Beratungsprotokoll: Viel Bürokratie, wenig Nutzen

Wir erinnern uns: Noch bis in den Sommer 2008 empfahl so mancher Bankberater Lehman-Zertifikate. Die Investmentbank Lehman Bothers war dann ein paar Monate später zahlungsunfähig und viele Anleger bekamen einen Schreck, was sie da im Depot hatten. Der Aufschrei war groß – mit großem Widerhall in der Presse. Und auch die Politik zeigte sich entsetzt.

Die Schuldigen waren schnell gefunden: Wie konnte ein Anlageberater denn überhaupt so etwas wie Lehman-Zertifikate empfehlen? – Die Bankberater hätten wissentlich (und wahrscheinlich auch böswillig) die damit verbundenen hohen Risiken verschwiegen. So hieß es von allen möglichen Seiten.

Und je lauter geschrien wird, umso mehr fühlt sich die Politik dazu berufen zu handeln. Niemand soll sagen, dass unsere Politiker nicht aktiv wären. Nein, es werden sofort Maßnahmen ergriffen. Ein entsprechendes Gesetz, um solche (wie man meinte) Fehlberatungen im Zusammenhang mit den Lehman-Zertifikaten zu vermeiden, wurde in Windeseile durchgepeitscht. Ein Hoch auf den Aktivismus!

Heute reibt sich so mancher die Augen und hält es nicht für möglich, was das Ergebnis ist: Die Protokollierungspflicht von Anlageberaungsgesprächen…

Der Fehler bei den Lehman-Zertifikaten

Aber zuächst noch einmal ein Schritt zurück. Was war denn genau der Fehler, den damals Bankberater begingen als sie Lehman-Zertifikate empfahlen.

Jeder, der regelmäßig meine Weblog-Beiträge liest, weiß, dass ich nicht besonders gut auf das System der heutigen Bankberatung zu sprechen bin. Aber man muss auch gerecht sein. Kein Bankberater konnte im Sommer 2008 ahnen, dass Lehman ein paar Monate später pleite wäre. Das ist nicht das Problem.

Das Problem und die Falschberatung beginnt vielmehr in folgenden Punkten:

  1. Hat der Berater tatsächlich auf solche Risiken wie das Emittentenrisiko aufmerksam gemacht?
  2. Hat der Berater in Kauf genommen, dass ein Anleger zu viel Geld einem einzigen Emittenten anvertraut, also dass das Prinzip der Risikodiversifikation missachtet wird? (Ich habe von Fällen gehört, dass ein Rentner im Prinzip seine ganzen Ersparnisse in ein Lehman-Zertifikat gesteckt hat).
  3. Jeder Anleger verfolgt ja mit seiner Geldanlage bestimmte Anlageziele. War es für den Käufer eines Lehman-Zertifikats zur Erreichung seiner Anlageziele tatsächlich notwendig entsprechend hohe Zielrenditen anzustreben, die natürlich mit entsprechenden Risiken verbunden sind?

Das Beratungsprotokoll

Das Problembei einer Falschberatung aus juristischer Sicht ist ja immer: Wie kann man eine Falschberatung hieb- und stichfest beweisen? Wie kann man beweisen, dass der Bankberater A damals im Sommer 2008 seinen Kunden B nicht hinreichend über das Emittentenrisiko aufgeklärt hat, das mit einem Lehman-Zertifikat verbunden ist? Vielleicht hat er es ja getan, aber der Kunde hat es vergessen? Oder umgekehrt: Er hat es nicht getan, behauptet aber heute, es getan zu haben.

Um hier die Beweisführung im Falle des Falles zu erleichtern, hat der Gesetzgeber zwei Punkte festgelegt:

  1. Protokollierungspflicht: Jede Anlageberatung MUSS protokolliert werden.
  2. Umkehrung der Beweislast: Wenn jemand eines Vergehens beschuldigt wird, dann ist es juristischer Standard, dass der Kläger die Beweise für die Schuld des angeklagten liefern muss. Und der Richter entscheidet im Zweifel für den Angeklagten. Ab Januar 2009 muss umgekehrt ein Anlageberater beweisen können, dass er nicht falsch beraten hat. Wenn er kein vollständiges Protokoll vorweisen kann, wird im Zweifel gegen den Angeklagten entschieden. Der Richter soll davon ausgehen: Was nicht im Protokoll steht, wurde auch nicht besprochen.

