Finanztest über Rürup-Verträge

Im Finanztest vom Dezember 2011 steht ein, wie ich meine, lesenswerter Artikel zum Thema Rürup-Verträge (aber den ich am Ende dieses Beitrags kritisiere). Ich analysiere für Kunden ja hin und wieder Rürup-Verträge. Bislang waren das immer nur klassische Rürup-Rentenversicherungen, auch Basisrenten genannt. Alles, was ich in diesem Bereich bisher überprüft habe, war nicht empfehlenswert, selbst wenn man die staatlichen Zulagen mit berücksichtigt.

Für mich selbst neu war, dass es neben klassischen Rürup-Rentenversicherungen auch folgendes gibt:

  • fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen
  • Rürup-Fondssparpläne.

Beim Rürup-Sparen erhält der Sparer massive Steuergeschenke vom Staat. Der Finanztest rechnet es auf Seite 20 vor. Hier wird das Beispiel eines 40-jährigen Selbständigen gebracht, der 6.000 Euro im Jahr in einen Rürup-Vertrag anspart und dafür eine Steuerersparnis von 1.815 Euro erhält. Das sind aus dem Stand ca. 30% Ertrag.

Viele meinen an diesem Punkt, dass man bei solch einer staatlichen Förderung nichts falsch machen könne. Welche Geldanlage bringt schon – staatlich garantiert – aus dem Stand 30% Rendite?

Tatsächlich sind viele Rürup-Verträge jedoch mit so massiven Nachteilen verbunden, dass es dennoch sinnvoller ist auf diese staatliche Förderung zu verzichten. Diese Nachteile sind:

  1. Die enormen Kosten, die mit Rürup-Verträgen verbunden sind. D.h.: Was nützt einem ein Steuervorteil von 1.815 Euro, wenn die mit dem Vertrag verbundenen Kosten bei 2.000 Euro liegen? Dann hat man unterm Strich  immer noch ein Minus von fast 200 Euro.
  2. Im Gegensatz zu Riester-Verträgen gibt es bei Rürzup keine Beitragsgarantie. Das heißt, dass der Gesetzgeber es gestattet hat, dass der Sparer am Ende mehr eingezahlt hat, als er herausbekommen wird .
  3. Die Rürup-Rente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden.
  4. Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Es gibt zwar Rürup-Verträge, bei denen eine Art Hinterbliebenenschutz mit eingebaut ist, dadurch werden sie aber als Ansparprodukt noch einmal deutlich teurer. Der Regelfall ist der, dass ein Berufstätiger lange in einen Rürup-Vertrag einzahlen kann, stirbt er dann aber vorzeitig, dann steht seine Familie komplett mit leeren Händen da.

Fondsgebundene Rürup-Verträge

Der Finanztest schreibt mit bezug auf fondsgebundene Rürup-Verträge:

„Wie unsere Beispielrechnungen … zeigen, sind damit Steuerersparnisse in der Ansparphase von zigtausen Euro drin. Das klingt gut. Trotzdem halten die Angebote auf den zweiten Blick nicht, was sie versprechen.“

Ich selbst habe mir, wie gesagt einen fondsgebundenen Rürup-Vertrag noch nie genauer angesehen. Deshalb habe ich es mit Interesse aufgenommen, dass der Finanztest diese Verträge eher kritisch sieht.

Rürup-Fondssparpläne

Dass es neben den klassischen Rürup-Rentenversicherungen auch Rürup-Fondssparpläne gibt, war mir, wie gesagt, bislang unbekannt. Wahrscheinlich dem Rest der Nation auch, denn bundesweit wurden derzeit nur ca. 5000 Rürup-Fondssparpläne verkauft (nach Angaben des Finanztest, S. 26).

An dieser Stelle möchte ich keine detaillierte Analyse dieser Sparform geben. Das mache ich vielleicht irgendwann einmal später. Für den interessierten Leser erwähne ich hier nur die Namen zweier Rürup-Fondssparpläne (ohne meine Hand dafür ins Feuer legen zu können, ob sie wirklich gut sind):

  • „DWS Basisrente Premium“
  • Deka Basisrente „Deka-Zielgarant“ und „Deka-Zielfonds“

Klassische Rürup-Rentenversicherung

Zum Schluss aber doch noch eine kleine Kritik an dem Finanztest-Artikel (ab Seite 20). Der Titel des Artikels lautet: „Rente für Wohlhabende“, Untertitel: „Rürup-Rente. Für gutverdienende Selbständige ist sie Steuerspramodell und Altersvorsorge in einem…“ Insgesamt ist der Finanztest-Artikel eher positiv gehalten, was klassische Rürup-Rentenversicherungen betrifft.

