Wie unseriöse Anlageberater beraten

Ein Freund von mir, nennen wir ihn Herrn A, hat kurz vor Weihnachten einen Finanzberater B kennengelernt. Mein Freund hat eine Kapitallebensversicherung vor ein paar Jahren beitragsfrei gestellt. Und der Berater machte ihm den Mund damit wässrig, dass er eine gute Möglichkeit kennen würde, die stillgelegte Versicherung wieder zu Geld zu machen. A ließ sich im Januar auf ein ausführliches Gespräch mit B ein, von dem er mir hinterher berichtete …

B’s Vorschlag war folgender: A solle seine Lebensversicherung kündigen, um an den Rückkaufswert heranzukommen. Dieser Rückkaufswert sollte dann in einen, wie er meinte, hoch attraktiven geschlossen Venture Capital Fonds investiert werden. Sehr wortreich erklärte er meinem Freund, dass mit diesem Fonds ohne weiteres 20% Rendite pro Jahr möglich seien.

Mein Freund (A) hatte die LV im Dezember 1999 abgeschlossen, in die er bis August 2008 monatlich 51,13 Euro eingezahlt hat. Insgesamt hat er also 5368,65 Euro eingezahlt. Der aktuelle Rückkaufswert beträgt ca. 6400 Euro. Das entspricht einer Rendite von 3,2%.

Würde er diese Lebensversicherung bis zur Endfälligkeit im Dezember 2023 halten (also ca. 14 Jahre), dann bekommt er garantiert 11.500 Euro. Dieser Betrag ist von der Versicherungsgesellschaft garantiert, vielleicht bekommt er aber auch mehr.

Der Berater B rechnet ihm vor: Wenn der geschlossene Fonds tatsächlich 20% p.a. Rendite bringen wird (was B für wahrscheinlich hält), dann werden aus A’s aktuellen 6400 Euro über 82.000 Euro geworden sein. A soll also, so meint der Berater, schlau sein und schnellstmöglich umschichten. Im übrigen seien fast alle reichen Leute letztlich durch Venture Capital reich geworden.

Hellauf begeistert legt A mir die Sache vor. Meine erste Frage ist: Wieviel verdient der Berater B daran, diesen geschlossenen Venture Fonds zu vermitteln? A meint, dass ihm das nicht gesagt wurde.

Zweitens mache ich ihn darauf aufmerksam, dass 20% Rendite möglicherweise  herauskommen, das aber alles andere als garantiert ist. Das Ganze kann genauso gut auch mit einem Minus enden. Wichtig ist, dass sich A darüber im Klaren ist, dass er sich hier um ein sehr risikoreiches Investment handelt. Auch hierüber hat Berater B nicht wirklich aufgeklärt.

Und drittens erkläre ich ihm, wie wichtig die Gebühren und Kosten bei der Geldanlage sind. Auch darüber hat Berater B bisher noch nichts erzählt. Glücklicherweise liegt mir aber der Verkaufsprospekt des Venture Captial Fonds vor.

Aus dem Prospekt geht hervor:

  • Die anfänglichen Weichkosten betragen 23,45% des eingezahlten Kapitals.
  • die laufenden Verwaltungskosten belaufen sich auf schätzungsweise 1 % pro Jahr.

Was bedeutet dies konkret?

Wenn A 6400 Euro in den Fonds investiert gehen davon erst einmal 23,45% Gebühren weg. Das sind ca. 1500 Euro. Es verbleiben also nur ca. 4900 Euro, um in Venture-Capital-Beteiligungen investiert zu werden.

Wenn A die Lebensversicherung nicht kündigt, wird er garantiert nach 14 Jahren 11.500 Euro bekommen. Kündigt er die Versicherung und investiert er den Rückkaufswert in den Fonds, dann werden fakisch nur 4900 Euro investiert. Der Rest geht an Kosten drauf.

Jetzt ist interessant, welche Rendite die erworbenen Venture-Capital-Beteiligungen haben müssen, damit aus diesen 4900 Euro nach 14 Jahren 11.500 Euro werden. Die Antwort lautet: 6,3% pro Jahr.

Jetzt wurden aber noch nicht die laufenden Gebühren von schätzungsweise 1% p.a. berücksichtigt. Dann müssen die Venture-Capital-Beteiligungen nämlich ca. 7,3 (= 6,3+1,0) Prozent erwirtschaften, alleine damit A am Ende so viel hat wie mit der Lebensversicherung. Nur mit dem Unterschied, dass bei der Lebensversicherung der Betrag garantiert ist, bei dem Venture-Capital-Fonds aber nicht.

Bringen die Beteiligungen im Fonds (vor Kosten)  „nur“ 5% pro Jahr Rendite, dann steht A bereits schlechter da als mit seiner Kapitallebensversicherung.

Meinem Freund A war nach dieser Rechnung sehr schnell klar, dass es dem sog. Finanzberater in erster Linie um seine eigene Provision ging. Wie hoch diese ist, hat B ihm übrigens erst auf seine Nachfrage hin verraten.

4 Kommentare
    • peterreins
      peterreins sagte:

      6 Prozent für den Vermittler. Das ist durchaus im Rahmen des Üblichen. Brisant war aber, dass der Vermittler das nicht von sich aus sagte. Sondern nur widerwillig auf die Anfrage des Kunden hin.

      Klar ist ja, dass auch der Berater etwas verdienen soll. Es sollten aber die Karten korrekt auf den Tisch gelegt werden, damit der Kunde erkennen kann, wo die Interessen des Vermittlers liegen. Aber so zu tun, als würde man eine kostenlose Beratung anbieten, bei der dann der Kunde hintenrum hohe Gebühren hat, ohne etwas davon zu merken, – das halte ich für nicht korrekt und für unseriös.

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  1. fubek
    fubek sagte:

    Danke für die Antwort! Ich habe das auch schon so erlebt – Beratung ohne Transparenz. Zum Glück habe ich damals – direkt nach der Uni – Lunte gerochen und nicht unterschrieben. Heute würde ich nur noch einen Honorarberater engagieren.

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  2. Christian Steindl
    Christian Steindl sagte:

    Unterschreiben Sie Verträge von Veranlagungen niemals am selben Tag und lassen Sie sich auch nicht drängen dazu, denn Sie haben Zeit. Zeugen bei der Präsentation sind im Reklamationsfall äußerst wertvoll. Nehmen Sie sich mehrere Tage Zeit um die Verträge durchzusehen. Lassen Sie die Verträge gegebenenfalls von einem Fachmann prüfen, das mag zwar möglicherweise etwas kosten, könnte für Sie aber doch sehr günstig und billig sein. Achten Sie bei den Verträgen besonders auf versteckte Spesen, die gegebenenfalls sogar noch erweiterbar sind. Stellen Sie die Frage: Wenn ich jetzt kaufe und gleich wieder verkaufe, wie hoch sind da die GESAMTSPESEN??? Achten Sie auf zu lange oder flexible Laufzeiten. Können Sie die Verträgen vorzeitig kündigen und welche Kosten erwachsen Ihnen dabei. Zusicherungen und Versprechen über den Vertrag hinaus lassen Sie sich vom Berater unbedingt handschriftlich geben!!! Bevor Sie Verträge unterschreiben darüber nachdenken, ob Sie über eine ausreichende Rechtsschutzversicherung im Fall des Falles verfügen.

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