 Außerdem hat der Gesetzgeber genau festgelegt, was mindestens in ein gutes Beratungsgespräch gehören muss (seiner Meinung nach). Und das ist:

  • Der Berater muss über die Erfahrungen und Kenntnisse informiert sein, die ein Kunde mit Wertpapiergeschäften bereits hat.
  • Der Berater muss die persönlichen und  finanziellen Verhältnisse seines Kunden kennen.
  • Der Berater muss den Kunden nach seinen wichtigsten Anliegen bei der Geldanlage fragen (z.B. „Sicherheit“, „schnelle Liquidierbarkeit“ oder „hohe Renditen“)
  • Der Berater muss seinen Kunden seine eventuell verschiedenen Anliegen priorisieren lassen. („Was ist Ihnen wichtiger Sicherheit oder hohe Renditen?“)
  • Der Berater muss den Kunden möglichst umfassend über die empfohlenen Anlageprodukte aufklären (natürlich insbesondere über die Risiken).
  • Der Anlageberater muss dem Kunden die genauen Gründe angeben, warum er dem Kunden in seiner speziellen Situation zu den genannten Anlageprodukten rät.

Das Interessante an dieser Stelle ist folgendes. Vielleicht hat der eine oder andere Kunde ja ganz andere Anforderungen daran, was er sich unter einer guten Anlageberaung vorstellt.

Ein Beispiel aus der Praxis

Nehmen wir beispielsweise einen Kunden X an, der einfach einen schnellen Tipp will, ob für ihn der Kauf eines bestimmten Discountzertifikats eine gute Idee wäre. Mit dieser Frage, sagen wir einmal, ruft er seinen Bankberater Y an, den er bereits seit 10 Jahren kennt.

Der Bankberater Y muss dann heute sagen: „Lieber Herr Y, ich würde Ihnen ja gerne bei dieser Frage gerne weiterhelfen. Aber seit Januar 2010 haben sich die rechtlichen Umstände verändert. Ich muss Sie zunächst über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapiergeschäft befragen.“ – Herr X: „Aber Sie kennen mich doch schon seit 10 Jahren und ich mache alle meine Wertpapiergeschäfte über Sie. Was wollen Sie denn da noch von mir wissen?“

Danach muss Y ihn über seine aktuellen genauen finanziellen Verhätlnisse befrage, danach seine Anliegen bei der Geldanlage und deren Priorisierung. Und wenn Herr X dann noch nicht entnervt das Telefonat beendet hat, dann muss er ihn möglichst vollständig über alle Risiken dieses Discountzertifikats aufklären.

Nehmen wir nun weiter an, dass Herr X das alles mit sich hat machen lassenund am Schluss der Berater Y sagt: „OK, also ich rate Ihnen zum Kauf dieses Zertifikats“. Und nehmen wir weiter an, dass Herr X jetzt sagt: „Sehr gut warum nicht gleich so. Also bitte ordern Sie für mich so und so viel Stück dieses Zertifikats.“ – Dann wäre der Berater Y des Wahnsinns, wenn er diese Order von Herrn X tatsächlich ausfürhen würde.

DENN: Er hat ja Herrn X das Beratungsprotokoll noch nicht ausgehändigt.

Würde er die Order ausführen und das Zertifikat würde innerhalb von ein paar Tagen einen größeren Verlust erleiden, dann könnte Herr X – so ist die Rechtslage – ohne Weiteres auf die Rückabwicklung des Geschäfts bestehen. Denn selbst wenn er das Beratungsprotokoll von Herrn Y per Post nachträglich zugeschickt bekommt, könnte er noch innerhalb einer Woche behaupten, dass falsch protokolliert wurde und er über dies oder jenes nicht so aufgeklärt wurde, wie es im Protokoll steht. Also könnte er auf die Rückabwicklung bestehen.

Anders formuliert: Nach einem telefonischen Beratungsgespräch kann Herr X eine Woche lang auf Kosten der Bank spekulieren.

Berater Y wird also sagen müssen: „Lieber Herr X. Ich freue mich dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und dass Sie sich zum Kauf dieses Wertpapiers entschlossen haben. Ich schicke Ihnen jetzt das Beratungsprotokoll zu. Und dann nach einer Woche kann ich für Sie das Geschäft ausführen.“ Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird Herr X jetzt komplett seie Nerven verlieren. Er hat sich jetzt eine Stunde beraten lassen für einen einfachen Wertpapier-Tipp, und jetzt darf er noch nicht einmal sofort eine Order aufgeben?

