Bewertung einer Rentenversicherung kombiniert mit einer BU

Ich habe vor ein paar Tagen auf diesem Weblog das Angebot gemacht, Altersvorsorge-Verträge einmal hier (natürlich anonymisiert) durchzurechnen. Unter anderem hat sich Herr N. gemeldet. Er ist 32 Jahre alt und hat vor vielen Jahren eine private Rentenversicherung abgeschlossen, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kombiniert ist.

Er zahlt derzeit 93,66 Euro in diese Versicherung monatlich ein. Hier die Angaben der Versicherungsgesellschaft:

  • Garantierte Kapitalauszahlung bei Ablauf der Vers. in 2040: 34.918 Euro (voraussichtlich 46.616 Euro),
  • für den Fall, dass ab 01.12.2012 freigestellt wird, werden in 2040 garantiert 5327 € gezahlt,
  • der aktuelle Rückkaufswert der Versicherung liegt bei 3.963 Euro.

Im Falle der Berufsunfähigkeit von Herrn N. ist eine BU-Rente von 1362 Euro versichert.

Die Frage ist nun, welche der drei Alternativen sich für Herrn N. am besten rechnen:

  1. Fortführung der Versicherung
  2. Beitragsfreistellung, Abschluss einer neuen BU-Versicherung und Abschluss eines anderen Sparplans
  3. Kündigung des Vertrags, Abschluss einer neuen BU-Versicherung, Anlage des erhaltenen Euro-Betrags und Abschluss eines anderen Sparplans.

Welcher dieser drei Alternativen ist für Herrn N. am besten?

Annahme: Herr N. kann eine andere BU-Versicherung abschließen

Die ganze Analyse steht und fällt damit, dass Herr N. überhaupt eine andere BU-Versicherung abschließen kann. Manchmal stoßen einem Menschen Dinge zu, die dazu führen, dass Versicherungsgesellschaften für diese Person keine BU-Versicherung abschließen will. Oder nur mit erhöhten Risikozuschlägen.

Ich gehhe im folgenden davon aus, dass Herr N. diese Möglichkeit offensteht. Dass er also nach Belieben einen anderen BU-Vertrag abschließen kann. Sollte das nicht der Fall sein, so müsste ich ihm dazu raten, den bisherigen Vertrag weiterzufürhen. Denn eine BU-Versicherung halte ich für sehr wichtig.

Ein Mann im Alter von Herrn N. und seiner Profession kann eine entsprechende BU-Versicherung erhalten für einen Monatsbeitrag von 27 Euro. In den derzeitigen Vertrag zahlt er monatlich 93,66 Euro ein, d.h. für den Beitrag für die Rentenversicherung kann man 66,66 Euro ansetzen (=93,66 – 27).

Barwerte

Der Zahlungsstrom bei einer Fortführung des bisherigen Vertraages ist also (wenn man das Ganze um die BU-Versicherung bereinigt):

  • 01.04.2012: -66,66 Euro
  • 01.05.2012: -66,66 Euro
  • 01.11.2040: -66,66 Euro
  • 01.12.2040: 34.918 Euro.

Entsprechend hat man einen Zahlungsstrom, wenn die Versicherung am 01.12.2012 beitragsfrei gestellt wird: Die längste Zeit, wird hier nichts weiter mehr eingezahlt, am Ende erhält Herr N. garantiert 5.327 Euro.

Für diese Zahlungsstöme kann man nun den sogenannten Barwert berechnen. Dazu muss man einen sogenannten Kalkulationszinsfuß annehmen. Ich rechne einmal mit 2%. Je nachdem, welcher Barwert am höchsten ist, diese Alternativ wird für Herrn N. die beste sein. Für einen Kalkualtionszinsfuß von 2% sehen die Barwerte der drei Möglichkeiten:

  1. Barwert der Fortführung: 2.281 Euro.
  2. Beitragsfreistellung:. 2.489 Euro.
  3. Kündigung: 3.963 Euro.

Was heißt das?

Fazit

Unter den Vorausseztungen,

  1. dass Herr N. eine entsprechende BU-Versicherung für 27 Euro monatlich abschließen kann,
  2. dass Herr N. eine Anlageform findet, bei der er 3.963 Euro für 2% p.a. netto anlegen kann und
  3. dass Herr N. einen Sparvertrag abschließen kann, der eine Rendite von 2% p.a. netto hat,

wird es sich für ihn lohnen, seinen bisherigen Vertrag zu kündigen und die oben geschilderte dritte Möglichkeit zu wählen.

Geht Herr N. sogar davon aus, dass er alternativ Renditen von 3% p.a. finden kann, so lohnt sich die Kündigung noch mehr. Die Fortführung lohnt sich nur, wenn er davon ausgeht, nirgendwo eine bessere Verzinsung als 1,5 % p.a. zu bekommen.

Man könnte am Schluss noch fragen, wie die Berechungen aussehen, wenn ich nicht von den garantierten Kapitalauszahlungen ausgehe, sondern von denen, die die Versicherung mit Überschussbeteiligungen in Aussicht stellt. Das kann ich natürlich prinzipiell machen. In dem konkreten Fall, hat mir Herr N. aber nur die voraussichtliche Kapitalauszahlung bei Fortführung der Versicherung mitgeteilt und nicht die entsprechende Zahl für die Beitragsfreistellung.

Außerdem rechne ich sowieso gerne immer erst einmal mit den garantierten Werten. Denn so kann man den Versicherungsvertrag am besten der anderen sicheren Alternative, nämlich Tagesgeld, gegenüberstellen. Im vorliegenden Fall hat der bisherige Vertrag jedenfalls klar gegen ein Ansparen auf einem schlichten Tagesgeldkonto verloren (sofern man davon ausgeht, dass man derzeit Tagesgeldzinsen von 2% nach Steuern bekommen kann).

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