Dabei hätte der Finanztest nur sein eigenes Besipiel einmal gründlich durchrechnen müssen, um zu erkennen, dass Rürup-Versicherungen häufig nicht besonders attraktiv sind.

Der Finanztest gibt als Beispiel einen heute 40-jährigen Selbständigen, der jährlich 6.000 Euro in eine klassische Rürup-Rentenversicherung einzahlt. In 2011 bringt ihm das eine Steuerersparnis von 1815 Euro. Zahlt er bis zu seinem 65. Lebensjahr ein, so rechnet der Finanztest richtig, wird er insgesamt schätzungsweise 57.714 Euro an Steuern gespart haben.

Der Finanztest nimmt weiter an, dass er dann ab seinem 65. Lebensjahr eine Rürup-Rente in Höhe von 750 Euro monatlich erhält. Das sind dann im Jahr 9.000 Euro, von denen dann etwa 2.736 Euro an Steuern abgezogen werden müssen. All dies rechnet der Finanztest selbst korrekt aus.

Die entscheidende Frage am Ende ist aber doch: Lohnt sich dieser Vertrag für den Selbständigen unterm Strich? Er zahlt lange Zeit ein, wird Steuervorteile haben und bekommt schließlich etwas monatlich ausbezahlt, wie aber ist die Rendite des Ganzen?

Diese Frage lässt der Finanztest seltsamerweise unbeantwortet. Klar ist nämlich: Je früher der Mann stirbt, umso weniger wird sich der Rürup-Vertrag für ihn gelohnt haben. Daher habe ich exakt die Zahlen aus dem Finanztest-Beispiel genommen und bin zu folgenden Ergebnissen gekommen. Dabei ist wichtig zu bemerken, dass ein heute 40-jähriger Mann nach der Sterbetafel erwarten darf, 77 Jahre alt zu werden.

  • Stirbt der Mann aber bereits mit 72 Jahren, so wird der Rürup-Vertrag für ihn unterm Strich (samt allen staatlichen Förderungen) eine Rendite von -3,74% gebracht haben.
  • Stirbt der Mann mit 77, so wird der Rürup-Vertrag für ihn unterm Strich eine Rendite von -0,65% gebracht haben. Er hat also mehr eingezahlt, als er, selbst mit Berücksichtung der staatlichen Zuschüsse, herausbekommen wird.
  • Wir der Mann 80, so hat sein Rürup-Vertrag immerhin eine Rendite von 0,39%. Das ist aber immer noch deutlich schlechter im Vergleich zu der Rendite, die ein (nicht staatlich gefördertes) simples Tagesgeldkonto bringt.
  • Wird der Mann 85 Jahre alt (also 8 Jahre älter als seine Lebenserwartung ist), so wird sich der genannte Rürup-Vertrag für ihn mit 1,52% p.a. gelohnt haben.

Ehrlich gesagt, wundert mich angesichts dieser Renditezahlen, die tendenziell positiv gehaltene Berichterstattung des Finanztest über Rürup-Sparen.

Sehr häufig, wenn ich Rürup-Verträge analysiere komme ich zu diesem Ergebnis: Ein schlichtes, nicht-staatlich gefördertes Tagesgeldkonto rentiert sich in der Regel mehr als Rürup – und man hat den großen Vorteil, erstens jederzeit an sein Geld heranzukommen und zweitens, dass im Falle des vorzeitigen Todes die Familie noch etwas von dem Angesparten hat. Bei Rürup hingegen ist das Geld wie weggesperrt und die Nachkommen bekommen normalerweise gar nichts.

Übrigens ist der Wikipedia-Artikel zum Thema „Basisrente“ auch sehr hilfreich, wenn man sich für dieses Thema interessiert: Link dorthin.