Ja, so hat das unser  Gesetzgeber in einer grenzenlosen Weiheit vorgesehen.

Der Bankberater hat nur die Wahl zwischen einem verärgerten Kunden und einem hohen Haftungsrisiko. Oder vielleicht die dritte Möglichkeit: dass der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls bestätigt.

Aber – nur nebenbei – selbst hier hat der Gesetzgeber einige Hürden eingebaut.

Verbessern die gesetzlichen Vorgaben die Beratungsqualität?

Der Gesetzgeber hat ohne Frage ein Monstrum an gesetzlichen Vorderung und haftungsrechtlichen Fallstricken geschaffen. Nur die entscheidende Frage ist doch: Wird dadurch die Beratungsqualität verbessert? Das wäre doch der eigentliche Sinn der ganzen Aktion gewesen.

Die Frage lässt sich definitiv verneinen. Viele Ideen und Anforderungen sind natürlich gut gemeint. In der Praxis dienen sie nur dazu, das Leben schwerer (und zwar viel schwerer) zu machen, ohne erkennbaren Nutzen für den Anleger.

Gerade im Gegenteil. Clevere und systematische Falschberater werden natürlich darauf achten, lückenlose und perfekte Protokolle auszuhändigen. Sie werden dann im Falle eines Rechtsstreits sogar besser dastehen als vorher.

Das Problem ist und bleibt: Schlechte Anlageberatung wird es vorher wie nachher geben. Leider kommt ein Kunde nicht umhin, an irgendeiner Stelle seinem Berater zu vertrauen. Die große Frage ist, wie man als Kunde erkennen kann, ob es sich um einen guten, vertrauenswürdigen Berater handelt oder nicht. Diese Frage kann einem kein Gesetzgeber beantworten. Gute Finanz- und Anlageberatung kann man nicht gesetzlich verordnen. Alle Versuche in diese Richtung führen vor allem zu einem: einem Wust an nutzloser Bürokratie.

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7 Kommentare
  1. Manfred
    Manfred sagte:

    Zum Thema Bankberatung:
    Kunden sollten dem Bankberater nicht blind vertrauen. Diese unterliegen schließlich einem Interessenkonflikt, weil sie für ihre Bank möglichst viel verkaufen sollen.
    Es ist sicher immer gut, nicht alleine zur Bankberatung zu gehen, sondern immer jemand Bekanntes oder Verwandtes mitzunehmen. Denn der Bankberater wird sicherlich auch vorsichtiger vorgehen, wenn er sieht, dass man einen (potentiellen) Zeugen dabei hat.

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  2. Manfred
    Manfred sagte:

    Ich habe noch eine Anmerkung zum Thema „Emittentenrisiko bei Zertifikaten“: Ich habe den Verdacht, dass Zertifikate – Emittenten ihr eigenes Emittentenrisiko nicht in den Zertifikatepreis mit einpreisen.
    Die Emittenten legen den Preis ihrer Zertifikate ja selber fest. Und warum sollten sie dann auf Rendite verzichten, indem sie den Preis senken und somit die mögliche Rendite des Zertifikatekäufers erhöhen, wenn es nicht unbedingt sein muß?

    Demgegenüber wird bei Anleihen immer das Emittentenrisiko vom Markt mit eingepreist. Man sieht das gerade sehr schön bei griechischen Staatsanleihen, wo die 10- jährigen Papiere eine Rendite von ca. 6 % abwerfen, gegenüber ca. 3 % bei deutschen 10- jährigen Bundesanleihen. Bei Zertifikaten gibt es aber keinen Markt, wo Angebot und Nachfrage aufeinandertreffen, sondern die Emittenten stellen die Kurse selber.
    Die Preise werden vermutlich so gestellt, als gäbe es kein Pleiterisiko des emittierenden Instituts.
    Sollte das stimmen, sieht man hieran, dass nicht nur die Anleger (also die Bankkunden) gierig sind, wie es ihnen immer von den Banken vorgeworfen wird, sondern auch die Banken selber.

