht und beziehen sich auf mein spezielles Portfolio. So eine Konstruktion funktioniert erheblich besser als in Publikumsfonds und findet sich häufig in der institutionellen Vermögensverwaltung. Bei den Profis werden die genauen Bemessungspunkte für die Fee exakt definiert und auf das Anlageziel zugeschnitten, auch der Zeitraum ist meist länger als ein Jahr gewählt. Ob das bei Quirin so ist, weiß ich nicht – wäre aber bemerkenswert.

    Beiden Methoden gemein ist jedoch das Fehlen der Downside. Denn die laufenden Gebühren wurden ja nicht etwa gesenkt, als die variable Fee eingeführt wurde – auf jeden Fall nicht bei den Publikumsfonds. Und es gibt keine Strafzahlung, wenn die Leistung nicht erbracht wurde – wie in fast jeder anderen Industrie üblich. Dies wäre mein Grund, lieber auf eine Performance-Fee zu verzichten.

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