16 Kommentare
    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Ich habe mit einem Steuersatz von 42% während der Ansparphase gerechnet. Und während der Rentenbezugsphase mit einem Steuersatz von 32%.

      Nehme ich beispielsweise 10% Steuersatz für die Rentenbezugsphase an, so kommen folgende Renditen heraus:
      * Erreichtes Lebensalter: 72 => -2,10%
      * Erreichtes Lebensalter: 77 (=Lebenserwartung) => 0,70%
      * Erreichtes Lebensalter: 85 => 2,64%

      Irgendwie auch nicht der Hit, möchte ich meinen.

      Antworten
  1. Oliver
    Oliver sagte:

    In der Tat, Geldvernichtung kann man auch attraktiver betreiben. Wenn man die heutige Forderung der CSU nach einer Zwangsabsicherung für Selbständige liest, kann sich die Versicherungswirtschaft mal wieder Hoffnung machen …

    Guten Rutsch!

    Antworten
  2. Bernhard
    Bernhard sagte:

    Herr Dr. Peterreins,

    eine Rürup-Rente kann man auch wie folgt bewerten:

    a) sie gibt dem bezugsberechtigten Mann ein „gewisses“ Zubrot im Alter (z.B. ab 60 Jahre)
    b) sie wird dann zum Hit, wenn die Frau des Bezugsberechtigten jung und gesund ist und deutlich länger lebt 🙂

    Viele Grüße
    Bernhard

    Antworten
  3. Christoph Lauble
    Christoph Lauble sagte:

    Hallo Herr Dr. Peterreins,
    Sie schreiben „Alles, was ich in diesem Bereich bisher überprüft habe, war nicht empfehlenswert…“.
    An dieser Stelle würde mich interessieren, was genau Sie darunter verstehen. Daß sich der Abschluß dieser Verträge nicht gelohnt haben soll, ist dabei natürlich schonmal offensichtlich.
    Was ich gerne wissen würde ist, welche Handlung Sie Ihren Kunden in der Regel empfehlen: sollen die abgeschlossenen Verträge tatsächlich beitragsfrei gestellt werden, oder gibt es auch Situationen, wo Sie Ihren Kunden raten, den begonnenen Vertrag weiterzuführen? Und falls beides vorkommt, können Sie über den Daumen geschätzt sagen, wie häufig Sie zur Weiterführung versus Beitragsfreistellung geraten haben (und vielleicht wie sich das auf Selbständige versus Arbeitnehmer aufteilt)?
    Vielen Dank – und an dieser Stelle (dies ist mein erster Kommentar) ein großes Lob für Ihren Blog. Ich habe auf diesen Seiten schon viel gelernt!
    MfG Christoph Lauble

    Antworten
    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      In der Regel rate ich nicht zur Kündigung, sondern zur Beitragsfreistellung. Das ist meistens das Beste. In der konkreten Beratung mache ich es aber immer so, dass ich dem Kunden die drei Alternativen aufzeige:
      a) Weiterführung des Vertrages
      b) Beitragsfreistellung
      c) Kündigung des Vertrages.
      Die genannten Möglichkeiten bewerte ich mit der Barwertmethode. Dann kommt beispielsweise heraus:

      Angenommen ein Kalkulationszinsfuß von 3%, dann ist (beispielsweise)
      a) der Bawert der Fortführung -3000 Euro
      b) der Barwert der Beitragsfreistellung + 7000 Euro
      c) der Barwert der Kündigung + 1000 Euro.

      Sehr wesentlich geht hier der angenommene Kalkulationszinsfuß ein. Und das entspricht der Annahme, welche Rendite ein alternativer Sparplan bringen wird. Diese Annahme muss letztlich der Kunde selbst treffen, denn der Kunde steht vor der Wahl, ob er ganz risikofrei in Festgeld/Tagesgeld anlegen möchte oder in Aktienfondssparpläne, bei denen man (wegen des erhöhten Risikos) eine höhere Renditeerwartung haben kann.

      Ein risikoaverser Kunde wird mich also bitten, ihm die Barwerte zu einem Kalkulationszins von 2% zu berechnen, ein risikofreudiger Kunde vielleicht mit einem Kalkulationszins von 6%. Je nachdem kommen andere Barwerte heraus, und je nachdem ist eine andere Entscheidung ratenswert.