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    • peterreins
      peterreins sagte:

      Sehr geehrter „Manfred“,
      was Sie hier über Zertifikate schreiben stimmt nicht. Zertifikate kann man natürlich (1) über den Emittenten kaufen und verkaufen. Man kann aber(2) fast alle Zertifikate auch an der Stuttgarter und Frankfurter Börse handeln. Natürlich beeinflussen sich (1) und (2) wechelweise. Es kommt auch darauf an, welche Handelsvolumina an den genannten Börsen umgehen. Klar ist, dass sehr spezielle Zertifikate (z.B. irgendein Express-Zertifikat auf einen speziellen Aktienbasket) nur sehr wenig oder gar nicht gehandelt werden. Daher sollte man als Zertifikate-Käufe auch auf solche Dinge achten wie Markttiefe. Je einfacher ein Zertifikat (z.B. Discount- oder Index-Zertfifikate) um so eher findet auch tatsächlich ein Handel statt.

      Und es stimmt auch nicht, dass sich das Emittentenrisiko nicht in den Zertifikaten widerspiegeln würde. Beispielsweise gerade in der kritischen Zeit im Herbst 2008 konnte man das sehr gut sehen. Wenn man zwei Discountzertifikate hatte mit exakt derselben Spezifikation (gleiche Laufzeit, gleicher Basiswert, gleicher Strike, etc.) aber das eine von Merrill Lynch emittiert, das andere von der Deutschen Bank, dann konnte man damals bei Merrill Lynch sehr deutliche Abschläte sehen. Wirklich sehr deutliche.

      Bei Zertifikaten sollte man wirklich vor allem darauf achten, dass sie nicht zu komplex sind. OK finde ich Index-Zertifikate und Discountzertifikate (möglichst auf Indizes). Nicht OK finde ich:
      Bonuszertifikate, Expresszertifikate, fast alle Basket-Zertifikate, Turbo-Zertifikate, fast alle Garantie-Zertifikate.

      Man darf aber die Anlageklasse Zertifikate nicht als gnazes verteufeln. Das ist auch nicht korrekt. Das ist ähnlich wie mit den Pilzen. Es gibt einige gifitige Pilze, und wer sich einmal mit Pilzen den Magen verdorben hat, macht vielleicht für längere Zeit einen großen Bogen um Pilze, es gibt aber sehr wohl sehr gut bekömmliche Pilze.

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      • Manfred
        Manfred sagte:

        Sehr geehrter Herr Dr. Peterreins, ich widerspreche Ihnen ja ungern, doch ich habe, glaube ich, doch recht, zumindest teilweise.
        (Die Kommentare passen zwar nicht zu dem Thema, was Sie vorgegeben haben („Beratungsprotokoll“), jedoch finde ich es interessant).
        Ich habe mich noch mal erkundigt, und die Sache stellt sich folgendermaßen dar: Laut Börse Stuttgart und Börse Frankfurt (Zertifikate – Abteilung Scoach) wird der Kurs an der Börse für das Zertifikat vom Emittenten gestellt. D. h. es ist derselbe Kurs, den der Emittent stellt, wenn man direkt bei ihm kaufen würde. An der Börse bilden sich also keine Kurse aufgrund von Angebot und Nachfrage, es gibt also eigentlich keinen „Markt“ in dem Sinne, wo Angebot auf Nachfrage trifft. Des weiteren werden die Zertifikate, die man an der Börse kauft, meist neu emittiert oder generiert (bei Investmentfonds nennt man das, glaube ich, „generiert“, wenn jemand Anteile beim Anbieter kauft). Desgleichen werden Stücke von Zertifikaten, die man verkauft, direkt an den Emittenten weiterverkauft. Ein Weiterverkauf an einen anderen kaufwilligen Anleger findet nur in Ausnahmefällen statt.

        Weiterhin wird das Emittentenrisiko wohl doch nicht in den Zertifikatepreis mit eingepreist (weder während der Laufzeit, noch in der Zeichnung), laut einiger Zertifikateanbieter.
        Ich meine, ich hätte mal in der Zeitung gelesen, dass man auf der Seite http://www.deutscher-derivate-verband.de – Transparenz die Credit Spreads der Emittenten nachlesen kann (das ist die Risikoprämie bei den Credit Default Swaps für Anleihen des jeweiligen Emittenten). Da soll sich dann der Anleger selber ein Urteil darüber bilden, ob er den Emittent für vertrauenswürdig hält oder nicht.
        Auch kann man dort die Credit Ratings der Unternehmen nachlesen. Die Deutsche Bank wird z. B. von Moody´s mit Aa3 bewertet.
        Solche Kursunterschiede, wie Sie sie beschreiben, entstehen nach Auskunft eines Emittenten vor allem dann, wenn ein Emittent dringend Geld braucht und deshalb seine Zertifikate billiger anbietet. Das war ja bei Merrill Lynch der Fall. Denn wenn die Firma sich nicht in die Arme der Bank of America gerettet hätte, wäre sie höchstwahrscheinlich pleite gegangen.