      Letztlich besteht meine Beratung darin, dass ich dem Kunden eine klare Entscheidungsgrundlage herausarbeite. Dei Entscheidung muss er/sie dann selbst treffen. Ich wiederum sehe es ziemlich emotionslos, welche Entscheidung der Kunde trifft.

      Antworten
  4. Christoph Lauble
    Christoph Lauble sagte:

    Hallo,
    vielen Dank für die sehr interessante Antwort!
    Darf ich nochmals nachfragen, ob Sie zur Berechnung der Barwerte nur die garantierten Auszahlungen verwenden? Oder nehmen Sie die prognostizierten (nicht garantierten) Beträge?
    MfG Christoph Lauble
    PS: „kündigen“ kommt bei Rürup-Verträgen so weit ich das verstehe ja sowieso nicht in Frage, oder?

    Antworten
    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Ich berechne die Barwerte in der Regel für
      1) die garantierten Auszahlungen
      2) die vom Versicherungsunternehmen in Aussicht gestellten Auszahlungen (mit voraussichtlichen Überschussbeteiligungen)
      3) die arithmethisch gemittelten Auszahlungen.

      Am Interessantesten ist aber 1). Denn diese Zahl kann man dann direkt mit Tagesgeld vergleichen. Das wäre ja die Alternative zu „ganz sicher“. Fast immer kommt hier heraus, dass das, was die Versicherungsunternehmen als „ganz sicher“ versprechen, schlechter ist, als würde der Anleger auf ein Tagesgeldkonto ansparen – auch wenn man alle steuerlichen Vorteile oder staatlichen Zuwendungen mitberücksichtigt.

      Antworten
  5. Christoph Lauble
    Christoph Lauble sagte:

    Hallo,
    vielen Dank für die nochmalige Antwort! Hat mir sehr geholfen.

    Eine Bemerkung möchte ich noch hinzufügen: den Vergleich der garantierten Rente mit Tagesgeld finde ich nicht ganz fair, weil es bei der Rente zusätzlich zur Garantie ja schon noch eine kleine Gewinnchance gibt. Beim Tagesgeld gibt es die nicht. Man müsste die garantierte Rente vielleicht mit dem Tagesgeld-Resultat einer Kombination von 96% Tagesgeld plus 4% Aktienfonds vergleichen (die 4% sind jetzt willkürlich gewählt und sollen nur stellvertretend für „kleiner Anteil“ stehen). Dann könnte man Garantie mit Garantie vergleichen und hätte bei beiden Varianten noch eine kleine zusätzliche Gewinnchance. Das dürfte fairer sein; aber vermutlich doch wieder sehr nahe an „Ihrem“ Ergebnis des Vergleichs mit 100% Tagesgeld liegen.

    Das nur Meine ergänzende Meinung. Widerspruch?

    Unabhängig davon, wie gesagt: vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten!
    MfG Christoph Lauble

    Antworten
    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Naja, es ist halt so, die Versicherungsunternehmen werben mit einer „Garantieverzinsung“ von 1,75%. Das sieht ja sehr nach Tagesgeldverzinsung aus. Dementsprechend überrascht sind fast alle Lebenversicherungs- oder RV-Inhaber, mit denen ich bisher zu tun hatte, wenn bei den garantierten Leistungen am Ende eben deutlich weniger als 1,75% herauskommt. Viele meinen, mit eine LV/RV eine ganz sichere Geldanlage zu haben. Dann sollte diese Geldanlage auch den Vergleich zum Tagesgeld aushalten.

      Antworten
  6. Hans Jürgen
    Hans Jürgen sagte:

    Der Tread ruht schon einige Zeit. Ich versuche es trotzdem.

    Gibt es für einen Rürup-Rentversicherungsvertrag keinen ungezillmerten Tarif?

    Das müsste doch die Rendite deutlich erhöhen, oder?

    Danke für eine Antwort.

    Antworten
    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Es gibt auch Tarife für Honorarberater. Die müssten ungeillmert sein. Dennoch würde ich hier nicht voreilig schließen: Honorarberater-Tarif, also besser. Auch hier sollte man sich die Sache sehr gründlich ansehen und sehr genau rechnen. Leider schauen die meisten bei Rürup-Verträgen nur darauf, was sie an Steuern sparen können, nicht aber darauf was ganze am Ende unterm Strich dabei rauskommt. Und da erlebt man oft genug eine böse Überraschung. Und selbst Honorarberater-Tarifen würde ich zunächst einmal nicht trauen.
      Gruß Hannes Peterreins

      Antworten
  7. Ulf Cihak
    Ulf Cihak sagte:

    Herr Dr. Peterreins,
    erst mal danke für Ihre sehr interessanten Ausführungen.
    Könnten Sie etwas zu folgendem (meinem) Spezialfall sagen ?
    – bereits 65 Jahre alt, Ehepaar
    – Plan, Rürup-Fondsrente (Bisex Canada Life GIR) von 40.000.- gegen Einmalbeitrag noch in diesem Jahr abzuschließen
    – in diesem Kalenderjahr fällt eine höhere Steuerlast an
    Meines Erachtens müßte sich hier die Steuerersparnis doch rechnen, stimmts ?
    Danke im voraus
    Ulf Cihak

    Antworten
    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Bitte sagen Sie mir, welche Rente Sie ab wann garantiert erhalten werden. Plus voraussichtlichen persönlichen Steuersatz in der Rentenbezugsphase. Dann werde ich Ihnen die Sache durchrechnen können. Leider hören viele auf zu rechnen, wenn sie beim Steuervorteil angelangt sind. Nur was bringt es wenn man für einen Steuervorteil von (sagen wir mal) 10.000 Euro 20.000 Euro (gut versteckte)Gebühren zahlen muss?

      Antworten
  8. Der Couponschneider
    Der Couponschneider sagte:

    Man muss nicht einmal rechnen können, um die Sinnlosigkeit der Rüruprente zu erkennen. Warum brauchen Selbständige überhaupt eine Rente, die irgendwann mit Mitte 60 ausbezahlt werden? Selbständige haben keine Arbeitgeber, die in den Vertrag geschrieben haben, dass der Arbeitsvertrag mit Eintritt des Renteneintrittsalters beendet ist. Es gibt keine Kunden, die dem Selbständigen die Verträge aufkündigen, weil dieser zu alt ist. Natürlich sollte ein Selbständiger gegen die eigene Altersschwäche vorsorgen, aber das kann er nicht mit den Rezepten der abhängig Beschäftigten machen.

    Außerdem ist so eine Rentenversicherung zuallererst eine Verbindlichkeit. Das vergessen viele. Meiner Meinung nach vernebelt die Sicht aufs Steuersparen den Verstand und die Leute schließen diese Verträge ab wie blöde. Publikationen wie Finanztest sehe ich auch sehr kritisch, weil sie nur Top 10 von gleicher Finanzprodukte verschiedener Anbieter miteinander vergleichen, keinerlei Aufklärung aber bieten, wie sinnvoll überhaupt so ein Versicherungkonstrukt ist. Und ich habe mir geschworen, niemals solche Verbindlichkeiten einzugehen. Bis zur Rente dauert es Jahrzehnte, es kann so viel passieren. Man könnte seine Traumfrau kennenlernen und mit der ein Haus kaufen wollen. Dann kommt man sein Geld nicht. Dann verzinsen sich 20000 € im Riester- oder Rürupvertrag mit 2 % pro Jahr, während man gleichzeitig ein Darlehen mit 5 % Zinsen tilgt.

    Als ich vor vier Jahren bei meiner jetzigen Firma anfing, wurde auch diese Finanztest-Postille herumgereicht. Ich weiß zumindest von einem, dass er auf meinem Rat hin keine Riesterrente abgeschlossen hat. Natürlich wurde davon geschwärmt, Steuern zu sparen.

    Antworten
  9. Jannik
    Jannik sagte:

    Ich kann mich meinem Vorredner nicht so richtig anschließen. Aus meiner Sicht gibt es definitiv Konstellationen wo sich die Rürup-Rente lohnt. Das sollte man aber im Einzelfall prüfen. Das grundsätzlich so zu beurteilen halte ich für übereilt…

    Antworten

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