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  3. Delphingo
    Delphingo sagte:

    Für das oben genannte Beispiel, in dem ein Anleger eine Meinung zu einer eigenen Investmentidee von seinem Berater haben möchte, kann das Beratungsprotokoll in der Tat als Zumutung empfunden werden.
    Allerdings bevorzuge ich hier eine differenziertere Betrachtung. In anderen Fällen, wenn ein Kunde eine echte Beratung möchte, ist das Protokoll durchaus sinnvoll. Alleine dass ein Berater im Protokoll ausführen muss, warum er was empfohlen hat und wieso das den Anliegen des Kunden entspricht sollt hilfreich für den Kunden sein. Berater, die bei der Beratung nur auf Provisionen aus sind, haben weniger Spielraum für ihr Treiben. Und bei gewissenhaften Beratern sollte die Protokollierung zu einer noch sorgfältigeren Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch führen.
    Die Protokollierungspflicht zu differenzieren nach Beratungssituation, in denen ein Protokoll sinnvoll ist, und solchen von Ihnen beschriebenen Situationen, in denen niemand was vom Protokoll hat, ist die große Kunst. Zumal zu erwarten ist, dass die Banken jedes Schluploch nutzen werden, das Protokoll so oft wie möglich zu vermeiden, also auch dann, wenn es dem Kunden nutzen würde.

    Antworten
    • peterreins
      peterreins sagte:

      Das Problem ist halt, dass sich weder Berater noch Kunde nicht aussuchen darf, wann protokolliert wird und wann nicht. Das ist GESETESTEST. Wir müssen uns daran halten, genauso wie wir bei einer roten Ampel anhlaten müssen. Hier gibt es vom Gesetzgeber keinerlei Spielraum. Wenn mich irgendeine Person anruft und sagt: „Also ich bin in der und der Situation und ich habe dies und jenes Anliegen bei der Geldanlage, was denken Sie, Herr Dr. Peterreins, ist hier die BMW-Aktie für mich empfehlenswert?“ – dann MUSS ich wie folgt reagieren: entweder sage ich: „Sorry, ich mache keine Anlageberatung“ oder „OK, ich sage Ihnen war zu tun ist, aber dazu muss ich eine ganze Reihe von Formalitäten erledigen.“ Und das Ganze hat übrigens nichts damit zu tun, ob ich für die Beratung Geld nehmen oder nicht.

      Ich bin nicht Ihrer Meinung, dass den schwarzen Schafen durch die Protokollierungspflicht in irgendeiner Weise das Leben erschwert wird. Gerade im Gegenteil: die schwarzen Schafe werden künftig besser abgesichert sein. Es sein denn man hat mit einem saudummen schwarzen Schaf zu tun. Das was als Anlegerschutz beabsichtigt war – denken Sie an meine Worte – wird dazu führen, dass Anleger noch viel mehr über den Tisch gezogen werden UND sich nicht einmal mehr wehren können.

      Antworten
  4. Manfred
    Manfred sagte:

    Heute steht in der FAZ ein Artikel über „strukturierte Anleihen“. Er betrifft auch das in meinen obigen Kommentaren angesprochene „Emittentenrisiko bei Zertifikaten“. Der Autor vergleicht hier „strukturierte Anleihen“ (das sind Zertifikate mit garantierter Rückzahlung, bei denen man Zinszahlungen erhält), mit den Unternehmensanleihen der Bank, die auch die „strukturierten Anleihen“ emittiert hat. Es handelt sich hier um die WestLB.
    Er stellt fest, dass die Zertifikate geringere Risikoaufschläge haben wie die Unternehmensanleihen, obwohl beide rechtlich gesehen Schuldverschreibungen der Bank sind. Allerdings nennt er keine Zahlen oder Größenordnungen, ich schätze den Unterschied „nur“ auf ca. 1 %.
    Das bestätigt aber meine Meinung, dass das Emittentenrisiko bei Zertifikaten (manchmal?) nicht vollständig eingepreist wird.

    Antworten

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